Youbisheng Green Paper (A2BPG1) - Manteldeal?
Seite 2 von 5 Neuester Beitrag: 25.04.21 01:15 | ||||
Eröffnet am: | 01.11.17 15:43 | von: Strandläufer | Anzahl Beiträge: | 109 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 01:15 | von: Lauraghsqa | Leser gesamt: | 29.520 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 2 | |
Bewertet mit: | ||||
Seite: < 1 | | 3 | 4 | 5 > |
Bei lediglich 295.791 ausstehenden Aktien der WKN A2BPG1, die durch die nach Bestätigung des Insolvenzplans anstehende Kapitalerhöhung nicht verwässert werden, da die neuen Aktien unter einer neuen WKN als Namensaktien ausgegeben werden, könnte sich ein eventueller Verwertungserlös durch die geplante Versteigerung der Tochtergesellschaft in Hongkong (Gui Xiang Industry Co., Ltd.) zu einem ordentlichen Kurstreiber entwickeln.
Die Gläubiger bekommen noch ca. TEUR 17 aus dem Verwertungserlös (Forderungen in Höhe von TEUR 27 abzgl. TEUR 10, die man im Rahmen des am kommenden Freitag zur Abstimmung stehenden Insolvenzplans zur Verfügung stellt), der Rest geht an die Altaktionäre mit der WKN A2BPG1. Selbst wenn nur bspw. 2 Mio. EUR herauskommen, wären das ca. EUR 6,76 je Aktie. Und das ursprüngliche Eigenkapital, was in Hongkong und China verloren ging, waren einmal mehr als EUR 100 Millionen (siehe Post 17).
Schöne Aussichten für die Deutsche Balaton AG, Isabella de Krassny, Scherzer & Co. sowie die Kingstone Europe AG...
Im Vergleich dazu Maier und Partner, Bewertung bei Kurs EUR 5,35 (900.000 Aktien) gut EUR 4,8 Millionen. Zu den Leuten, die die Fortsetzung betreiben, äußere ich mich an dieser Stelle lieber nicht. Wer dort dahinter steckt, kann ja jeder googeln...
Ich erwarte daher am heutigen Nachmittag, spätestens jedoch am Montag, eine entsrechende ad-hoc-Meldung, in der genau dies für den Kaitalmarkt kommuniziert wird. Danach kann die derzeit aufgelöste Gesellschaft (da aktuell noch in Liquidation) wie im Insolvenzplan beschrieben fortgesetzt werden. Hierzu ist eine Hautversammlung erforderlich, in der ein entsrechender Beschluss gefasst wird. Diese sollte in den nächsten Wochen einberufen werden. Über die dann folgende (und schon im Insolvenzlan konkret beschriebene) Kaitalerhöhung (die spätestens 6 Monate nach Bestätigung des Insolvenzlans durchgeführt sein muss) werden alle Voraussetzungen geschaffen, um hier künftig eine Beteiligungsgesellschaft entstehen zu lassen. Schaun wir mal, in welche Art von Beteiligungen dann investiert wird.
Eines ist sicher - ein spannender Freitag für die Aktionäre der Youbisheng Green Paper steht bevor...
Moderation
Zeitpunkt: 25.11.17 11:08
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Urheberrechtsverletzung, ggf. Link-Einfügen nutzen
Zeitpunkt: 25.11.17 11:08
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Urheberrechtsverletzung, ggf. Link-Einfügen nutzen
Youbisheng Green Paper AG i. I.: Insolvenzplan mit Kapitalerhöhung beschlossen
Bad Vilbel (pta020/24.11.2017/13:30) - Heute ist der vom Insolvenzverwalter über das Vermögen der Gesellschaft vorgelegte Insolvenzplan beschlossen worden. Unter anderen ist danach beschlossen worden, das Grundkapital der Gesellschaft von gegenwärtig 295.791,00 Euro um bis zu 1.281.761,00 Euro auf bis zu 1.577.552,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 1.281.761 auf den Namen lautende Aktien zu erhöhen. Der Ausgabebetrag je neuer Aktie beträgt 1,00 Euro. Den Aktionären wird das Bezugsrecht auf die neuen Aktien entsprechend ihrem Anteil am Grundkapital gewährt, entsprechend einem Bezugsverhältnis von 3:13.
