Neues von den Scheiß-EU-Bürokraten !!


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Neuester Beitrag: 05.05.06 11:54
Eröffnet am:29.09.05 08:58von: Depothalbiere.Anzahl Beiträge:15
Neuester Beitrag:05.05.06 11:54von: bammieLeser gesamt:1.582
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25551 Postings, 8671 Tage DepothalbiererNeues von den Scheiß-EU-Bürokraten !!

 
  
    #1
9
29.09.05 08:58
Noch vorgestern sehe ich Dicklippe verheugen im TV was von Bürokratieabbau faseln und heute steht in der Zeitung, daß es neue KFZ-Papiere gibt.

Wenn man es ordentlich gemacht hätte, wäre das ja nicht weiter schlimm.

Aber natürlich werden die Papierchen deutlich teurer und was das beste ist:

Statt bisher 6 möglichen Haltereinträgen in den KFZ-Brief sind jetzt nur noch 2 möglich !!
Das bringt eine erneute sichere Einnahmequelle, denn so wird bei jeder 2. Ummeldung schon ein neuer Brief fällig!  

16600 Postings, 8248 Tage MadChartNur noch zwei Haltereinträge???

 
  
    #2
2
29.09.05 10:11
Nicht wirklich, oder?



Wieso geben wir eigentlich Milliarden von Euro aus, um uns von diesen Bürokraten mit sonem Schwachsinn ärgern zu lassen??


 

8352 Postings, 8821 Tage maxperformanceWeil wir nicht darüber abstimmen dürfen

 
  
    #3
29.09.05 10:13
gruß Maxp.  

16 Postings, 7077 Tage Goodiesmöchtegern Diktatoren

 
  
    #4
1
29.09.05 10:41
Manche Mitglieder der EU sind nicht mal in der Lage Ihren eigenen Staat zu leiten, und nun wollen diese Europa leiten!? Nun kommt die Frage, wie blöd muss ein Volk sein, um dieses zu gewähren - und ohne Widerstand!?

Goodies
 

16375 Postings, 7250 Tage quantasAlle unter Verdacht! Schnüffel Schnüff!

 
  
    #5
1
29.09.05 10:52
Die EU-Kommission möchte von all ihren BürgerInnen wissen, mit wem sie telefonieren, wem sie E-Mails schreiben und wo sie sich mit ihren Mobiltelefonen aufhalten.
Mitte September trafen sich in Montreux die Datenschutzbeauftragten aller Welt, um über «den Schutz der Privatsphäre in einer globalisierten Welt» zu diskutieren. Eine Woche später stellte Franco Frattini, Justizkommissar der EU, den Entwurf für eine «Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung» vor. Auch Frattini geht es, glaubt man seinem Pressecommuniqué, darum, die «fundamentalen Rechte und Freiheiten der Bürger, insbesondere deren Privatsphäre und persönliche Daten zu schützen».

Vorratsdatenspeicherung (engl.: data retention) bedeutet, dass Daten unabhängig von Verdachtsmomenten aufgezeichnet und für eine bestimmte Zeit aufbewahrt werden, um Strafverfolgungsbehörden und Geheimdiensten zur Bekämpfung von Verbrechen zu dienen. In den meisten EU-Mitgliedsstaaten sind heute keine Vorschriften über die Vorratsdatenspeicherung in Kraft. Frattinis Sorge rührt denn auch nicht daher, dass persönliche Daten aus der Privatsphäre seiner BürgerInnen auf Vorrat gesammelt werden, sondern dass dies in der EU uneinheitlich geregelt ist. Deshalb will die vorgeschlagene Richtlinie alle 450 Millionen in der EU lebenden Menschen gleich behandeln: wie Verdächtige. Telekommunikationsfirmen und Internetprovider sollen verpflichtet werden, die Verbindungsdaten der Telefonie (wann ruft wer wen an, und wie lange dauert das Gespräch; welche Wege legen Handy-NutzerInnen zurück) während zwölf, die des E-Mail-Verkehrs während sechs Monaten zu speichern.

Von sich aus speichern die Firmen diese Daten nur so lange, wie sie sie zur Rechnungsstellung benötigen; bei Pauschalverträgen, wie sie in der E-Mail-Kommunikation üblich sind, aber auch bei Prepaidverträgen entfällt diese Notwendigkeit ganz - die Richtlinie der Europäischen Union will die (teure) Speicherung deshalb vorschreiben. Nicht aufgezeichnet werden müssten Inhalte - mit Ausnahme der Betreffzeile von Mails. Die Liste der zu speichernden Daten könnte aber von der Kommission geändert werden, ohne dass das Europäische Parlament dies bewilligen müsste. Beispielsweise wäre denkbar, die von einem Computer aus angewählten Internetseiten speicherungspflichtig zu machen. Diese gelten zwar als Verbindungsdaten, doch lassen sich Verbindungsdaten und Inhalte im Internet nicht scharf trennen: Kenne ich die Adressen angewählter Seiten, so weiss ich auch, für welche Inhalte die betreffende Person sich interessierte.

