Michells Mörder mit 27 Jahren ein freier Mann!
Ein Kind ermordet, das Leben einer ganzen Familie für immer zerstört.
http://www.stern.de/politik/deutschland/...er-jugendliche-593365.html
Das Jugendstrafrecht geht ja davon aus, dass die jugen Menschen, als noch unter 18jährige geistig, emotional, von der Entwicklung gelten.
Man weiss was gut und böse ist, keine Frage! Man muss auch Verantwortung für seine taten tragen.
Doch geht das Jugendstrafrecht auch davon aus, dass junge Menschen noch niicht so gefestigt sind, und evtl diese gerade verübte Straftat nie wieder vorkommen würde.
Es ist nicht unbedingt selbstverstädnlcih, dass ein Mensch der bewusst , mit klaren Verstand und selbstständiger Urteilsfähigkeit, die Welt erst maximal 15 Jahre wahrnimmt, in weiteren 15 Jahren - immer noch ein Täter ist.
Wohl deshalb ist die Höchststrafe im Jugendstrafrecvht eben "nur" 10 Jahre.
Strafe kann ohnehin nichts wieder gutmachen!
Es ist auch nicht zur Rache da, oder zum Trost für die Angehörigen.
Es muss einzig dem Täter gerecht werden!
Wir allen wissen doch, dass die jungen Menschen, auch noch grösstenteils mit 20 oder 22 "unfertig" sind, und nicht so die Folgen und Möglichkeiten von Handlungen einschätzen können. Dazu kommt, dass sie auch durch den Staat zu mehr Unmündigkeit und weniger Eigenverantwortung erzogen wurden.
Hat man als 10jähriger Klingelmänchen gemacht, als 13 jähriger heimlich geraucht, oder als 17jähriger Spass dran gehabt wenn die Kleineren Angst vor einem hatten, so heisst das doch nicht automatiscch, das derjenige sich im ganzen Legen so verhalten muss.
Der Junge Mensch hat tatsächlich schon eine Prägrung mitbekommen, Aber wie ist diese gewesen? Wie war das Elternhaus? Sind da die werte, das was wichtig ist, auch so gesehen worden?
Glaube, dass noch ein Grossteil der Erziehung zum Vollwertigen Mitglied der Gesellschaft erst dann erfolgt, wenn man auch allein und eigenverantworltich in einer Beschäftigung ist, eine eigene Wohnung hat, etc.
Somit ist insgesamt nichts damit gewonnen, wenn wir jemanden der einen Menschen umgebracht hat, ihn nie wieder auf freien Fuss lassen.
Es ist schon sehr wahrscheinlich, dass sich auch jemand der als Jugendlicher getötet hat, sich wieder so in die Gesellschaft einfindet, sich seinen Werten und Normen unterwirft, dass sowas nie wieder passieren wird.
Es geht um einen Kindermörder, nicht um eine Prügelei oder heimliches rauchen auf dem Schulhof. Schätze mal, Du hast keine Kinder. Ich habe jedenfalls kein Verständnis, wenn so eine Zeitbombe nach sieben Jahren wieder frei herum läuft.
Ich hoffe, der Typ landet im richtigen Trakt - ohne Einzelzelle. Dann besteht die Hoffnung, dass er selbst die Konsequenzen zieht.
Es ging hier doch wohl um die Kritik an dem Jugendstrafrecht, was eben eine Höchststrafe von 10 jahren vorsieht.
Und 10 Jahre, ist doch für einen 18jährigne eine kaum vorstellbare Zeit!
Wo man selbst 13jährige schon hinrichten wollte, oder 8jährige, ein 10 Jahre altes Mädchen sexuelle genötigt haben soll.
Es gibt die Idee einer zweiten Chance, egal wie schlimm es auch war , was einer gemacht hat.
Und da ist eben der Gedanke, dass ein Jugendlicher, in genauso langer Zeit, wie er seine Strafe für die Tat verbüsst, als er zuvor sich schon entwickeln konnte, doch wieder zu einem "normalen" guten Menschen entwickeln kann.
Das ist natürlich alles hinfällig, wenn es um einen Triebtäter geht, Um einen Menschen der in gewisser Weise krank ist. Das müssen aber die Psychiater entscheiden, Da hier nichts weiter bekannt geworden ist, muss man davon ausgehen, dass keine krankhafte psychische Entwicklung vorliegt, die weitere Taten erwarten lässt.
Normalerweise heisst Lebenlänglich - 25 Jahre, und wie ich gehört habe, auch oft nur 15 bis 18 Jahre.
Dagegen, sind 10 Jahre für einen Menschen, der erst genauso lange, bewusst gelebt hat, schon sehr viel. Man muss auch sehen, dass Jugendliche nur in teilbereichen ihr Leben selber gestalten können.
Vieles ist da noch aus der Umgebung, aus dem Elternhaus etc, per Zwang vorgegeben und kann dann zu schlimmen, nicht berechtigten zwar, aber dennoch möglichen Ausrastern führen.