Ferner ist beschlossen worden, die Beteiligung an der unmittelbaren Tochtergesellschaft in Hong Kong, die Gui Xiang Industry Co. Ltd., zu verwerten. Ein etwaiger Verwertungserlös wird nach Abzug von Kosten zunächst an die Insolvenzgläubiger und soweit diese vollständig befriedigt werden konnten, danach an die Inhaber der Stückaktien mit der gegenwärtigen ISIN DE000A2BPG14 ausgekehrt werden. Im Fall der Veräußerung der Aktien wird der Anspruch auf Ausschüttung des Verwertungserlöses je Aktie mitübertragen. Dies bedeutet, dass nur derjenige am Verwertungserlös partizipiert, der zum Zeitpunkt der tatsächlichen (etwaigen) Auszahlung des Verwertungserlöses Inhaber von Aktien der Youbisheng Green Paper AG sein wird, die sich auf das gegenwärtige Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 295.971,00 Euro beziehen. Diese Inhaberaktien werden gegenwärtig unter der ISIN DE000A2BPG14 gehandelt. Der Zeitpunkt der Auszahlung eines etwaigen Verwertungserlöses und dessen Höhe sind ungewiss.
Der Insolvenzplan ist noch nicht rechtskräftig. Die Gesellschaft erwartet die gerichtliche Bestätigung des Insolvenzplans in den nächsten Tagen.
(Ende)
Aussender: Youbisheng Green Paper AG i. I.
Frankfurter Straße 14b
61118 Bad Vilbel
Deutschland
Ansprechpartner: Dipl.-Kfm. Rolf Birkert
Tel.: +49 6221 64924-0
E-Mail: ir@youbisheng-greenpaper.de
Website: www.youbisheng-greenpaper.de
ISIN(s): DE000A2BPG14 (Aktie)
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Düsseldorf; Freiverkehr in Berlin
Sofern die Versteigerung der Tochtergesellschaft in Hongkong erfolgreich sein wird, wird sicher noch etwas für die Besitzer als Inhaberaktien mit der WKN A2BPG1 (die neuen Aktien im Zuge der geplanten Kapitalerhöhung werden ja als Namensaktien ausgegeben und bekommen eine neue WKN) abfallen. In diesem Fall sollten wir hier längerfristig hier noch deutlich höhere Kurse sehen...
--------------------------------------------------
Youbisheng Green Paper AG i. I.
Köln
ISIN DE000A2BPG14 / WKN A2BPG1
Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
Im Prüfungs-, Erörterungs- und Abstimmungstermin vom 24. November 2017 über den vom Insolvenzverwalter vorgelegten Insolvenzplan ist die Erhöhung des Grundkapitals der Youbisheng Green Paper AG (nachfolgend die „Gesellschaft“) beschlossen worden. Das Grundkapital der Gesellschaft, welches gegenwärtig 295.791,00 Euro beträgt und welches in 295.791 Inhaber-Stückaktien eingeteilt ist, wird um bis zu 1.281.761,00 Euro auf bis zu 1.577.552,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 1.281.761 auf den Namen lautenden Stückaktien erhöht. Die Barkapitalerhöhung erfolgt durch Ausgabe von bis zu 1.281.761 Namens-Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Youbisheng Green Paper AG i. I. von 1,00 Euro je Namens-Stückaktie. Der Ausgabebetrag je neuer Aktie beträgt 1,00 Euro. Den Aktionären wird das Bezugsrecht auf die neuen Aktien entsprechend ihrem Anteil am Grundkapital gewährt, entsprechend einem Bezugsverhältnis von 3:13. Die neuen Aktien sind ab Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres gewinnberechtigt. Zur Zeichnung werden ausschließlich Aktionäre der Youbisheng Green Paper AG zugelassen. Die Bezugsrechte erhalten keine eigene Wertpapierkennnummer, ein börsenmäßiger Bezugsrechtshandel findet nicht statt und wird von der Gesellschaft nicht beantragt werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats und solange das Insolvenzverfahren nicht aufgehoben ist, mit Zustimmung des Insolvenzverwalters, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere die Bedingungen für die Ausgabe der Aktien, festzulegen. Dazu gehört auch die Festlegung der Bedingungen, zu denen nach Ablauf der für alle Aktionäre geltenden Bezugsfrist Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus die nicht gezeichneten Aktien mindestens zum beschlossenen Ausgabebetrag zeichnen und beziehen können.
