Löschung
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 03.09.09 14:00 | ||||
Eröffnet am: | 03.09.09 13:35 | von: CHAggollo | Anzahl Beiträge: | 9 |
Neuester Beitrag: | 03.09.09 14:00 | von: Koch27 | Leser gesamt: | 2.411 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 1 | |
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Moderation
Zeitpunkt: 18.07.14 12:49
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Kommentar: Regelverstoß - der dritte und Einstellung eines bereits gelöschten Postings ...
Zeitpunkt: 18.07.14 12:49
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Dies vorausgeschickt, verpflichtet sich der Antragsgegner durch Abschluss dieses Vergleichs, die Ansprüche der ehemaligen Aktionäre der Vereinigte Deutsche Nickel-Werke AG und die Ansprüche der ehemaligen Aktionäre der DOAG Holding AG, die jeweils durch die Verschmelzung Aktionäre der VDN Vereinigte Deutsche Nickel-Werke AG wurden, auf eine bare Zuzahlung in Höhe von 1,00 € pro Stückaktie der VDN Vereinigte Deutsche Nickel-Werke im Insolvenzverfahren über das Vermögen der VDN Vereinigte Deutsche Nickel-Werke AG jeweils als Insolvenzforderungen im Rang des § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO anzuerkennen.
Spannend.
Nichtsdestodennoch erklärt dir Onkel saku mal jetzt was: Wenn du den Scheiß JETZT kaufst, kannste die bare Zuzahlung von 1€ knicken! Gibt nix für Aktionäre, die vorher nicht die Aktien der "Vereinigte Deutsche Nickel-Werke AG" oder der "DOAG Holding AG" hatten.