Marokkanerin terrorisiert seit Jahren Schule
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Eröffnet am: | 15.01.04 09:26 | von: EURO-Hasse. | Anzahl Beiträge: | 80 |
Neuester Beitrag: | 19.01.04 08:49 | von: Pichel | Leser gesamt: | 8.585 |
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Für dieses Pack muß der Steuerzahler am Ende auch noch ein Psychogutachten zahlen!!!
E.H.
Printausgabe vom 15.01.2004
Alle Behörden sind machtlos
Marokkanerin terrorisiert seit Jahren Schule
Von Stefan Schneider
Fürth. Ein Frau schlägt Kinder, beleidigt Lehrer und verletzt Eltern – Polizei und Staatsanwaltschaft aber müssen hilflos zusehen. An der Müller-Gutenbrunn-Grundschule in Fürth fühlen sich Lehrer und Schüler seit Jahren von einer Marokkanerin bedroht. Obwohl gegen die 44-Jährige in einem halben Jahr 20 Anzeigen eingingen, sie die Schulleiterin eine "Hure und Schlampe" genannt, Schüler gewürgt und Lehrer bespuckt haben soll, konnten die Behörden bisher nichts gegen sie unternehmen und damit Schlimmeres verhindern. Nachdem die 44-Jährige am Dienstag zwei Schüler und zwei Mütter mit einem Pfefferspray angegriffen hatte, riefen Schüler, Lehrer und Eltern gestern zum Schul-Boykott auf, um ihren Ärger öffentlich zu machen.
"Uns sind die Hände gebunden", sagt Walter Laue, Leiter der Polizeidienststelle in Heppenheim. Seit Jahren verfolgen er und seine Kollegen die Vorgänge in der Odenwald-Gemeinde. Die mit einem Deutschen verheiratete, aus Marokko stammende Frau sei "amtsbekannt", diverse Mal habe sie bereits in der Schule Hausverbot bekommen. Auch in anderen Einrichtungen seien Klagen über sie zu hören gewesen, ergänzt die Schulleiterin der Müller-Gutenbrunn-Schule, Gisela Herzog. So fiel sie etwa im Turnverein TV Fürth und im Kindergarten auf, als sie Kinder ohrfeigte und mit wüsten Beschimpfungen Betreuern und Trainern "rassistische und ausländerfeindliche" Gesinnung unterstellte. "Einige Kinder klagen in der Zwischenzeit über Kopfweh und haben Angst vor dem Schulweg", berichtet die Schulleiterin.
Was für die Eltern, Lehrer und Kinder ein Albtraum ist, war für Polizei und Justiz bisher kaum behördlich fassbar. Zwar wurde die Frau, wie der Darmstädter Staatsanwaltschaftssprecher Ger Neuber erklärt, "einige Male" rechtskräftig zu Geldstrafen und einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Das liege aber Jahre zurück und beziehe sich allein auf Eigentumsdelikte.
Zuletzt sei es im Jahr 2000 zu einer Hauptverhandlung gekommen. Danach sollte sich die Frau auf Betreiben des Gerichts in eine psychiatrische Einrichtung begeben, was sie mit dem Hinweis auf ihre vier Kinder jahrelang umging. Erst im Oktober 2003 wurde sie zwei Wochen lang in einer Klinik beobachtet, um ihre Schuldfähigkeit festzustellen. Das Gutachten, das entscheidend dafür sein wird, ob die Frau verurteilt werden kann, oder psychiatrisch behandelt werden muss, erwartet Neuber Mitte Februar.
Es gebe für die Justiz kaum eine Möglichkeit Menschen, die auf derartige beschriebene Weise ihren Mitmenschen zu Leibe rücken, an ihren Taten zu hindern, erklärt Neuber. Die Staatsanwaltschaft könne nur jemanden einsperren, wenn dieser eine Straftat begangen habe und die Gefahr bestehe, dass er fliehe, seine Tat verdunkle oder wiederhole. Selbst Letzteres sei aber bei der Frau nicht nachzuweisen, da ihre Attacken zwar beleidigend aber nicht gefährlich und zudem nicht wiederholt aufgetreten seien.
Auch bei der Polizei gibt es nur bedingt Möglichkeiten, jemanden an einer Straftat zu hindern – wenn nicht, wie in Fürth, zwei Beamte für vier Wochen an der betroffenen Schule Wache schieben. Nur wenn eine "erhebliche Gefährdung", zum Beispiel eine schwere Körperverletzung, drohe, oder wenn der Betreffende nicht mehr Herr seiner Sinne sei, könne dieser mit der Zustimmung eines Richters bis zu sechs Tage eingesperrt werden, erklärt der zuständige Polizei-Sachbearbeiter Laue.
Noch schwieriger sei es, jemanden zu zwingen in eine psychiatrische Einrichtung zu gehen. Auch hier müsse eine erhebliche Gefährdung feststellbar ein. "Nach der Pfefferspray-Attacke muss das erneut geprüft werden", sagt Laue. Beide Möglichkeiten eines Gewahrsams sind gesetzlich geregelt, wobei die Dauer, für die jemand eingesperrt werden kann, von der jetzigen Landesregierung von zwei auf sechs Tage verlängert wurde, wie ein Sprecher des hessischen Innenministeriums betont.
Das behördliche Zögern ist Eltern und Lehrern unverständlich. "Was soll noch passieren?" fragt Jürgen Laub, Vorsitzender des Schulelternbeirates. Eine Anzeige der 44-Jährigen gegen die Schulleiterin, weil diese öffentlich von einer "problematischen Familie" gesprochen habe, werde in den nächsten Tagen vor Gericht verhandelt. Auf der anderen Seite warte man noch immer darauf, dass die aufgelaufenen 20 Anzeigen gegen die Marokkanerin bearbeitet würden. Das Schulamt in Heppenheim hat deshalb Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Staatsanwaltschaft erhoben.
http://www.rhein-main.net/sixcms/...page=fnp2_news_article&id=1456487
MT
Mal sehen ob Du Dich in diesem Land auch den Gesetzen entspechend verhällst oder ob sie Dich aus irgendeinem peniblen Grund nicht gleich doch hierher zurück schicken.
Übrigens wo machst Du Deinen Urlaub ?? Doch nicht etwa im Ausland ??
Übrigens ist EURO-Hasser nicht Deutscher Abstammung wie ich erfahren habe.
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Also, wenn du vorsätzlich und unmittelbar mit Pfefferspray angegriffen wirst und du wehrst dich dagegen - verhältnismäßig - dann ist das Notwehr. Wenn du jemanden beauftragst (außerhalb der Justiz/des Rechtsweges), die "Notwehr" für dich durchzuführen, dann ist das Selbstjustiz/Anstiftung zur Selbstjustiz. Begreifst du evtl. nicht den Unterschied zwischen Notwehr und Selbstjustiz? Das glaube ich nicht, denn intelligent genug bist du, dass ich dir in diesem Fall unterstellen kann: Du willst es einfach nicht verstehen!
MT
PS An meinen (un)bekannten "Stalker": Lass den Sch...!!!
Wie wäre es mit etwas sprachlicher Exaktheit? .. Wenn du jemanden beauftragst (außerhalb der Justiz/des Rechtsweges), die "Notwehr" für Dich außerhalb der Notwehr-Situation durchzuführen, dann ist das Selbstjustiz/Anstiftung zur Selbstjustiz.