Das Amtsgericht Köln hat mit Beschluss vom 28. November 2017 den Insolvenzplan bestätigt.
Die Veröffentlichung des Bezugsangebots wird demnächst, voraussichtlich Anfang 2018, erfolgen.
Der vollständige Text des Insolvenzplans und des darin enthaltenen Beschlusses über die Kapitalerhöhung sind auf der Internetseite der Youbisheng Green Paper AG i. I. unter
www.youbisheng-greenpaper.de
in der Rubrik „Investor Relations“ unter „Insolvenz“ zugänglich.
Bad Vilbel, im Dezember 2017
Youbisheng Green Paper AG i. I.
Der Vorstand
Man will wohl unter sich bleiben und den ggf. anstehenden Verwertungserloes der Tochter in Hongkong nicht mit lästigen Kleinankegern teilen...
Der Kurs hat demnach aktuell keine Aussagekraft mehr - hier spielt erst wieder die Musik, falls die Gesellschaft aus der Versteigerung der Tochtergesellschaft in Hongkong Erlöse erzielt, die an die Anteilseigner ausgeschüttet werden. Hierzu wird man sicher ein wenig Geduld benötigen, die sich aber am Ende auszahlen kann.
Ich bleibe dabei!
Bad Vilbel (pta044/28.02.2018/18:09) – Nachdem der Insolvenzplan vom 17. Oktober 2017 rechtskräftig geworden ist, hat die Gesellschaft nunmehr mitgeteilt bekommen, dass das Amtsgericht Köln mit Beschluss vom 22. Februar 2018 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft aufgehoben hat.
(Ende)
Aussender: Youbisheng Green Paper AG
Frankfurter Straße 14b
61118 Bad Vilbel
Deutschland
Ansprechpartner: Dipl.-Kfm. Rolf Birkert
Tel.: +49 6221 64924-0
E-Mail: ir@youbisheng-greenpaper.de
Website: www.youbisheng-greenpaper.de
ISIN(s): DE000A2BPG14 (Aktie)
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Düsseldorf; Freiverkehr in Berlin
Quelle: http://youbisheng.de/wp/2018/03/01/...-insolvenzverfahren-aufgehoben/
Kundenkategorie
1. Kunde mit höchstem Schutzniveau
2. Professioneller Kunde
3. Geeignete Gegenpartei
Einige Online-Broker hatten wohl Käufe für Privatanleger seit Anfang 2018 gesperrt, da die Aktie temporär nicht für Privatanleger geeignet war und in dieser Zeit nur von Professionellen Kunden und Geeigneten Geegenparteien erworben werden konnte.
Da der Streubesitz gemäß Insolvenzplan bei gerade einmal 43.074 Aktien liegt und an der Börse so gut wie nichts umgeht, dürfte es schwer werden, im Vorfeld der Kapitalerhöhung noch einige Stücke zu bekommen, um die neuen Aktien dann zum Ausgabepreis von EUR 1,00 beziehen zu können.
https://adhoc.pressetext.com/news/20180322036
Die Käufer haben nunmehr noch die Möglichkeit, an der unmittelbar bevorstehenden Kapitalerhöhung zu EUR 1,00 je Aktie teilzunehmen. Ich selbst habe meine Stücke in den letzten 4 Monate "zusammen gesammelt" und werde meine Bezugsrechte komplett ausüben, da nach der noch anstehenden Kapitalisierung alle Auflagen aus dem Insolvenzplan umgesetzt wurden und die Deutscha Balaton dann die Firma als Basis für neues operatives Geschäft nutzen kann (und wird).