Unbeachtete Kritik

Stimmt das Europäische Parlament dieser Richtlinie zu, werden riesige Datenmengen anfallen - mit einem enormen Missbrauchspotenzial. DatenschutzaktivistInnen sehen in der umfassenden Speicherung der Verbindungsdaten einen Verstoss gegen Artikel acht der Europäischen Menschenrechtskonvention, der das «Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, der Wohnung und der Korrespondenz» garantiert.

Gegen die Richtlinie kämpft eine bunte Koalition aus BürgerrechtlerInnen, staatlichen DatenschützerInnen und VertreterInnen der Telekommunikationsbranche. Um ihre Zusammenarbeit zu koordinieren, trafen sich VertreterInnen nichtstaatlicher Organisationen (NGOs) im Vorfeld der Datenschutzkonferenz in Montreux mit staatlichen Datenschutzbeauftragten - wobei Letztere in einigen Staaten genauso kämpferisch und engagiert auftreten wie Erstere. Ralf Bendrath von European Digital Rights (EDRi) betonte, wie breit die Koalition gegen die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Richtlinie sei, und wies auf Widerstände im Europäischen Parlament und in Regierungen von Einzelstaaten hin. Allerdings scheinen die Einwände bislang von der Kommission kaum zur Kenntnis genommen worden zu sein. So erwähnte die Kommission in ihrem Vernehmlassungsbericht, NGOs hätten «infrage gestellt, ob es angemessen sei, die Daten länger als sechs Monate zu speichern». Dass über hundert Organisationen die pauschale Speicherung der Kommunikationsdaten aller BürgerInnen grundsätzlich ablehnen, erwähnt der Bericht nicht.

«Wir sind von der Notwendigkeit einer Vorratsdatenspeicherung überhaupt nicht überzeugt», sagte Hielke Hijmans vom Büro des EU-Datenschützers, «doch wir glauben nicht, dass wir sie noch ganz verhindern können, und konzentrieren uns deshalb darauf, sie in Grenzen zu halten.» Vor allem die britische Regierung habe sehr stark für die Richtlinie lobbyiert.

Peter Swire, Rechtsprofessor an der Universität Ohio und Beauftragter für Privatsphäre in der US-Regierung Bill Clinton, beklagte sich: «Wir haben die Freiheitsstatue, aber wir glauben, anderen Ländern Überwachung beibringen zu müssen.» Die USA haben seit den Anschlägen vom 11. September 2001 massiv Druck ausgeübt, um die EU und andere Staaten zu einer Verschärfung der Überwachungsgesetze zu bringen - obwohl die USA selber keine Vorratsdatenspeicherung kennen. Einige US-BürgerrechtlerInnen vermuten, die Regierung Bush wolle schärfere Überwachungsmassnahmen, die in den USA nicht mehrheitsfähig wären, zum internationalen Standard machen, um sie schliesslich auch im eigenen Land einführen zu können.

Geheimdienste als Verbündete

Um den Argumenten des Datenschutzes mehr Gehör zu verleihen, schlug Swire - der auch schon als Lobbyist am US-Kongress gearbeitet hat - eine auf den ersten Blick verblüffende Strategie vor: Man müsse diejenigen als Verbündete gewinnen, für die die Datenspeicherung gedacht sei - Polizei, Militär, Geheimdienste. Deren Verbindungsdaten würden nämlich genauso aufgezeichnet - und zwar von Privatfirmen. Dem organisierten Verbrechen dürfte es aber wesentlich leichter fallen, Angestellte dieser Firmen zu bestechen, als bei Polizei, Militär und Geheimdiensten selber nach Lecks zu suchen. Ein Gegenargument könnte sein: Dann nehmen wir polizeiliche und geheimdienstliche Ermittlungen von der Aufzeichnungspflicht aus. Doch um dies tun zu können, müssten die Firmen von jedem Telefongespräch wissen, ob nun ein Polizeiermittler oder eine Geheimagentin am Draht war - was geheime Ermittlungen auch nicht gerade erleichtert ...

