Neuer Thread mit rein sachlichen Beiträgen
Seite 186 von 590 Neuester Beitrag: 04.04.13 11:01 | ||||
Eröffnet am: | 26.01.11 16:33 | von: michael 201. | Anzahl Beiträge: | 15.749 |
Neuester Beitrag: | 04.04.13 11:01 | von: Weltenbumm. | Leser gesamt: | 649.458 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 82 | |
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jeder selber schuld, der daurauf reinfällt!
Die wollten doch nur ihre zu teuer gekauften Shares loswerden.
das sehe ich genau so. richtig spannend gemacht und danach volle pulle abgeladen...
Schlau sind Sie, sollte man den lassen...
Für die Übernahme braucht ein James W. Byrnes keine Taschengeldzocker :-)))))))))))))
Deutschland:
Die AG ist als juristische Person selbstständiges Steuerobjekt und hat damit unter anderem folgende Steuern abzuführen:
* Körperschaftsteuer
* Umsatzsteuer
* Gewerbesteuer
* Kapitalertragsteuer
* Solidaritätszuschlag
Eure Daten hat er ja. Wenn dann die PTY eine Limited ist schickt er dann allen seine Informationsbroschüre und ihr dürft Pre-IPO-Shares zeichnen.
Von irgendwas muss er ja leben.
Nicht der einzige Fehler mit der Einkommenssteuer in dem Ding Manubaby :-)))))))))))))
Die Holding-Besteuerung ist eine Geldquelle für die Kantone mit ca. drei Milliarden Franken (1,84 Milliarden Euro) Steuereinnahmen pro Jahr.[5] Dank der Doppelbesteuerungsabkommen sind im Mutter-Tochterverhältnis Dividenden quellensteuerfrei, ausser es liegt ein Missbrauch vor. Beteiligungsgewinne aus der Holdingstruktur sind an verschiedenen Standorten in der Schweiz faktisch steuerfrei (siehe „Steuerwettbewerb in der Schweiz: Holding – Kapitalbelastung durch Kantonssteuer in Prozenten 2007“). Die Gewinnsteuerbelastung liegt bei 8,5 %, also dem Satz der Bundessteuern, da es keine Sonderbesteuerung für Holdinggesellschaften gibt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Steuerrecht_(Schweiz)
Die Schweizer Holding wird, zum Beispiel um die Steuervorteile zu realisieren, als aktive Konzernleitungsgesellschaft gegründet und betrieben. Dies wird in Deutschland als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr gesehen und somit dürfen die Gewinne in der Schweiz versteuert werden. Gleichzeitig wird diese Aktivität nach Schweizer Recht nicht als aktive Geschäftstätigkeit interpretiert. Für die meisten Doppelbesteuerungsabkommen existieren solche Konstrukte, um die Holding als Steuersparvehikel zu verwenden.[6]
Moderation
Zeitpunkt: 07.11.11 10:10
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Löschung auf Wunsch des Verfassers - versehentlich im falschen Forum gelandet
Zeitpunkt: 07.11.11 10:10
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ich hab das hier schon langsam verstanden Alf ist eine Abzokbude nichts wert, bald kommt die Aussetzung und dann delisting gut das ich nicht mehr gekauft hab wo mich einige per Boardmail angeschrieben haben http://177766.homepagemodules.de/...zocke-mit-Absichtserklaerung.html
servu$