- Nicht zur Verteilung, Veröffentlichung oder Weiterleitung in Australien,
Japan, Kanada oder den Vereinigten Staaten von Amerika bestimmt -
Youbisheng Green Paper AG
Köln
WKN: A2BPG1
ISIN: DE000A2BPG14
Angebot an die Aktionäre zum Bezug von Aktien
Im Termin beim Amtsgericht Köln am 24. November 2017 wurde beschlossen, das Grundkapital der Youbisheng Green Paper AG von 295.791,00 Euro um bis zu 1.281.761,00 Euro auf bis zu 1.577.552,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 1.281.761 neuen auf den Namen lautende Stückaktien („Neue Aktien“), jeweils mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 Euro je Stückaktie, gegen Bareinlagen zu erhöhen. Diese Kapitalerhöhung ist Teil des gestaltenden Teils des Insolvenzplans, der vom Insolvenzverwalter vorgelegt wurde. Das Amtsgericht Köln hat mit Beschluss vom 28. November 2017 den Insolvenzplan bestätigt.
Die Neuen Aktien sind den Aktionären zum Ausgabebetrag von 1,00 Euro je Aktie gegen Bareinlagen zum Bezug anzubieten. Den Aktionären wird das Bezugsrecht auf die Neuen Aktien entsprechend ihrem Anteil am Grundkapital gewährt, was einem Verhältnis von 3:13 entspricht.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere die Bedingungen für die Ausgabe der Aktien, festzulegen. Dazu gehört auch die Festlegung der Bedingungen, zu denen Aktionäre nach Ablauf der für alle Aktionäre geltenden Bezugsfrist über ihr Bezugsrecht hinaus die nicht gezeichneten Aktien mindestens zum beschlossenen Ausgabebetrag zeichnen und beziehen können.
Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Insolvenzplans im Handelsregister des für die Gesellschaft zuständigen Amtsgerichts eingetragen wird. Der Insolvenzplan ist mit Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 28. November 2017 bestätigt worden.
Der Vorstand hat am 23. April 2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 23. April 2018 die Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung beschlossen.
Um in Ausübung des Bezugsrechts Neue Aktien beziehen und zeichnen zu können, fordern wir unsere Aktionäre dazu auf, ihre Bezugsrechte auf die Neuen Aktien in der Zeit vom
27. April 2018, 0:00 Uhr (MEZ) bis 11. Mai 2018, 24:00 Uhr (MEZ)
bei der Gesellschaft, Youbisheng Green Paper AG, Frankfurter Straße 14b, 61118 Bad Vilbel, während der üblichen Geschäftszeiten auszuüben. Zur Ausübung des Bezugsrechts bitten wir interessierte Aktionäre der Youbisheng Green Paper AG:
1.) das auf der Internetseite der Gesellschaft (www.youbisheng-greenpaper.de) zum Download bereitstehende oder per Faxanforderung unter der Nr. +49 (0) 6101-5969527 bei der Gesellschaft erhältliche Formular des Zeichnungsscheins vollständig auszufüllen, rechtswirksam zu unterzeichnen und bis spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist (maßgeblich ist das Datum des Eingangs bei der Gesellschaft) in doppelter Ausfertigung im Original an die Gesellschaft Youbisheng Green Paper AG, Frankfurter Straße 14b, 61118 Bad Vilbel zu übersenden. Die Aktionäre werden gebeten, eine eingescannte Kopie ihres Zeichnungsscheins an die E-Mail Adresse info@youbisheng-greenpaper.de und/oder eine Kopie ihres Zeichnungsscheins per Fax an die Nr. +49 (0) 6101-5969527 zu schicken; dies ersetzt NICHT die erforderliche Zusendung des in doppelter Ausfertigung und schriftlicher Form zu unterzeichnenden Zeichnungsscheins an die Gesellschaft.
2.) den Bezugspreis von 1,00 Euro je Neuer Aktie bis spätestens zum dritten Bankarbeitstag nach Ablauf der Bezugsfrist auf folgendes Konto der Gesellschaft bei der Heidelberger Volksbank Bank AG zu überweisen:
Kontoinhaber: Youbisheng Green Paper AG
Verwendungszweck: Kapitalerhöhung Youbisheng …. Stück Aktien
von …… [Name des Zeichners]
SWIFT/BIC: GENODE61HD1
IBAN: DE 03 6729 0000 0149 6473 76
Als Bezugsrechtenachweis gilt der in deutscher oder englischer Sprache verfasste Depotauszug oder eine in deutscher oder englischer Sprache verfasste Bestätigung der Depotbank über die Verwahrung der betreffenden Anzahl von Aktien der Youbisheng Green Paper AG für den betreffenden Aktionär über die am Abend des 26. April 2018 gehaltenen Aktien, der dem Zeichnungsschein als Anlage beizulegen ist.