Swire jedenfalls hat mit dieser Strategie gute Erfahrungen gemacht: Professionelle ErmittlerInnnen sähen die Untauglichkeit der Vorratsdatenspeicherung zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit meist rasch ein.

Autor: Marcel Hänggi  

25551 Postings, 8671 Tage Depothalbiererdatenschutz, die größte lachnummer überhaupt.

 
  
    #6
29.09.05 13:08
steht übrigens ernsthaft mit als begründung dafür, daß es nur noch 2 haltereinträge gibt.

vor einiger zeit interessierte ich mich mal bei einer bank für bestimmte derivate.

2 wochen später bekam ich von allen möglichen brokern irgendwelche werbung zu dem thema geschickt.

soviel zum datenschutz.



 

16 Postings, 7077 Tage Goodies@quantas

 
  
    #7
29.09.05 13:18
Ein Tipp für Dich, ist mehr als nur amüsant *g*:

http://www.blogwiese.ch

In diesem Sinne,
Goodies
 

25551 Postings, 8671 Tage Depothalbiererich bin für die wiedereinführung der prügelstrafe!

 
  
    #8
30.09.05 09:58
und zwar eu-weit.

und alle dummen sesselfurzer, die nur schwachsinn produzieren, der nachweislich zu höheren kosten und verwaltungsaufwand führt, sollten öffentlich 50 - 200 stockhiebe bekommen in ihrer heimatstadt, von einem einheimischen bürger.

da gibts bestimmt genug freiwillige.  

16375 Postings, 7250 Tage quantasDepothalbierer

 
  
    #9
30.09.05 10:20

Wärst Du dann auch einer von denen?

*gg*

Gruss quantas  

25551 Postings, 8671 Tage Depothalbierernein, garantiert nicht, denn da würde es so lange

 
  
    #10
05.10.05 09:30
wartelisten geben, daß man da nie drankommt, und vordrängeln geht auch nicht, bei den bestechungsgeldern, die da nötig wären...  

19524 Postings, 8783 Tage gurkenfred@DH/p1: bin mir nicht ganz sicher,

 
  
    #11
05.10.05 11:24
ob nicht sogar bei jeder ummeldung ein neuer brief fällig wird, weil nur die letzten beiden halter NAMENTLICH genannt werden (Datenschutz, hauhauaa) und ansonsten nur noch die anzahl der vorbesitzer genannt wird.
da ja bei diesem system bei ner ummeldung der vorletzte nach oben rutscht, kannste den brief doch eigentlich in die tonne kloppen, oder hab ich da nen denkfehler?


mfg
GF

 

25551 Postings, 8671 Tage Depothalbiererda hast du glaub ich, einen denkfehler, gurkenfred

 
  
    #12
27.10.05 09:44
ohne papiere mahlen die mühlen der bürokratie noch schneller und teurer, denn dann wird eine vollabnahme mit anschließender neuausstellung der papiere fällig, da freut sich dann auch der aaS.  

7538 Postings, 8740 Tage Luki2EU-Parlamentarier rechtfertigen Überwachung

 
  
    #13
14.01.06 10:08
EU-Parlamentarier rechtfertigen massive Telekommunikationsüberwachung

Führende Politiker des EU-Parlaments haben ihren heftig umstrittenen Beschluss zur massiven Ausdehnung der Telekommunikationsüberwachung vom Dezember verteidigt. Sowohl der Mehrheitsführer der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP), Herbert Reul, als auch seine Kollegin bei den Sozialdemokratin, Evelyne Gebhardt, widersprechen demnach Kritikern, die vor dem Abdriften in eine mit totalitären Mitteln überwachte Informationsgesellschaft gewarnt haben. Die von den Abgeordneten mit der Mehrheit der "Großen Koalition" auf EU-Ebene verabschiedete Verpflichtung zur verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten für sechs bis 24 Monate sei kein "übertriebenes Überwachungsinstrument", betonte Gebhardt. Laut Reul haben die Parlamentarier sichergestellt, dass die gigantischen Datenmengen über das elektronische Kommunikationsverhalten der 450 Millionen EU-Bürger "geschützt werden".

