Neuer Thread mit rein sachlichen Beiträgen
Seite 26 von 590 Neuester Beitrag: 04.04.13 11:01 | ||||
Eröffnet am: | 26.01.11 16:33 | von: michael 201. | Anzahl Beiträge: | 15.749 |
Neuester Beitrag: | 04.04.13 11:01 | von: Weltenbumm. | Leser gesamt: | 637.752 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 330 | |
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Wenn in den nächsten Tagen kein HV Termin bestätigt wird.
Wenn keine Gratisaktien bei jedem im Depot sind.
Wer würde mitmachen?
Die meisten, die in dem anderen Thread posten, sind doch gar nicht investiert. Also bitte, laßt die doch ihre ewigen alten Statements bringen. Wir müssen uns zusammenschließen. Und falls Big Jim versucht uns übers Ohr zu hauen, müssen wir uns vereinigen. Also bitte warten wir noch den angeblichen Termin der HV ab, und wenn dann nichts passiert, müssen wir etwas unternehmen. Und zwar gemeinsam.Wie gesagt. Sammelklage.
Übrigens, in Deutschland und der Schweiz gibt es keine Sammelklagen. Guckt mal bei Wiki. Oder aus einer privaten Kanzlei : http://www.resch-rechtsanwaelte.de/...-Warum-keine-Sammelklagen-.aspx
Schönen Abend noch !
ich hab zwar nicht viel im depot von alf, aber es geht mir ums prinzip... die haben mich schon letztes jahr besch... und ich dachte mir dieses mal; "ok! eine chance gibst du ihnen noch und vielleicht wirds ja was und vielleicht sind sie ja doch ein ernstzunehmendes unternehmen" usw - es geht mir nicht um die paar hundert euro - aber wenn dieses unternehmen seine anleger wirklich verar... und abzockt, dann sollten wir reagieren... sammelklage oder erstmal ein eingeschriebener brief oder sonst was... ich hab an alf zig emails geschrieben - keine antwort - ja, die basher haben im grunde nicht unrecht... es ist ihre art, die mich so irre macht... egal, anderes thema.
also, lange rede, kurzer sinn - ich bin dabei
Zeitpunkt: 20.07.11 13:56
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Anschuldigung ohne Beleg
Eine Sammelklage ist eine zivilrechtliche Klage, die im Falle ihres Erfolgs nicht nur dem Kläger Ansprüche verschafft, sondern jeder Person, die in gleicher Weise wie dieer vom betreffenden Sachverhalt betroffen ist - unabhängig davon, ob sie selbst geklagt hat. Die Sammel- oder auch Gruppenklage ist in den USA verbreitet und heißt dort class action (Federal Rules of Civil Procedure, Title 28 United States Code Appendix Rule 23). In Deutschland und der Schweiz gibt es sie in der Form nicht. Nicht zu verwechseln ist die Sammelklage mit der auch im deutschen Prozessrecht vorgesehenen bloßen sogenannten subjektiven Klagehäufung, bei der im selben Prozess mehrere Kläger oder mehrere Beklagte auftreten. Quelle: wiki
Bis 12 Uhr haben sich beriets 6 Aktionäre gemeldet.
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