Die Zeichner werden gebeten, ihre Depotbank über die Lieferung der Neuen Aktien mit der neuen ISIN zu informieren und ihre Depotbank zu bitten, diese Neuen Aktien für sie zu verwahren. Die Zeichner können sich ein Muster für diese Erklärung an ihre Depotbank auf der Internetseite der Youbisheng Greenpaper AG unter
www.youbisheng-greenpaper.de
herunterladen.
Über entsprechende Kosten, Gebühren und Provisionen hat sich der Aktionär zu informieren und diese selbst zu tragen. Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist jeweils der Eingang der Bezugsanmeldung sowie des Bezugspreises bei den vorgenannten Stellen. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen entschädigungslos.
Kein Bezugsrechtshandel
Die Gesellschaft wird einen börslichen Bezugsrechtshandel für die Bezugsrechte nicht beantragen oder organisieren. Ein Zu- oder Verkauf von Bezugsrechten über die Börse ist daher nicht möglich. Die Bezugsrechte sind übertragbar. Im Fall der Übertragung von Bezugsrechten ist der Gesellschaft gegenüber ein Nachweis für die wirksame Übertragung der Bezugsrechte zu erbringen. Nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen, ein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte findet nicht statt.
Kein Angebot zum Überbezug weiterer Aktien
Etwaige aufgrund des Bezugsangebots nicht bezogene Neue Aktien werden der Aktionärin Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, angeboten.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hatte die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft mit Bescheid vom 4. Juli 2016 von der Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Pflichtangebots befreit. Der vorbezeichnete Bescheid ist von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft am 6. Juli 2016 als Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt veröffentlicht worden. Nach Ziffer 2 b) des vorbezeichneten Bescheids kann die BaFin ihren Bescheid unter anderem dann widerrufen, wenn die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft die nicht von anderen Aktionären gezeichneten Aktien der hier in Bezug genommenen Kapitalerhöhung nicht gezeichnet hat. Vor diesem Hintergrund wird die Gesellschaft die nicht innerhalb der Bezugsfrist von Aktionären der Gesellschaft gezeichneten Aktien der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft zur Zeichnung anbieten. Dieser Widerrufsvorbehalt ist im Zusammenhang mit den Sanierungsmaßnahmen der vor allem von der Aktionärin Deutsche Balaton Aktiengesellschaft und dem Insolvenzverwalter angestrengten Bemühungen zur Sanierung der Gesellschaft zu sehen.
Hinweis zur Handelsregistereintragung, Verbriefung und Lieferung
Die Durchführung der Kapitalerhöhung muss spätestens bis zum Ablauf des sechsten Monats nach Inkrafttreten des Insolvenzplans, und somit bis zum 28. Mai 2018 erfolgen. Die Neuen Aktien werden unter Berücksichtigung der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt werden wird. Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihres Anteils ist nach der Satzung der Gesellschaft ausgeschlossen. Die Neuen Aktien werden nach deren Verbriefung unverzüglich über die Depotbanken an die Zeichner geliefert. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Neuen Aktien voraussichtlich in näherer Zukunft nicht zum Börsenhandel zugelassen werden und es ist auch nicht sichergestellt, dass die Neuen Aktien auf mittlere Sicht zum Börsenhandel zugelassen werden können.
Nach Eintragungen der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister der Gesellschaft wird die Kapitalerhöhung umgesetzt, mithin die Anzahl der insgesamt ausgegebenen Neuen Aktien durch Hinterlegung einer die Anzahl der ausgegebenen Neuen Aktien der Gesellschaft widerspiegelnden Globalurkunde verbrieft. Die Neuen Namensaktien der Gesellschaft werden eine neue WKN und ISIN erhalten.