Bei dem Brüsseler Überwachungsvorhaben, das der EU-Rat und die EU-Kommission mit Nachdruck im Namen der Terrorismusbekämpfung vorangetrieben hatten, geht es prinzipiell um die Speicherung der Verbindungs- und Standortdaten, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren, SMS, E-Mailen, Surfen oder Filesharing anfallen. Mit Hilfe der Datenberge sollen Profile vom Kommunikationsverhalten und von den Bewegungen Verdächtiger erstellt werden. Zahlreiche Bürgerrechtsorganisationen hatten in einer gemeinsamen Erklärung vor der Lesung der entsprechenden EU-Richtlinie verlangt, "dass sämtliche Vorhaben zur Einführung einer Vorratsdatenspeicherung sofort aufgegeben" werden müssten. Sie begründeten dies mit "exzessiven" Eingriffen in die Privatsphäre durch die Maßnahme, die gleichzeitig von Kriminellen leicht umgangen werden könne und die Wirtschaft schwer belaste. Auf diese Eingabe reagierten Gebhardt und Reul nun in Schreiben, die heise online vorliegen.

Verkehrsdaten würden von den Telcos schon seit langem für Abrechnungszwecke erfasst, hält die sozialdemokratische Wegbereiterin der EU-weiten Vorratsdatenspeicherung in ihrer Antwort fest. Es habe sich herausgestellt, dass diese Informationen "einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung von Straftaten leisten, übrigens auch, wenn es um Alibis, also um Entlastungen geht." Um zu verhindern, dass auf nationaler Ebene weit über die jetzige Richtlinie hinausgegangen werde, hätten die beiden größten Fraktionen im Parlament "eine Mindestharmonisierung und damit die Einführung von Mindestgarantien durchgesetzt." Hier sei es vor allem um die Frage gegangen, "wer in welcher Form die Pläne beeinflussen kann."

Laut Gebhardt hat sich das Parlament in dem Machtkampf gut geschlagen. Wäre es nach dem Ministerrat gegangen, "hätten wir jetzt ein Instrument, das die Speicherungspflicht für Daten auf drei Jahre vorschreibt, die unbeantworteten und erfolglosen Anrufe einbezieht, ebenso die aufgerufenen Internetseiten sowie die Bestimmung von Standortdaten zu Beginn und zum Ende einer Kommunikation, durch die ein Bewegungsprofil erstellt werden könnte." Hier hätten die Abgeordneten vorgebaut. Allerdings konnte im Rat vor dem Einlenken der großen Fraktionen über Jahre hinweg die erforderliche Einigung über die Grundsätze der Vorratsdatenspeicherung nicht erzielt werden. Zudem haben sich die Mitgliedsstaaten an allen entscheidenden Stellschrauben Türen offen gelassen, die Bestimmungen der Richtlinie in begründeten Fällen aufzubohren.

Gebhardt begründet die Zustimmung zur pauschalen Überwachung zudem mit zwei Vergleichen: So gebe jeder, der heute einen Brief verschicke, damit auch die dazu gehörenden "Verkehrsdaten" in Form von Absender und Empfänger etwa an den Postboten preis. Jeder Autofahrer müsse sich ferner bewusst sein, dass seine Fahrzeughalterdaten immer schon gespeichert und etwa beim Blitzen an einer roten Ampel ermittelt und für eine Untersuchung herangezogen werden dürften. Dies seien "ausschließlich rechtsstaatliche Praktiken", derer sich die Behörden auch bei der Vorratsdatenspeicherung bedienen würden.

Reul betrachtet derweil mit dem abgenickten Gesetzesentwurf alle Bedenken der Bürger vor einer langen und untransparenten Vorhaltung ihrer persönlichen Daten für "ausgeräumt". Es werde sichergestellt, dass nur Sicherheitsbehörden bei der Verfolgung "schwerer Straftaten" Zugriff auf die Daten hätten und eine eigenständige Datenschutzkontrolle erfolge. Zu möglichen Angriffen durch Cyberkriminelle auf die zentralen Datenberge äußert sich Reul nicht. Gegen Missbrauch der personenbezogenen Informationen könnten Strafen verhängt werden, betont der CDU-Politiker. "Unnötige" Daten würden nicht gespeichert. Dies sorge dafür, dass "riesige Kosten für die Industrie und hiermit für den Verbraucher nicht entstehen". Ein weiterer wichtiger Punkt sei, dass die Inhalte der Telefongespräche sowie der E-Mails nicht gespeichert werden dürften.

