Maier&Partner (655280)
Ist es Hancock mit Nachricht, welche vielleicht gefakt ist nur um Kurs zu treiben oder ist es die Behauptung vom insider, welcher behauptet, das Nachricht gestunken und erlogen ist?
Hierüber brauchen sich nur die Tageszocker Gedanken mache. Nicht diejenigen, welche 2012, 2013 im Kopf haben.
Es wird so kommen wie es kommen wird: Inso wird aufgehoben, Kapitalmaßnahmen werden stattfinden, Geschäft wird eingebracht, etc.
"Es besteht seitens des Rechtspflegers noch eine Rückfrage an den Insolvenzverwalter, welcher sich wohl noch im Urlaub befand. Diese Frage dürfte nun stündlich geklärt werden, sodass der Erteilung der Insolvenzaufhebung nichts mehr im Wege steht und diese auch zeitnah veröffentlicht werden kann."
@Insider
wir sind hier bei MPR... ;)
Was soll man sagen, jeder weiß doch eigentlich, dass die Insolvenzaufhebung bevor steht - unabhängig der hier bemängelten Quelle - gibts ja auch die News auf DGAP zu den weiteren Plänen.
Dass Roppelt hier nicht mehr all zu lange auf seinen Startschuss warten muss, sollte also ebenfalls jeder wissen.
Die steigenden Umsätze und Kurse - mit fast ausschließlichen Käufen aus dem Ask - sind ein weiteres Indiz, dass sich hier keine Taschengeldzocker mal ein paar Euro reinhängen.
Aus den genannten Gründen könnte es aus meiner Sicht also bereits diese Woche soweit sein und wir könnten hier mit der Insolvenzaufhebung rechnen.
Alles aber nur meine Meinung und keine Kaufs-/Verkaufsempfehlung.
hat der nichts zu essen??
Longs warten geduldig auf die anstehende NEWS.
Dann krachts.
Insolvenzgericht Geschäfts-Nr.: 2 IN 375/04
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u ss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Maier + Partner Aktiengesellschaft, Auchterstr. 8, 72770 Reutlingen (AG Stuttgart, HRB 353359),
vertreten durch:
Helmut Roppelt, Auchtertstraße 8, 72770 Reutlingen, (Vorstand),
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Gerhard Walter, Beim Kupferhammer 5/4, 72070 Tübingen
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
-> Jetzt kann es nicht mehr langer dauern.
ich glaube ja eher, das die da beim amtsgericht genau wissen, was sie da machen, da es deren job ist ;-)
alles wird gut, dumpuscher und inkompetente börsenlateiner
ICh denke morgen früh die NEWS!
Bin voll eingedeckt. AUF GEHTS.
Dabei sein ist alles.