Wichtige Hinweise zum Risiko der Teilnahme an der Kapitalerhöhung
Für die Youbisheng Green Paper AG ergeben sich derzeit Risiken aus Verlusten und einer knappen Liquidität. Interessierte Aktionäre sollten sich deshalb vor ihrer Entscheidung zur Ausübung ihres Bezugsrechts eingehend über die Youbisheng Green Paper AG informieren. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Youbisheng Green Paper AG ist mit Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 22. Februar 2018 aufgehoben worden. Am 24. November 2017 wurde ein Insolvenzplan mit verschiedenen Maßnahmen zur finanziellen Sanierung der Gesellschaft beschlossen. Es wird ausdrücklich auf die unsichere Realisierung des mit dem finanziellen Sanierungskonzept verfolgten Ziels hingewiesen. Die Aktionäre werden aufgefordert, sich unter anderem über die Kapitalmarktmitteilungen der Gesellschaft sowie insbesondere über den Inhalt des beschlossenen Insolvenzplans zu informieren. Der beschlossene und gerichtlich bestätigte Insolvenzplan ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.youbisheng-greenpaper.de
zugänglich. Es wird darauf hingewiesen, dass die Durchführung des Insolvenzplans auch scheitern kann.
Sollten vor Einbuchung der Neuen Aktien in die Depots der jeweiligen Aktionäre bereits Leerverkäufe erfolgt sein, trägt allein der Verkäufer dieser Aktien das Risiko, seine durch einen Leerverkauf eingegangenen Verpflichtungen nicht durch rechtzeitige Lieferung von Aktien erfüllen zu können.
Verkaufsbeschränkungen
Das Bezugsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Es wird nach den maßgeblichen aktienrechtlichen Bestimmungen in Verbindung mit der Satzung der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Weitere Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen von oder bei Stellen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind weder für die Aktien noch für die Bezugsrechte noch für das Bezugsangebot vorgesehen. Die Bekanntmachung des Bezugsangebots dient ausschließlich der Einhaltung der zwingenden Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland und bezweckt weder die Abgabe oder Veröffentlichung des Bezugsangebots nach Maßgabe von Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland noch eine gegebenenfalls den Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland unterfallende öffentliche Werbung für das Bezugsangebot.
Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Wiedergabe dieses Bezugsangebots oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung der hierin enthaltenen Bedingungen unterliegt im Ausland möglicherweise Beschränkungen. Es könnte untersagt sein, dass das Bezugsangebot durch Dritte unmittelbar oder mittelbar im oder in das Ausland veröffentlicht, versendet, verbreitet oder weitergegeben wird, soweit dies nach den jeweils anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung abhängig ist. Dieses könnte auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen gelten. Für die Einhaltung dieser Beschränkungen sind die Depotbanken verantwortlich. Die Gesellschaft übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe des Bezugsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist.
Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren.
Die Neuen Aktien sind und werden weder nach den Vorschriften des Securities Act noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika, registriert. Die Neuen Aktien dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder angeboten noch verkauft oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, außer auf Grund einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des Securities Act und der Wertpapiergesetze der jeweiligen Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika. Gleiches gilt für ein Angebot, einen Verkauf oder eine Lieferung an U.S. Personen im Sinne des U.S. Securities Act.
Bad Vilbel, im April 2018
Youbisheng Green Paper AG
Der Vorstand
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.
Veränderungen
24.05.2018
HRB 72130: Youbisheng Green Paper AG, Köln, Frankfurter Straße 14b, 61118 Bad Vilbel. Auf Grund des am 28.11.2017 vom Amtsgericht Köln (75 IN 321/14) bestätigten Insolvenzplans, dem Gläubiger und Anteilsinhaber am 24.11.2017 zugestimmt haben, ist die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 1.281.761 EUR auf bis zu 1.577.552,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 1.281.761 auf den Namen lautenden Stückaktien im Nennwert von je 1,00 Euro festgelegt worden. Die Kapitalerhöhung ist in Höhe von 1.281.761 EUR durchgeführt. Das Grundkapital beträgt jetzt 1.577.552,00 EUR; § 4 (Grundkapital) Abs 1 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) ist durch Beschluß des Aufsichtsrates vom 16.5.2018 geändert. Die Gesellschaft wird fortgesetzt. Änderung zur Geschäftsanschrift: Ziegelhäuser Landstraße 3, 69120 Heidelberg. 1.577.552,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:
Quelle:
www.registerbekanntmachungen.de
Nun werden über kurz oder lang sicher Assets in den Mantel eingebracht, nachdem die Frage über noch vorhandene Vermoegenswerte in Hongkong/China geklärt ist.
Spannende Geschichte, bei der die Dt. Balaton das Steuer in der Hand hat...