Den Elmshorner Juristen Patrick Breyer, einen der Köpfe der Bürgerrechtsbewegung gegen die Vorratsdatenspeicherung, stellen die Rechtfertigungen nicht zufrieden. Er bezeichnet die vom Parlament erreichten Einschränkungen für "wertlos". Über den Rückgriff auf eine andere Datenschutzrichtlinie dürften die gespeicherten Informationen sehr wohl für andere Zwecke wie Spionage durch Geheimdienste, ungezielte Suche nach Straftaten oder Marketing freigegeben werden, begründet er seine Ansicht. Nachweise dafür, dass durch den Rückgriff auf teilweise schon gespeicherte Verkehrsdaten die Kriminalitätsrate gesunken sei, gebe es nicht. Insgesamt stelle die Richtlinie eine "gravierende Verschlechterung gegenüber der jetzigen Rechtslage" dar. Das Parlament habe in seiner Aufgabe versagt, die Rechte der Bürger zu wahren, weshalb nun die Verfassungsgerichte anzurufen seien. Noch steht aber auch die Bestätigung der Richtlinie durch den Rat aus, was als rein formaler Akt gilt. Möglich wäre die Absegnung ohne weitere Aussprache etwa im Agrar- und Fischereirat Ende Januar.

Zur Auseinandersetzung um die Vorratsspeicherung sämtlicher Verbindungs- und Standortdaten, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren, E-Mailen, SMS-Versand, Surfen, Chatten oder Filesharing anfallen, siehe siehe den Artikel auf c't aktuell (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online):  
http://www.heise.de/ct/aktuell/meldung/66857  

Q: http://www.heise.de/newsticker/meldung/68333

unglaublich und wer passt auf die Politiker auf?

Gr.
 

7538 Postings, 8740 Tage Luki2USA wollen Zugriff auf TK-Verbindungssdaten der EU

 
  
    #14
1
10.04.06 23:04
Die heftig umstrittene EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internet-Verbindungsdaten hat noch vor ihrer Umsetzung in den Mitgliedsstaaten Begehrlichkeiten auf der anderen Seite des Atlantiks geweckt. Laut einem Protokoll über ein informelles Treffen zur inneren Sicherheit zwischen hochrangigen EU-Vertretern und Mitgliedern der US-Regierung Anfang März in Wien zeigte die amerikanische Seite dabei Interesse daran, in den bald von Telekommunikationsanbietern in der EU vorzuhaltenden Datenbergen schürfen zu dürfen. Die US-Teilnehmer hätten zu erkennen gegeben, heißt es in dem von der britischen Bürgerrechtsorganisation Statewatch veröffentlichten Papier (PDF-Datei), dass man erwäge, "die einzelnen Mitgliedsstaaten zu ersuchen, die auf der Basis der vor kurzem angenommen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gesammelten Daten auch für sie zugänglich zu machen".

Das Ansinnen ist brisant, da in Mitgliedsstaaten wie Deutschland im Moment heftig über die Frage diskutiert wird, wer in welchen Fällen Zugriff auf die sensiblen Verbindungs- und Standortdaten haben soll. Die EU-Datenschutzbeauftragten haben gerade gefordert, die Informationen nur Ermittlern zur Verfolgung schwerer Straftaten zur Verfügung zu stellen. Generell gaben Kritiker der Befürchtung Ausdruck, dass sich die pauschale Überwachungsmaßnahme zu einem Fass ohne Boden entwickeln würde.

Die anwesenden Vertreter der EU-Kommission sowie der derzeitigen österreichischen und der kommenden finnischen Ratspräsidentschaft hatten dem Plan der US-Seite jedoch wenig entgegen zu setzen. Laut dem Protokoll antworteten sie, dass die auf Vorrat gehaltenen Telekommunikationsverbindungsdaten den USA im gleichen Rahmen zur Verfügung stehen würden wie alle von bestehenden multilateralen Strafverfolgungsabkommen erfassten Daten. Die Kommission wolle zu diesem Thema, das am Rande von Gesprächen über gemeinsame Strategien zur Bekämpfung der Nutzung des Internet durch Terroristen und andere Extremisten zur Sprache kam, aber noch ein Expertentreffen durchführen. In den USA selbst gibt es bislang keine Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung. Dortige Provider praktizieren stattdessen in Absprache mit Ermittlern das "Quick Freeze"-Verfahren, bei dem Verbindungsdaten nur in konkreten Verdachtfällen für einen bestimmten Zeitraum aufbewahrt werden.

Schwere Bedenken äußerten die US-Regierungsvertreter, die aus dem Außen-, Heimatschutz- und Justizministerium stammten, über mögliche negative Auswirkungen des geplanten EU-Rahmenbeschlusses über den Datenschutz im Bereich der inneren Sicherheit. Mit dem Gesetzesvorhaben will Brüssel die Rechtmäßigkeit beim Austausch von Daten durch Strafverfolger gewährleisten. Es soll sichergestellt werden, dass nur berechtigte internationale Stellen und Drittländer für spezielle rechtmäßige Zwecke auf vorhandene Informationen zugreifen können. Diese müssen laut dem Entwurf selbst über einen "angemessenen Datenschutz" verfügen. Dies geht den USA deutlich zu weit. Die EU-Präsidentschaft versuchte die transatlantischen Gesprächspartner aber zu beruhigen, dass bestehende Abkommen nicht von der neuen Gesetzgebung betroffen wären. Zudem seien sich die Mitgliedsstaaten noch nicht einig, ob der auch als Korrektiv für die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gedachte Rahmenbeschluss überhaupt erforderlich sei.

