MWG-Bio-Dividende schon in 07
deine 2 Frage kann ich Dir beatworten 0,16 EUR pro Aktie sind im Falle eines rechtskräftigen Beherrschungsertrags in der Ordentlichen HV 2007 im Juli garantiert worden.
(siehe http://www.mwg-biotech.com/html/news_d/press_releases.php?nI=704):
"Aufgrund der zwischen der Einberufung und der Durchführung der Hauptversammlung wirksam gewordenen Unternehmenssteuerreform hat sich die garantierte Dividende in Kauf- und Abfindungsangebot mit Bezug auf die Tagesordnungspunkte 7 und 8 von € 0,14 auf € 0,16 erhöht. Dieses wurde während der Hauptversammlung kommuniziert und mit geänderten Bewertungsgutachten, die bei der Gesellschaft erhältlich sind, dokumentiert."
Was den Ausschütungszeitpunkt angeht denke ich es wird immer der Juli eines jeden Jahres werden, ob das mit oder ohne Klage geschieht ist mir eigentlich egal.
LG Arvid
$-)
Das ist auch gut so, dann kann nämlich die Aktie umsomehr steigen, weil sie ganz normal weitergehandelt wird und weil Eurofins nicht ewig die gute Ertragslage schlechtrechnen kann.
Also - egal wie es kommt, hier kann man m.E. nur gewinnen.
LG Arvid
$-)
den letzten Verlustbringer haben die heute verkauft -
jetzt werden die noch profitabler -
die sind es ja schon jetzt -
bald dürfte es hier richtig hoch gehen !
Und Dividente gibt es auch noch !
Bald wird der Keller verlassen !
Und wieder wurde ein Teil verkauft , und zufällig gibt es sogar wieder einen Käufer der einen Verlustbringer aufnimmt !
http://www.mwg-biotech.com/html/news_d/adhocs.php?nI=708
nach oben Luft ohne Ende !
Könnte jeden Tag losgehen,
das Gericht hat schon FÜR DIE AKTIONÄRE entschieden !
Kommt es hier bald zum Urknall,
der die Aktie in FAIRE REGIONEN befördert,
jenseits von 6 €uro ?
hier muß man sagen -
NOCH nicht !!!
Bei 5 €uro springt dann das ganze Volk auf !
um eine nachhaltige Kursperfomance auszulösen. Es ist offenbar noch möglich mit einer Abwartetaktik und vereinzelten bid-Limits verkaufsbereites Material einzusammeln, das doch vereinzelt von den einem oder anderen Uungeduldigen oder Angefressenen hereinkommt. Ein wenig Masterial wird auch nach Abschluss des letzten Wandlungstermins auftauchen.
Es ist schon richtig, daß es oft auch aus einem nicht nachvollziehbarem Grund losgehen kann, aber bisher war es offenbar nicht soweit. Es ist auch richtig, daß wenn sich etwas tut, einige die sich derzeit an den "sidelines" aufhalten dazugesellen wollen, das dann aufgrund der Marktenge nicht mehr im Parterre möglich sein wird. Natürlich wird eine Kursaktivität dann auch viel breitere Kreise animieren - aber bisher wurde, trotz zu erwartender Geschehnisse, keine Flamme aus dem Funken.
Man wird ja sehen oder wie heißt es - Abwarten und Tee trinken (wenn man schon positioniert ist) ...
http://www.mwg-biotech.com/html/ir_d/overview.shtm
Ich habe bisher nicht von der Bank gehört. Ist es normal ? Ich würde gern die Bank anrufen wenn ich die Telefonr. hätte.
Danke habiv
Dass die sich nicht melden ist normal, morgen ist der letzte Wandlungstag, das heisst Du kriegst die Aktien so in ca 1 Woche im Depot eingebucht.
Ich hoffe für Dich, dass Du auch Die Wandlungserklärung in zweifacher Ausführung an die VEM c/o Bankhaus Martin geschickt hast!
Solltest Du irgendwas falsch gemacht haben ist es nun eh zu spät, ausser Du fährst heute noch persönlich nach Göppingen...
Ich drück die Daumen.
LG Arvid
$-)
ich würde nicht bis Januar warten, bis das Gericht endgültig (was ja schon beschlossen ist) für den Altaktionär entscheidet -
denn die Börse nimmt das urplötzlich vorweg und wir befinden uns
bei über 6 Euro !!!
