NetLife vor Hammer Zock ?
Seite 1 von 5 Neuester Beitrag: 25.05.13 19:56 | ||||
Eröffnet am: | 22.08.08 10:06 | von: Analystin | Anzahl Beiträge: | 118 |
Neuester Beitrag: | 25.05.13 19:56 | von: Heikitsch25 | Leser gesamt: | 28.482 |
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WKN: 676390
ISIN: DE0006763907
Symbol: NTF
Sollen good News im Anmarsch sein bezgl. Manteldeal und Investor !
Das könnte den großen Zock auslösen !
Es geht schon los - Frankfurt wollen viele rein !
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 70876 eingetragenen Netlife AG, Millerntorplatz 1, 20359 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Wolfgang Bülow
wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
67e IN 19/05
Amtsgericht Hamburg, 17.12.2010
Die AG ist aüfgelöst, halte die Aktien nicht mehr allzu lange.
Gab in der letzten Zeit genug Bespiele mit Delisting in etlichen Aktien.
Rechtsform: Aktiengesellschaft
Kapital: 8.970.305,00 EUR
Eintragsdatum: 20.04.1999
(Beim Eintragungsdatum kann es zu systembedingten, fehlerhaften Angaben kommen!)
Löschdatum: 24.05.2011
Bilanz vorhanden:
für (Datum der Bilanz) 31.12.2002 31.12.2001
Anschrift (ohne Gewähr): Netlife AG
AG wurde heute im Handelsregister gelöscht, Handel wurde also eingestellt.
Ist der normale Vorgang bei Inso-Klitschen.
Wer nicht hören will, .....
Es wurde auch gewarnt, vor dem weiteren Ablauf bei Netlife.
http://www.ariva.de/forum/Netlife-Insolvenzverfahren-aufgehoben-429579
Ich habe deinen post leider erst gelesen, nachdem ich bemerkt habe, dass der handel ausgesetzt wird.
ich bin kein großer börsenspezialist und wollte einfach nur ein paar euro anlegen. ist das denn die regel, dass man als neuer aktionär von der ag selbst oder beim kauf der aktien, nicht davor gewarnt wird?
es muss doch noch iwas passieren.
"Das Börsengesetz (§ 39 Abs. 2 S. 2 BörsG) schreibt vor, dass der Anlegerschutz beim Delisting gewahrt sein muss. Die Börsenordnungen der einzelnen Börsen handhaben dies unterschiedlich; an der Frankfurter und Münchner Börse etwa reicht eine Vorankündigungsfrist von sechs Monaten aus. Innerhalb dieses Zeitraums können die Aktionäre der betroffenen Gesellschaft ihre Aktien noch über die Börse verkaufen, wenn sie dies wünschen."
ich will doch nur dass mein ganzes geld nicht futsch ist:/
von fl*tex
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Es verhält sich so, dass eine Ausbuchung durch die Fachabteilung vorgenommen wird, wenn uns die Lagerstelle mit der Einstellung der Börsennotiz eine Ausbuchungsanzeige zukommen lässt.
Sollte so eine Anzeige nicht erfolgen bleibt der Wert bis auf weiteres im Bestand, Sie können dann irgendwann selbst entscheiden ob Sie eine Abtretungserklärung für die Ausbuchung der Stücke veranlassen wollen.
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hope it helps