Mit zur Sprache kam auch das heftig umstrittene Abkommen zwischen der EU und den USA zur Übergabe von Flugpassagierdaten. Hier lobte die US-Delegation, dass zumindest bereits drei europäische Fluglinien die begehrten Informationen über Reiseziele, verwendete Zahlungsformen oder Essensvorlieben von sich aus im so genannten Push-Verfahren an die US-Behörden weiterleiten. Die EU-Seite schnitt zudem das heikle Thema an, dass der vom EU-Parlament angerufene Europäische Gerichtshof das Abkommen für rechtswidrig erklären oder zumindest einschränken könnte. Auf derlei Spekulationen wollten sich die US-Gesandten nicht einlassen. Man habe aber die Zoll- und Grenzschutzbehörde inzwischen darüber aufgeklärt, für welche Zwecke die Passagierdaten eigentlich verwendet werden dürfen.

Darüber hinaus erläuterten die EU-Vertreter Schutzmechanismen wie die "Basic"- und "Extended Access Control"-Techniken zur besseren Absicherung der auf den neuen E-Pässen gespeicherten biometrischen Daten. Sie betonten, dass für das Auslesen der verwendeten RFID-Chips spezielle Gerätschaften erforderlich seien. Gleichzeitig wollte die EU-Seite wissen, was es mit Plänen der USA zur Abnahme aller zehn Fingerabdrücke bei der Einreise in die USA im Rahmen des "US Visit"-Programms (United States Visitor and Immigrant Status Indicator Technology) oder der Aufnahme in Pass- und Visa-Dokumente auf sich habe. Die US-Delegation bestätigte, dass diese Möglichkeit untersucht werde. Sie ließ aber auch durchblicken, dass es sich dabei um ein Langzeitprojekt handle.


Q:  http://www.heise.de/newsticker/meldung/71831  

darauf hätte ich Wetten können, das die in der USA die Daten wollen,
ob sie die bekommen werden wir nie! Erfahren, bei der "Freundschaft", die die
Politiker so miteinander haben.

Gr.  

8970 Postings, 7809 Tage bammieDie Spitzelrichtlinie

 
  
    #15
05.05.06 11:54
Franz Schmidbauer 05.05.2006
Mit der verpflichtenden Vorratsdatenspeicherung könnte ein neues Zeitalter in Europa anbrechen

Die am 15. März 2006 vom Europäischen Parlament beschlossene Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten wurde am 13. April im Amtsblatt der EU unter L 105/54 veröffentlicht. Am 3. Mai 2006 ist sie in Kraft getreten ([extern] Richtlinie 2006/24/EG). Was der europäische Gesetzgeber da von den EU-Staaten verlangt, ist das glatte Gegenteil dessen, was Rechtsstaaten europäischen Standards bisher gewohnt waren. Es ist auch das Gegenteil dessen, was er selbst noch vor wenigen Jahren verordnet hat ([extern] RL 2002/58/EG). Weg vom Schutz der Grund- und Freiheitsrechte, hin zur Überwachung total. Aber wohlgemerkt nicht zur Überwachung aufgrund eines konkreten Anlasses nach reiflicher Abwägung der Güter. Nein, Überwachung von allem und jedem, ohne Anlass, nur vorbeugend für den Fall des Falles.


Eine derartige Datenspeicherung für allfälligen zukünftigen Bedarf ist als eklatanter Eingriff in die Privatsphäre nur nach den strengen Kriterien des Artikel 8 [extern] EMRK (Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) zulässig, aber nicht zur Erleichterung der Aufklärung gewöhnlicher Verbrechen. Ein zulässiger Grund kann auch nicht darin liegen, dass Staatsanwaltschaften und Gerichte so überlastet sind, dass sie Verfolgungshandlungen erst viele Monate nach einer Anzeige setzen können, wenn vielleicht die übliche dreimonatige Speicherdauer schon abgelaufen ist.