Das hät er sich dann vorher überlegen müssen!
diabolo
Das ist ja die Frage!
Was es bedeutet einen Menschen, noch dazu ein Kind, das Leben zu nehmen!
In den Medien wird ständig er- und gemordet. Jeden Tag sterben Menschen!
Teilweise meint man, dass auch 10 Tote nicht so eine Beachtung finden, etc etc.
Meistens hat man selber noch keinen Tot im direkten Umfeld mitbekommen, es ist mehr etwas theoretisches.
Bei mir ist das früher mit Sicherheit so gewesen. Auch das eigene Leben, war nicht sooo extrem wichtig, man hat weniger dran gehangen als heute,
Erst wenn man Menschen verliert, die einem wichtig sind, merkt man selber wie einschneident der Tot sein kann.
Die niedrigere Höchstsstrafe ist eben nur darin begründet, dass man annimmt Jugendliche würden nicht die ganzen Folgen und Auswirkungen der Tat so einschätzen können wie ein Erwachsener.
ohne Rücksicht auf Menschenleben-siehe München!
Und bin auch nicht damit einverstanden das immer wieder die Täter
zu Opfern gemacht werden,denn bei Mord hab ich kein Verständnis mehr.
diabolo
Mein Motto,jedes Tote Kind oder Sexualverbrechen an einem Menschen ist eines zuviel.
Mein Urteil nie mehr raus,das ist das einzig richtige,egal ob als Jungendlicher oder vielleicht eine schwere Kindheit gehabt,jedes zweite mal ist ein zu hohes Risiko,um dies zu vermeiden das noch einmal als Wiederholungstäter was passeirt gibt es nur eines, Lebenslang ,soll auch Lebenslang bedeuten nicht 10 oder 15 Jahre.
Da müssen wir hin egal wie.
Notfalls ziehe ich sogar Kopf ab vor,bevor ein Täter ein zweitesmal zuschlägt.
Für Jugendliche und Erwachsene gilt über § 88 JGG (Jugendgerichtsgesetz ) nicht der Grundsatz, das Freiheitsstrafe zu 2/3 verbüsst sein muss.
Es muss nur ein Teil verbüsst sein.
In der Praxis kommen Täter nach JGG nach Verbüssung der Strafe eines Drittels bis zur Hälfte frei, sofern dsies die Entwicklung des Jugendlichen zulässt und im Sicherungsinteresse der Allgemeinheit zu verantworten ist.
Natürlich hat gate4share mit seiner Argumentation recht, dass junge Menschen in der Entwicklung anders zu verurteilen sind wie erwachsene Gewohnheitsverbrecher.
Es gilt im Jugendstrafrecht vorrangig der spezialpräventive Erziehungsgedanke vor der schuldgeprägten Strafzumessung nach Erwachsenenrecht, wo auch stark der Vergeltungsgedanke zu tragen kommt.
Aber bei günstiger Prognose nur 3 oder 4 Jahre Haft wäre schon wenig.
kann es durchaus sein , dass eine fehlinterpretation der z.bsp. medialen
hirnwaesche vorliegt und was unsere kranke gesellschaft sonst noch
zu bieten hat.
aus meiner sicht, muss die strafe zur abschreckung dienen, sonst
komplettiert sich das chaos.
gaebs keine strafe, haett ich z.bsp aus revanche der bankenkrise eine
bank ueberfallen..
So weit sind wir uns einig, ja?
Ich geb sehr gerne zu, dass, wenn ich so nen Typ in flagranti erwischen würde, wie er sich an einem Wurm vergreift, ich nicht wirklich wüsste, ob es nicht besser wäre, er würde sich freiwillig die eier abreißen und mit seinem Gedärm Seil springen. Allerdings wüsste ich, dass es mir (nach einer wohl relativ kurzen Zeit der Genugtuung) nicht wirklich besser ginge, danach.
Es wäre mir bei weitem lieber, wenn die bestehenden Gesetze in solch einem Fall voll ausgeschöpft werden würden. Bei Wiederholungstätern eben bis hin zur Sicherheitsverwahrung, auf dass der Arsch nur noch gesiebte Luft atmet! Und Sicherheitsverwahrung ist möglich, auch bei Jugendstrafen. Wenn's so ist, dass der Kerl ne Gefahr ist, Schlüssel rum und feddich.
Aber was hier wieder geblubbert wird is ja echt... naja... *kopfschüttel*
IdS: Schönes WE
Niemand kann vorhersagen, was charakterlich aus einem jungen Häftling in 10 Jahren Haft geschieht.
Manche kommen gefährlicher heraus wie hinein - aus Frust.
Wenn danach das ganze Leben hoffnungslos beginnt, gibt es für die Gesellschaft keine bessere Sicherheit.
Rückfälligkeit wäre vorprogrammiert.
Vor ca. 20 Jahren erklärte ein britischer Vollstrecker: "Fast alle kamen wieder; nur die, welche die "7-schwänzige Katze" gespürt haben, kamen nicht wieder"!
Humanität führt nicht immer zum Ziel.