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Seite 1 von 3 Neuester Beitrag: 18.02.20 21:06 | ||||
Eröffnet am: | 18.02.20 14:20 | von: Rubensrembr. | Anzahl Beiträge: | 61 |
Neuester Beitrag: | 18.02.20 21:06 | von: Rubensrembr. | Leser gesamt: | 2.226 |
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Moderation
Zeitpunkt: 20.02.20 11:03
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Kommentar: Unterstellung
Zeitpunkt: 20.02.20 11:03
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Kommentar: Unterstellung
Im Gegensatz zu #1 haben dies nicht nur Staatsanwälte, die ja weisungsgebunden sind, und möglicherweise politisch beeinflusst sein könnten (wird uns sowas nicht immer erzählt, wenn es um Skandale der regierenden Parteien geht??) haben diese Feststellung unabhängige Richter getroffen!
Rubens ist kriminell. Auch diese Aussage ist nach eigener Beurteilung zulässig und nicht
strafbar. Fraglich ist, ob das auch für folgende Aussage gilt: Rubens ist wahnsinnig und kriminell.
Aber anscheinend gilt das auch für diese Kombination.
nicht sein.
Merkel ist wahnsinnig attraktiv
oder
Merkel ist wahnsinnig gut im Bett (nach dem Traum letzte Nacht)
So eine Hass-Liebe muss irgendwann ihre Bestätigung finden.
Deshalb: keine Stimme der AfD!!!
in einem Strafverfahren ein Richter darüber entscheiden muss. So wird ein Schuh daraus.
Ist also so offensichtlich, dass gar kein Gerichtsverfahren notwendig ist wie im Fall Höcke.
Im Fall Höcke war die Staatsanwaltschaft gar nicht involviert, da es dort nur um um ein Eilverfahren im Versammlungsrecht ging.
Bitte nichts unter den Tisch kehren!
Da fühlt sich natürlich die AfD wieder wohl, in der Opferrolle. Kaum geht der Partei oder den Anhängern was gegen den Strich ist das Geheule groß. Austeilen können sie gut, aber einstecken überhaupt nicht.
Dieses Urteil würde ich gern mal sehen bzw. den Link zu diesem Urteil.
Wer mir dieses Urteil zeigen kann, dem spendiere ich einen Kasten Bier.
Ach, übrigens, hier die Entscheidung des VG Meinungen, in der die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Auflage "Die Bezeichnung Faschist ist im Rahmen der Versammlung untersagt." (angemeldet war die Demo unter dem Thema "Protest gegen die rassistische AfD insbesondere gegen den Faschisten Höcke") wieder hergestellt wurde, weil die "angegriffene Auflage nach summarischer Prüfung rechtswidrig ist":
https://www.rf-news.de/2019/kw39/mx-m503u_20190926_155125.pdf
Ich darf mich wiederholen: zeige mir einer das Gerichtsurteil, in dem Björn Höcke als Faschist bezeichnet werden darf.
Drei Kästen Bier demjenigen.
Und - bitte keine Zeitungartikel, Fernsehbehauptungen etc. Nur schlicht das URTEIL.