Nach den Kriterien der EMRK muss der Eingriff für die nationale Sicherheit, die öffentliche Ruhe und Ordnung, das wirtschaftliche Wohl des Landes, die Verteidigung der Ordnung und zur Verhinderung von strafbaren Handlungen, zum Schutz der Gesundheit und der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwendig sein (Artikel 8 Abs. 2 EMRK, siehe auch Erwägungsgrund 9 der RL). Es geht bei diesen Ausnahmen also überhaupt nicht um Aufklärung von geschehenen Verbrechen, sondern um vorbeugende Gefahrenabwehr. Dies steht aber im eklatanten Widerspruch zur beschlossenen Richtlinie. Dort geht es nämlich nicht um Geheimdienstaktivitäten zur Verhinderung bevorstehender Scheußlichkeiten, sondern um die vorbeugende Sicherung möglichst vieler Daten, die nach einem gegebenen Anlassfall als Beweise in Frage kommen könnten, also um eine mögliche Erleichterung der Verbrechensaufklärung in der Zukunft, nachdem das Unglück ohnedies schon passiert ist. Dafür sieht aber Artikel 8 EMRK keine Ausnahme vor. Um großzügigen Interpretationen gleich einen Riegel vorzuschieben: Ausnahmen vom Grundrechtsschutz sind einschränkend auszulegen!

Wenn nun ohne konkreten Anlass begonnen wird, durch großzügige Speicherung von Daten die Privatsphäre aller Bürger dieses Landes zu verletzen, muss man sich die Frage stellen: Leben wir im Ausnahmezustand? Steht ein unmittelbarer Angriff auf die nationale Sicherheit oder die öffentliche Ordnung bevor? Nur unter entsprechendende Prämissen, die auch einen Ausnahmezustand rechtfertigten, könnte man nämlich eine derartige Grundrechtsbeeinträchtigung aller Bürger als angemessen im Sinne des Artikel 8 EMRK ansehen.

Im Zuge der Entstehung der Richtlinie wurden immer wieder die Internetdaten als die eigentlich problematischen angesehen. Hier schien sich nämlich zu rächen, dass die Terminologie aus dem Telekombereich in das Internet übernommen worden war und das Internet notdürftig in die gesetzlichen Regelungen der Telefoniedienste hineingezwängt wurde. Tatsächlich passt es dort nur schlecht hinein. Die Dienste des Internets mögen zwar bei oberflächlicher Betrachtung ähnlich funktionieren, bei gewissen Diensten, wie etwa bei E-Mail, mögen auch Parallelen vorhanden sein, andere Dienste - und dazu gehört vor allem das WWW - stellen aber einfach ein Aliud dar. Gerade dort wurde aber eine Vermischung von Verkehrs- mit Inhaltsdaten befürchtet, wenn es etwa zur Speicherung der Adressen von aufgesuchten Webseiten gekommen wäre.

Die Ersteller der Richtlinie in der endgültigen Form - und hier dürfte dem europäischen Parlament viel Verdienst zukommen - haben es tatsächlich nur auf die Verkehrs- und Standortdaten abgesehen. Vielleicht hat man auch befürchtet, dass eine vorbeugende Speicherung der Inhaltsdaten nicht durchzubringen gewesen wäre und wohl auch einen europaweiten Sturm der Entrüstung ausgelöst hätte. Diese Einschränkung auf Verkehrs- und Standortdaten wird in den Erwägungsgründen gleich mehrfach betont ( Erwägungsgründe 3, 6, 8 und 11). Schließlich ordnet Artikel 1 ausdrücklich an, dass die Richtlinie nur für Verkehrs- und Standortdaten gilt und nicht für den Inhalt elektronischer Nachrichtenübermittlungen einschließlich solcher Informationen, die mit Hilfe eines elektronischen Kommunikationsnetzes abgerufen werden (Artikel 1 Abs. 2). Artikel 2 Abs. 2 a definiert die unter die Richtlinie fallenden Daten mit "Verkehrsdaten und Standortdaten sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Daten, die zur Feststellung des Teilnehmers oder Benutzers erforderlich sind " (letztere werden auch Basisdaten genannt).

