Neue Mietvertrag
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 14.10.17 19:52 | ||||
Eröffnet am: | 13.09.16 10:14 | von: Martin.Cr. | Anzahl Beiträge: | 9 |
Neuester Beitrag: | 14.10.17 19:52 | von: vinternet | Leser gesamt: | 1.196 |
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ich habe zum 01.10.2016 eine Wohnung gekauft derzeit wohnt 1 Person in der Wohnung zahlt Warmmiete 216€ seine Miete wird vom Sozialamt übernommen .
wenn ich die Miete erhöhen würde kann ich Maximal 20% erhöhen.
Mietspiegel liegt bei uns mit Nebenkosten 312€
Wenn ich den Mieter neuer Mietvertrag geben würde Miete in Höhe 312€ müsste ja der Amt die Miethöhe akzeptieren das es Neuer Mietvertrag wäre.
Wäre das so richtig bei neuer Mietvertrag
Ich schlag vor dass du auf Eigenbedarf klagst und da einziehst und das Amt bittest, dir die Miete ebenfalls zu bezahlen. Schreib das Amt ruhig mit "deinen eigenen Worten" an und wsenn das Ergebnis sich so liest, wie #1, dann kommt sogar noch ein Deutsch-Nachhilfelehrer auf Staatskosten zu dir nach Hause..... :-)
Zur Mieterhöhung hier kannst du maximal 15 bzw 20 % erhöhen (je nach Region), solange nicht die Vergleichsmiete überschritten wird. Dies nennt sich Kappungsgrenze.
Die Mieterhöhung muss Formal begründet werden (Mietspiegel, Gutachten, Vergleichswohnung)
diese musst du im Original vorlegen (siehe 174 BGB)