Merkel, Thüringen und die angebliche Nötigung
Seite 1 von 2 Neuester Beitrag: 25.04.21 02:55 | ||||
Eröffnet am: | 11.02.20 17:35 | von: Weckmann | Anzahl Beiträge: | 26 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 02:55 | von: Anjasnika | Leser gesamt: | 1.785 |
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Es geht bei der angekündigten Strafanzeige um die § 106 StGB. Eine kurze Erklärung und ein paar Gespräche nach einer Wahl (diese sind üblich, ebenso wie Kritik) ist bestimmt kein Drohen mit einem empfindlichen Übel. Worin soll dieses denn auch liegen? Jedenfalls ist es nicht rechtswidrig. Aber das kümmert die lautstarken Lamentierer nicht. Hauptsache, sie konnten bei ihren Anhängern mal wieder Aufmerksamkeit erzeugen.
Also hat Merkel mal wieder kein Gesetz verletzt. Demzufolge würde ein Ermittlungsverfahren natürlich auch eingestellt.
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__106.html
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https://www.rnd.de/politik/...pelt-an-BPVBSR2LIOSU4BBUU4ON77RRII.html
Unschwer ist daraus zu entnehmen, dass die autokratische Entgleisung der einschlägig für solche Exzesse (Stichwort: Hochverrat!) bekannten Kanzlerin nunmehr zu einem strafrechtlich relevanten Vergehen allererster Güte sich auswächst und vermutlich auf eine empfindliche Gefängnisstrafe hinauslaufen wird. Dies wird die gern als Herrin sich aufspielende Täterin am Ende sich selbst zuzuschreiben haben.
Nichtsdestotrotz sollte m.E. bei der Urteilsfindung eine humanitäre Geste ernsthaft erwogen werden, d.h. mildernde Umstände wegen der sichtlich angeschlagenen Gesundheit der Beschuldigten, die -durch schwerwiegende Symptome von Amtsmüdigkeit seit Jahr und Tag gezeichnet - ein Höchstmaß an Mitleid verdient.
Wäre ich an entscheidender Stelle am bevorstendenen Prozess beteiligt, würde ich als Staatsanwalt eine Gefängnisstrafe unter vier Monaten beantragen und als Richter es dabei bewenden lassen.
Eine Beurteilung der Anwendung der genannten Paragrafen (siehe Link #16) in der Causa Merkel versage ich mir, und zwar nicht, weil sie mir nicht zusteht, sondern deswegen, weil ich mich damit möglicherweise selbst strafbar machen würde, mit geringer Aussicht, bei der zu erwartenden Moderation mildernde Umstände zu erhalten.
PS. Von der nicht ohne Häme vorgetragenen Einschätzung des Rechtswissenschaflers Michl distanziere ich mich in aller Form. (siehe Link #24.)