Nachrangigkeit von Sozialleistungen und Kosten


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Neuester Beitrag: 25.04.21 03:23
Eröffnet am:05.10.19 10:51von: badtownboyAnzahl Beiträge:1
Neuester Beitrag:25.04.21 03:23von: SabrinavaraaLeser gesamt:1.197
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11076 Postings, 5782 Tage badtownboyNachrangigkeit von Sozialleistungen und Kosten

 
  
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05.10.19 10:51
Zur Zeit dominiert sozialpolitisch die sogn. Grundrente / (Respektrente nach Formulierung  der SPD).
die Diskussion mit vielen Fragen. Kritik wie den Zugangsgrenzen zeitlicher Art usw. .
Je nach Standpunkt mit oder ohne Bedürftigkeitsprüfung ,  ggf. eingeschränkt nur auf das Einkommen nicht aber auf das Reinvermögen.

Klar kann man hier verschiedene Standpunkte vertreten,  jeweils mit guten Argumenten- Stichwort Zahnarztfrau oder Teilzeitbeschäftigter 35 Jahre  vs. Vollzeitkraft mit 34 Jahren Pflichtmitgliedschaft in der Rentenkasse.
Es ist sicherlich auch schwierig eine Lösung zu finden,  wenn ein Versicherungssystem mit einer staatlichen Sozialleistung kombiniert werden soll.

Erbärmich ist aber -  auch wenn man auf die besseren Rentensysteme unserer Nachbarstaaten schaut -  wie wenig die Sorgen und Nöte der Bürger von den GroKO-Vertragsparteien ernst genommen werden.
Auf beiden Seiten findet schon jetzt ein vorgezogener Bundestagswahlkampf statt und es wird mit altbekannten Dogmen argumentiert.

Die Kosten sind eigentlich nicht mal das größte Problem,  ob nun einige hundert Millionen oder bis zu 7 Mrd. Euro,
Wahlgeschenke in Form der Mütterrente und Ruhestand mit 63 sind sozialpolitisch wenig  zielgenau.

Beides Sozialleistungen -  wie eigentlich auch das Kindergeld - die allen und auch den besonders Wohlhabenden zugute kommen.
Das sollte kein Problem sein,  wenn alle was bekommen,  egal ob sie es nötig haben oder nicht?
So denken wohl viele und daher werden immer mehr Sozialleistungen derart umgestellt, dass auch der wohlhabende Teil der Bevölkerung diese erhält.

Das verstärkt den Effekt der in Deutschland hohen Vermögensspreizung.

Das neueste Beispiel ist die geplante Neuregelung des Elternunterhalts seitens der GroKo,  die Kommunen laufen dagegen aber noch Sturm und fürchten ihre Überschuldung.
In Zukunft soll im Bereich des Elternunterhalts das zivilrechtliche Prinzip,  dass sich Angehörige in gerader Linie unterhaltspflichtig sind , seitens der Sozialbehörden nicht mehr vollzogen werden.
Auch wohlhabende Kinder - die vielleicht sogar von ihren Eltern größere Vermögen vor der Anfechtungsfrist von 10 Jahren erhalten haben -  müssen dann für ihre pflegebedürftigen Eltern nicht mehr zahlen,  wenn ihr Einkommen unter 100000 Euro liegt,  natürlich nach Abzug sonstiger Belastungen und einen Zuschlag für den Ehepartner.

https://www.versicherungsbote.de/id/4883217/...gebeduerftiger-Eltern/

Scheinbar ist doch genügend Geld dar,  zumindest wenn es um Sozialleistungen für Besserverdienende geht.





 

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