Fazit:
Jetzt einsteigen - denn über 5,50 €uro steigt das ganze Volk ein !!!
habiv
Gruß
BT
Gruß
BT
#3268 von skyrocker 18.11.07 22:08:24 Beitrag Nr.: 32.474.439
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Folgende Antwort bezieht sich auf Beitrag Nr.: 32.470.251 von Spree0 am 18.11.07 16:45:04
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Als Verstärkung für Kalchas' posting. Wenn du angenommen 1000 Nom. Wandelanleihe hast, erhältst du bei der Wandlung Stk. 1000 Aktien, wenn du nichts tust, erhältst du von MWG die Anleihe zu pari, d. i. EUR 1000,-- per Jahresende zurückgezahlt. Die Rechnung kannt du selbst nachvollziehen.
Die Wandlung, was ich als logisch bezeichne, solltest du sofort beauftragen, egal ob du deine Bank beauftragst es zu tun (was ich bevorzugen würde), oder wie schon im thread beschrieben die Anleihestücke überträgst und den Wandlungsauftrag selbst übermittelst. Ich würde auf alle Fälle raten, den Bankauftrag schriftlich mit Kopie, bzw. im zweiten Fall den Wandlungsauftrag eingeschrieben zu versenden - sicher ist sicher. Spesenmäßig sollte eigentlich in beiden Fällen kein großer Unterschied sein (die Wandlung selbst ist ja kostenfrei).
Gruß
BT
besonders wenn man mit solchen Angelegenheiten nicht vertraut ist, sollte man mit solchen Geschichten die Depotbank mit der Wandlung beauftragen, auch wenn das event. ein paar Euro mehr kostet.
Ich befürchte, da wird nachträglich nichts mehr zu machen sein, denn man muß, wenn man die Wandlung selbst beauftragen will die Anleihen, wie es in den Bedingungen steht, übertragen (lassen). Offensichtlich wurden die Anleihestücke nicht übertragen. Ich fürchte da bist du um mehr als die Hälfte des möglichen Betrags umgefallen.Man könnte wohl versuchen über die Depotbank eine Korrektur zu erreichen, aber wie man die VEM Bank kennt, ist denen solch ein solches Service, bzw. Gnadenakt fremd.
5.2 Mit wirksamer Ausübung des Wandlungsrechts erwirbt der Anleihegläubiger einenAnspruch auf Lieferung und Erwerb von voll eingezahlten Stückaktien der Emittentinmit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils € 1,-- in an derFrankfurter Wertpapierbörse börsenmäßig lieferbarer Form und Ausstattung. DieAusgabe der Aktien erfolgt durch die Umtauschstelle (VEM Aktienbank AG, c/oBankhaus Gebrüder Martin AG, Abteilung Wertpapierabwicklung, Kirchstraße 35,73033 Göppingen) am Ende eines jeden Ausübungszeitraums. Zur Sicherung desWandlungsrechts dient ein von der Hauptversammlung der Emittentin am 25. Mai2004 beschlossenes und am 17. Juli 2004 in das Handelsregister eingetragenesbedingtes Kapital in Höhe von bis zu € 10.000.000. 5.5 Zur Ausübung des Wandlungsrechts muss der Anleihegläubiger auf eigene Kostenbis 17:00 Uhr eines innerhalb eines Ausübungszeitraums liegenden StuttgarterGeschäftstags bei der Umtauschstelle (Ziff. 5.2.) eine ordnungsgemäß ausgefüllteund unterzeichnete Erklärung („Wandlungserklärung“) entsprechend demals Anlage beigefügten Muster doppelt ausgestellt im Original (d.h. keine Faxkopieoder dergleichen) einreichen und die Teilschuldverschreibungen, für die dasWandlungsrecht ausgeübt werden soll, auf das von der Umtauschstelle bekanntzu gebende Konto bei der Clearstream Banking AG übertragen. Die Wandlungserklärungist unwiderruflich und wird an dem Tag wirksam, an dem die Wandlungserklärungder Umtauschstelle zugegangen und die einzuliefernden Teilschuldverschreibungenauf das von der Umtauschstelle benannte Konto übertragensind. Die Verwendung einer anderen Erklärung oder die Abgabe einer unvollständigenWandlungserklärung führt zur Unwirksamkeit der betreffenden Wandlungserklärungund hat zur Konsequenz, dass keine Aktien geliefert werden.nämlich das kommende Gerichtsurteil - das für die Aktionäre schon entschieden ist -
dann geht es hier schnell steil hinauf !
Also jetzt schon kaufen -
nicht erst wenn die Masse bei über 4 €uro aufspringt !
Kurs einige 100-Prozent unter innerem Wert !
Bald schießen wir hier Richtung Himmel !