Niedrigst Arbeitslosenquote seit1992!
Seite 4 von 6 Neuester Beitrag: 12.04.12 01:17 | ||||
Eröffnet am: | 27.10.10 18:47 | von: gate4share | Anzahl Beiträge: | 140 |
Neuester Beitrag: | 12.04.12 01:17 | von: gate4share | Leser gesamt: | 12.115 |
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Aber es sind ja nicht alles Unmenschen. Wenn er doch den Mitarbeiter haben will, dann wird es sicher auch bald mehr bezahlen.
Kann ja kein Mensch sich auch nur ernähren, oder eben nur essen, von 250 Euro.
Aber anscheinend, wird sein Fachstudiengang nicht gesucht. Und das ist nicht unbedingt auch so, weil es viele Arbeitslose gibt.
Also dieser Chinese ist vielleicht eine nicht schöne Sache, aber sagt nichts dazu aus, ob ein Arbeitsloser nicht doch eine Stelle finden könnte, wenn er sich mehr bemüht.
Denn der Kumpel von dir, braucht ja wohl eine ganz bestimmte fachbezogene Stelle
!
Also ich kann es mir nicht vorstellen, weil es so schon kaum lohnt, und dann noch die anderen Nachteie und Risiken.
Ich will bestimmt gerne was sparen. Und früher hatten wir viele der Leute, heute würde ich das wohl selbst dann nicht machen, wenn noch meine Wunschperson kommen würde und das extra möchte!
Es ist wohl so, dass ich ja die Steuer hier nicht richtig erzählte... also in diesen 35 % sind auch scho pauschale Steuern drin. Wenn also die Frau eines Spitzenverdieners kommt, die hat einen hohen Vorteil . Aber solche machen das doch nicht
Und wenn einer nur diese 400 Euro hat,bezahlt er ja gar keine Steuern.
Würde gern mal wissen was das für Firmen sein sollen, die das im grossen Stil machen.
Das sind etwas unter 400 Euro und das machen wir "ganz normal" - also wie jede Vollzeitstelle.
Die ist schon seit 10 Jahren bei uns und jetzt mit dem Kind nach der Elternzeit möchte die nur noch 1 bis 2 halbe Tage kommen.
Selber da nutze ich den "grossen Vorteil" nicht mal, obwohl er auf dem Präsentierteller ist.
Ungelernte bekommen 18,20 CHF pro Stunde (ca. 13,38 €)
Gelernte bekommen 22 CHF (ca. 16,18 €)
http://bazonline.ch/wirtschaft/...en-verdienen-sollten/story/20916951
Die Argumente unserer neoliberalen CDU- und FDP-Parteibonzen klingen in diesem Licht ziemlich erbärmlich: Westerwelle: "Mindestlohn ist Planwirtschaft"
13 % Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung (diese Pauschale ist nicht für privat krankenversicherte Minijobbern zu entrichten)
15 % Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung
2 % Pauschale für Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag
Die pauschalen Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung sind im Laufe der vergangenen Jahre angehoben worden. Bis zum 30.06.2006 betrugen sie 11 % (Krankenversicherung) bzw. 13 % (Rentenversicherung), d.h. der Arbeitgeber hatte pauschal 22 % Sozialabgaben abzuführen.
Für die pauschalen Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung erwirbt der Arbeitnehmer im Allgemeinen keine Leistungsansprüche. Auch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung bestehen keine Ansprüche (zu dieser Versicherung werden allerdings auch keine Beiträge entrichtet, auch nicht in pauschalisierter Form).
Wie bisher setzt die Pflicht zur Pauschalabgabe an die Krankenversicherung voraus, daß der Arbeitnehmer aus anderen Gründen bereits Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist, d.h. die Pauschalabgabe von 13 % entfällt, wenn der Arbeitnehmer zum Beispiel im Hauptberuf Beamter oder Selbständiger ist und daher nicht krankenversichert oder privat krankenversichert ist.
Seit dem 01.04.2003 sind pauschal 2 % Steuern (Lohnsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) abzuführen, so daß sich die Gesamtbelastung des Arbeitgebers mit den o.g. drei Zahlungspflichten auf immerhin 30 % beläuft.