Diese Festlegung ist für den Telefoniebereich relativ eindeutig und unproblematisch. Es geht immer nur um die Frage, wer mit wem wann kommuniziert hat, im Mobilfunkbereich auch wo, aber niemals um die Inhalte. Die dazu benötigten Daten werden in Artikel 5 nach Kategorien geordnet aufgelistet. Entgegen früherer Ankündigungen wurde dies auch für den Internetbereich eingehalten. Entsprechend den Telefoniedaten sind bei Internetzugang, E-Mail und Internettelefonie tatsächlich nur die entsprechenden Daten, anstelle der Rufnummer oder zusätzlich dazu halt die IP-Adresse und die Zugangskennungen, zu speichern. Allerdings muss bezweifelt werden, ob die Zeiten des "Einloggens" bei einem Breitbandanschluss mit Flatrate irgendeinen Aussagewert haben. Nachdem aber bei dieser Art der Beweissicherung die Erfolgsquote sowieso weit rechts der Kommastelle liegt, dürfte das auch keine Rolle spielen. Zusätzlich ist noch die Art des in Anspruch genommenen Dienstes festzuhalten und bei E-Mail Datum und Uhrzeit der An- und Abmeldung. Bei einer Standardeinstellung im Mailprogramm mit 10 Minutenintervallen entsteht so täglich eine nette Datensammlung, die ungeheuer aussagekräftig ist. Wenn das nicht alles mit immensen Kosten verbunden wäre, könnte man sagen: Endlich werden die Spam-Versender ordentlich überwacht!

Nicht ganz klar ist in diesem Zusammenhang, was bei öffentlichen Internetzugängen gespeichert werden soll. Einerseits verlangt nämlich Artikel 5 jeweils auch die Speicherung von Namen und Anschrift des Nutzers eines Internetdienstes, andererseits wird mehrfach darauf verwiesen, dass nur solche Daten gespeichert werden müssen, die vom Betreiber des Kommunikationsnetzes ohnedies erzeugt oder verarbeitet werden (Erwägungsgrund 23, Artikel 3). Es stellt sich daher die Frage, ob ein Betreiber eines Internetcafes oder eines Terminals in einem Kaufhaus, der bisher anonymes Surfen akzeptiert hat, in Zukunft einen Ausweis verlangen muss, was diese Dienste naturgemäß sehr behindern würde. Dies wird vermutlich nicht notwendig werden. Letztlich bleibt dies aber der nationalen Umsetzung vorbehalten. Völlig nutzlos ist die Datenspeicherung auch ohne Ausweisleistung nicht, weil immerhin die Zugangsdaten zu einem Mail-Account protokolliert werden können.

Während sich also insgesamt die Internetüberwachung tatsächlich auf den Bereich der Verkehrsdaten beschränkt, geht ein anderer Bereich weit darüber hinaus. Die Speicherung der Standortdaten beim Mobilfunk ist nämlich ähnlich problematisch wie eine Überwachung von Inhaltsdaten, ermöglicht sie doch die Erstellung von Bewegungsprofilen über einen langen Zeitraum. Nach Artikel 5 Abs. 1 lit f sind zur Bestimmung des Standortes mobiler Geräte die Standortkennung (Cell-ID) bei Beginn einer Verbindung und die Daten zur geographischen Ortung der Funkzelle zu speichern.

Vor nicht allzu langer Zeit waren derartige Überwachungsexzesse für einen Rechtsstaat westlichen Zuschnittes völlig undenkbar. Jetzt soll es Realität werden (siehe zur Problematik der Speicherung der IP-Adressen und zur Auskunft darüber: [extern] Offenlegung des Internets?). Allerdings scheint den Politikern - es gab auch viele Gegenstimmen - nicht ganz wohl bei der Sache gewesen zu sein. Obwohl die Umsetzung, unterstellt man die Notwendigkeit für die Terrorbekämpfung nach den Anschlägen von Madrid und London, eigentlich mehr als dringend hätte sein müssen, hat man die Realisierung gleich mehrfach hinausgeschoben. Neben der normalen Umsetzungsfrist für die EU-Staaten, die bereits bis 15. September 2007 währt, wurde noch die Möglichkeit geschaffen, die Umsetzung bezüglich der Internetdaten um weitere 18 Monate hinauszuschieben. Von dieser Möglichkeit haben 16 Staaten Gebrauch gemacht (siehe Anhang zur RL), darunter sogar Großbritannien, das zu den vehementesten Verfechtern der Vorratsdatenspeicherung gezählt hat.

Es bedürfte geradezu prophetischer Fähigkeiten abzuschätzen, wie die Situation 2009 in der EU sein wird und wie dann die elektronische Kommunikation funktionieren wird. Ich bin bis zu einem gewissen Grad Optimist und glaube daher, dass es nicht zur Bespitzelung aller EU-Bürger kommen wird. Die EU-Staaten tun jedenfalls gut daran, den zeitlichen Spielraum auszuschöpfen. Hoffen wir, dass in der Zwischenzeit nicht weitere Terrorakte an unseren rechtsstaatlichen Fundamenten rütteln

Telepolis  

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