Neue Mietvertrag


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Neuester Beitrag: 14.10.17 19:52
Eröffnet am:13.09.16 10:14von: Martin.Cr.Anzahl Beiträge:9
Neuester Beitrag:14.10.17 19:52von: vinternetLeser gesamt:1.196
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1270 Postings, 5586 Tage Martin.Cr.Neue Mietvertrag

 
  
    #1
13.09.16 10:14
Ich hätte eine Frage zu Mietvertrag .
ich habe  zum 01.10.2016 eine Wohnung gekauft derzeit wohnt 1 Person in der Wohnung zahlt Warmmiete 216€ seine Miete wird vom Sozialamt übernommen .
wenn ich die Miete erhöhen würde kann ich Maximal 20% erhöhen.

Mietspiegel liegt bei uns mit Nebenkosten 312€

Wenn ich den Mieter neuer Mietvertrag geben würde  Miete in Höhe 312€ müsste ja der Amt die Miethöhe akzeptieren das es Neuer Mietvertrag wäre.

Wäre das so richtig bei neuer Mietvertrag  

32215 Postings, 7751 Tage Börsenfander Amt übernimmt des Miete fleischd

 
  
    #2
1
13.09.16 10:16

17924 Postings, 6059 Tage BRAD P007Was steht denn im bestehenden Mietvertrag?

 
  
    #3
3
13.09.16 10:22
Erst mal zählt noch der bestehende Mietvertrag  und sonst eben die normalen Mieterhöhungsklauseln.  Außerdem musst du wissen, wann der Mieter die letzte Mieterhöhung hatte. Vielleicht ist sie ja gerade erst einige Monate her. Dann geht es nicht.

Ich schlag vor dass du auf Eigenbedarf klagst und da einziehst und das Amt bittest, dir die Miete ebenfalls zu bezahlen.     Schreib das Amt ruhig mit "deinen eigenen Worten" an und wsenn das Ergebnis sich so liest, wie #1, dann kommt sogar noch ein Deutsch-Nachhilfelehrer auf Staatskosten zu dir nach Hause.....  :-)  

1270 Postings, 5586 Tage Martin.Cr..

 
  
    #4
13.09.16 10:25
Mieterhöhung wurde letze 10 jahre nicht gemacht  

17924 Postings, 6059 Tage BRAD P007Na dann .. 10% rauf

 
  
    #5
13.09.16 10:27
Das Amt zahlt es dann ja..... Und dann hebt Schäuble die Steuern wieder an und Ariva den Clubbeitrag und wir alle bluten WIE IMMER :-)  

465 Postings, 3030 Tage uwe3wohnt der in ner Abstellkammer?

 
  
    #6
1
13.09.16 10:34
216€ Warm wo gibts denn sowas.  

7774 Postings, 5381 Tage FischbroetchenNa dann wollen wir mal.

 
  
    #7
2
13.09.16 11:22
Neuer Mietvertrag abschließen ist nicht, da durch den kauf du Automatisch an den alten Vertrag gebunden bist. Da zählt der Grundsatz kauf bricht nicht Miete. Das Amt würde daher einen neuen Vertrag nicht Akzeptieren.

Zur Mieterhöhung hier kannst du maximal 15 bzw 20 % erhöhen (je nach Region), solange nicht die Vergleichsmiete überschritten wird. Dies nennt sich Kappungsgrenze.

Die Mieterhöhung muss Formal begründet werden (Mietspiegel, Gutachten, Vergleichswohnung)

7774 Postings, 5381 Tage Fischbroetchenah noch was und zwar was ganz wichtiges

 
  
    #8
13.09.16 11:55
die Miete kannst du erst rechtlich Ändern wenn du ins Grundbuch eingetragen wurdest. ansonsten benötigst du für die Mieterhöhung eine Vollmacht von den in Grundbuch eingetragenen Personen.
diese musst du im Original vorlegen (siehe 174 BGB)  

4296 Postings, 3354 Tage vinternetTop Thema

 
  
    #9
14.10.17 19:52

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