Hinzu kommen die drei ohnehin, d.h. auch bei regulären Beschäftigten allein vom Arbeitgeber zu tragenden Soziallasten, nämlich die die drei Umlagen U1 (Aufwendungen für Entgeltfortzahlung bei Krankheit - nur in Betrieben bis zu 30 Arbeitnehmern), U2 (Mutterschutzaufwendungen) und U3 (Insolvenzgeldumlage). Sie betragen
0,6 % als die Umlage U1
0,07 % als Umlage U2
0,41% als Umlage U3 bzw. Insolvenzgeldumlage
In Summe belaufen sich die vom Arbeitgeber aufzuwendenden Lohnnebenkosten für einen "normalen", d.h. nicht privat krankenversicherten Minijobber auf 31,08 % des Lohns. Hinzu kommen Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung, die der Arbeitgeber an die für ihn zuständige Berufsgenossenschaft als Träger der Unfallversicherung entrichten muss. Auch diese Belastung trifft den Arbeitgeber im Falle eines Minijobs in gleicher Weise wie bei regulär sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung.
Den Lohn erhält der geringfügig Beschäftigte brutto gleich netto ausbezahlt. Es besteht allerdings die Möglichkeit, die vom Arbeitgeber abzuführende zweiprozentige Pauschale für Pauschale für Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag auf der Grundlage einer besonderen Vereinbarung auf den Arbeitnehmer abzuwälzen. Von dieser Möglichkeit wird in der Regel kein Gebrauch gemacht.
http://www.hensche.de/...itsrecht_Handbuch_Geringfuegig.html#tocitem6
Zur RV 15 % (aber auch weniger Anwartschaften!)
Pauschale Steuer 2 % .
Und die Umlagen wie Krankheitsgeld, Mutterschaft, Unfall und Insolvenz sind ja in etwas gleich.
Hier gäbs 8 Euro auf die Kralle- ohne Abzüge und alle wären zufrieden- ausser der Finanzminister....
Die würden alle arbeitslos- und wär würde hier darüber als erstes klagen- richtig- der User aus Posting 80...
nicht das mein arbeitgeber die 2% für lohnsteuer und so weiter übernimmt.die situation ist die das die minijobber maximal einen stundenlohn von 6,50€ erhalten.wenn man dann bedenkt dass gelernte kräfte in der regel 10 euro und mehr je stunde erhalten dann lohnt sich das definitiv für den arbeitgeber minijobber einzustellen.
Also die müsten nur ihre Rechte durchsetzen.
Und wenn sie das nicht tun?
Tja, es wird immer Menschen oder Betiebe geben, die sich nicht an Vorschriften oder Vorgaben halten..........aber das heisst ja nicht, dass dieses richtig, oder nomal ist.
Also die geringfügigen könnten geauso viel verlangen dann ja netto - wie die festen.
Das heisst dann ,sie würden ja mehr pro stunde bekomen, wie die Vollzeitleute, weil sie ja keine Abzüge haben, bzw. diese der Arbeitgeber tragen muss.
Dann kläre die mal auf.
Oder du sagst der Firmenleitung mal, was sie falsch machen und das sie es jetzt richtig machen sollen !
Bei der Knappschaft Minijob,da steht das auch ! Das ist ja offiziel und verbindlich-
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/arbeitsmarkt354.html
Wenn du machen wollen erst gut Ausbildung, noch vieles besser. Guckst du hier.
http://www.wdr.de/themen/wirtschaft/...jhtml?rubrikenstyle=wirtschaft
Deutsche machen rechnen Arbeitszahl immer schöner. Bald müssen auch kommen Bruder, Onkel, Nichte, Opa zu helfen viele Arbeit.
Frag mal einen Deutschen der gerade in Dubai, Australien oder Singapore arbeitet, was passiert wenn er dort seinen Job verliert, Koffer packen und ab nach Hause. Ist ja auch nix falsches dran, irgendwo muß doch eine Grenze gesetzt werden, oder wie stellst Du Dir das vor?
In Deutschland muss der Absolvent fachbezogen arbeiten. Er kann nach dem Studium also z.B. nicht als Taxifahrer arbeiten bis er was findet.
Sorry, verstehe mich wirklich als weltoffen, aber das Problem deines Freundes ist ein persönliches Problem für ihn. Wie du ja schon schreibst es wird ihm eine Frist eingeräumt und wenn er bis dahin nix findet, sorry aber dann ist es so....
Was sollte denn Deiner Meinung nach geändert werden?
Warum sollte man ihn also wegschicken?