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http://prognose.onvista.de/cgi-bin/ver2/...n=DE0005680300&typnr=4
Moderation
Zeitpunkt: 07.01.11 18:38
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Kommentar: Regelverstoß - Doppelpost zu # 60
Zeitpunkt: 07.01.11 18:38
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Kommentar: Regelverstoß - Doppelpost zu # 60
Was sind die Prognosen wert?
Man braucht sich nur mal die Erfolgsquote anzuschaun...........
Ich hatte monatelang QSC und war ständig im Minus! Dann verkaufte ich im November mit minimalem Gewinn, seit dem haben die sich fast verdoppelt.............Wer konnte das erahnen? Vielleicht geht`s bei MyHammer demnächst auch so ab.........................
Moderation
Zeitpunkt: 10.01.11 15:10
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Kommentar: Regelverstoß - bitte von Verkaufsempfehlungen absehen
Zeitpunkt: 10.01.11 15:10
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Moderation
Zeitpunkt: 11.01.11 14:25
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Kommentar: Bashversuch - keine Belege.
Zeitpunkt: 11.01.11 14:25
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Wie illegale Entsorger Handwerkerbörsen im Internet nutzen
Bildunterschrift: Gefährliche Stoffe wie Asbest dürfen nur
Handwerker mit behördlicher
Genehmigung entsorgen. ]
(© NDR) Ob Fliesen verlegen oder Bäume fällen – wer einen Handwerker oder Dienstleister sucht, kann seinen Arbeitsauftrag in Internetportalen wie myhammer.de oder blauarbeit.de inserieren. Doch nach Recherchen von Plusminus werden diese Portale auch von dubiosen Firmen genutzt, die an der illegalen Entsorgung gefährlicher Abfälle verdienen.
Test-Ausschreibungen in Internetbörsen
In der Internetbörse myhammer.de haben die Reporter den Abriss eines Garagendachs aus Asbestzement und den Ausbau mutmaßlich mit Asbest und giftigem Chrom6 belasteter Nachspeicheröfen ausgeschrieben. Bei blauarbeit.de haben sie einen Auftrag für die Entsorgung eines verbotenen Holzschutzmittels eingestellt. Bei den Ausschreibungen wurde deutlich auf die Gefahrstoffe hingewiesen.
Auf alle Ausschreibungen haben sich auch Betriebe beworben, die solche Arbeiten nicht ausführen dürfen. Vor laufender Kamera konfrontierte Handwerker zeigten kein Unrechtsbewusstsein und verwiesen darauf, dass diese Praxis üblich sei. "Das läuft doch häufig so", entgegneten sie den Reportern.
Asbestentfernung ohne Schutzmaßnahmen
Die Stichproben von Plusminus machen deutlich, wie sorglos viele Firmen mit der Gesundheitsgefährdung durch gefährliche Abfälle umgehen. So wollte einer der Handwerker eine zum Abbau und zur Entsorgung ausgeschriebene und mit Asbest belastete Nachtspeicherheizung direkt in der Wohnung ohne Schutzmaßnahmen zerlegen. Das ist verboten.
Bei der Demontage asbestbelasteter Nachtspeicherheizungen in Wohnungen sind strenge Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Eingeatmete Asbestfasern können zum Tod durch Lungen- oder Rippenfellkrebs führen. Wird eine solche Heizung unsachgemäß demontiert, gilt die Wohnung als belastet und muss aufwendig dekontaminiert werden. Im Interview auf die Gefahr angesprochen, wiegelte der Handwerker ab. Die Gefährdung sei erst entstanden, "seitdem irgendwelche Umweltmenschen gesagt haben, das ist gefährlich."
Bewohner durch unsachgemäße Arbeitsweise gefährdet
Im Interview mit Plusminus warnt Torsten Mußdorf, Geschäftsführer des Norddeutschen Asbestsanierungsverbands e.V., vor solchen Arbeitsmethoden: "Wenn ich einen asbesthaltigen Nachtspeicherofen in einer Wohnung zerlege, ohne Schutzmaßnahmen zu treffen, werden die Bewohner auf alle Fälle gefährdet."
myhammer.de: Nach Plusminus-Recherchen neue Warnhinweise
Bei den Handwerkerbörsen will man jetzt handeln. Der Geschäftsführer von myhammer.de, Markus Berger-de León, hat gegenüber Plusminus zugesagt, künftig deutlich auf die Risiken bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle hinzuweisen. Als Folge der Plusminus-Recherchen warnt myhammer.de schon jetzt vor den Risiken bei der Asbestentsorgung. Weitere Warnungen sollen dazu kommen.
blauarbeit.de: Auftraggeber tragen Verantwortung
Auch der für blauarbeit.de verantwortliche John Mishek Minah zeigt sich über die Rechercheergebnisse von Plusminus besorgt, weist aber darauf hin, dass blauarbeit.de dem Auftraggeber nicht jede Verantwortung abnehmen könne.
Wer wissentlich gefährliche Abfälle in falsche Hände gibt, kann sich tatsächlich strafbar machen. Auftraggeber sollten sich von Handwerkern behördliche Genehmigungen für den Umgang mit gefährlichen Abfällen aushändigen lassen und nach den Arbeiten einen Entsorgungsnachweis verlangen.
Autoren: Jörg Hilbert, Philipp Hennig
Adressen & Links
Informationen des Umweltbundesamtes zu asbesthaltigen Abfällen
www.umweltbundesamt.de/abfallwirtschaft/sonderabfall/asbest.htm
Fragen und Antworten zu Asbest auf der Internetseite des Münchener Umweltinstitutes
http://umweltinstitut.org/fragen--antworten/asbest/asbest-41.html
Dieser Text informiert über den Fernsehbeitrag vom 11.01.2011. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
http://www.daserste.de/plusminus/...g_dyn~uid,hlhnf1kfa74pqdgi~cm.asp
Moderation
Zeitpunkt: 15.01.11 11:31
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Kommentar: Unterstellung - fehlende Belege/Quelle.
Zeitpunkt: 15.01.11 11:31
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Kommentar: Unterstellung - fehlende Belege/Quelle.
2011 werden beiden Aktien zu meine Favoriten ,früher oder später wird bei MyHammer und NET SE Aktien der Dornröschen Schlaf beendet werden