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Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 27.11.08 14:10 | ||||
Eröffnet am: | 17.10.08 08:44 | von: ED AVIRA | Anzahl Beiträge: | 12 |
Neuester Beitrag: | 27.11.08 14:10 | von: ED AVIRA | Leser gesamt: | 9.425 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 4 | |
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Moderation
Zeitpunkt: 26.05.14 13:14
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Kommentar: Unterstellung - in der Überschrift
Zeitpunkt: 26.05.14 13:14
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Moderation
Zeitpunkt: 17.11.10 15:59
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Kommentar: Unterstellung - lt. Anwalt
Zeitpunkt: 17.11.10 15:59
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Kommentar: Unterstellung - lt. Anwalt
Hier das Statement von der Amitelo-Website:
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Die wahren Hintergründe
zur AMITELO AG Aktie
Zürich, 13. Oktober 2008.
Kaum eine Aktie
hat die Community in den vergangenen Monaten
so bewegt wie die der AMITELO AG. Dem
Management wurden gar betrügerische Absichten
unterstellt. In Wirklichkeit handelt es
sich um eine bislang vermutlich einzigartige
Fehlleistung von Funktionsträgern, die mit dem
Unternehmen AMITELO AG nichts zu tun haben
und über deren Handlung eventuell Gerichte
entscheiden müssen.
Die AMITELO AG hat ihr Eigenkapital in den
vergangenen Monaten signifikant erhöht. Damit
wird das operative Geschäft ausgebaut und
so die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens
gesteigert. In diesem Zusammenhang sollte
auch ein Reverse-Split durchgeführt werden,
der durch die Gesellschafterversammlung am
5. September dieses Jahres zur Abstimmung
gebracht werden sollte. Die Maßnahme war
durch AMITELO AG also nur geplant und wurde
so auch von der Firma veröffentlicht. Der
Reverse-Split zum 18.08.2008 ist von der
Amitelo AG weder beantragt noch beschlossen
noch in irgendeiner Form genehmigt worden.
Dennoch wurde am Montag, dem 18. August
2008 der Reverse-Split im Verhältnis 100:1 zu
Handelsbeginn fälschlicher Weise umgesetzt
und löste damit eine hohe Nachfrage nach
AMITELO Aktien aus. Im Zuge dessen kam es
zu einer ungebremsten Kursentwicklung, die
zunächst bestimmt war durch Kurswertsteigerungen.
Der Gesellschaft war es zu diesem
Zeitpunkt unmöglich, in dieses Geschehen
aktiv einzugreifen.
Erst am 29.08.2008 erfolgte die Handelsaussetzung
auf Anweisung der zuständigen Börsenaufsichtsbehörde.
Grund waren Zweifel, ob
die zu diesem Zeitpunkt gehandelten Aktien
tatsächlich existieren bzw. die sich aus ihnen
ergebenden Rechte tatsächlich verbrieft sind.
Die Eurex Clearing AG hat mit Rundschreiben
222/08 vom 18. September 2008 die Re-
Abwicklung aller Handelsgeschäfte in Aktien
der AMITELO AG angekündigt. Es heißt dort:
“Aufgrund der Unwirksamkeit der Kapitalmaßnahme
der Emittentin (Reverse Split im Verhältnis
100:1 mit Ex-Tag 18. August 2008) wird
die Clearstream Banking Frankfurt AG eine
Korrektur der erfolgten Depotbestandsbuchungen
mittels eines Storno auf den Stand 15.
August 2008 abends mit Valuta 22. September
2008 vornehmen.”
Bislang ist unklar, welcher Schaden insgesamt
entstanden ist und wer hierfür in die Verpflichtung
genommen werden kann. Fakt ist, dass
das Management (wie vorher beschrieben)
den Reverse-Split weder veranlasst noch in
irgendeiner Weise Einfluss auf die dazu nötigen
technischen Prozesse hat – eine Verantwortung
des Unternehmens für die Folgen aus
dem fehlerhaften Reverse-Split ist daher nicht
gegeben. Die Auskunftsersuchen der Amitelo
AG bei der Börsenaufsichtsbehörde sowie die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
um Hintergründe zu dem fehlerhaften
Reverse-Split zu erhalten, sind bisher unbeantwortet
geblieben.
Der Reverse-Split und alle darauf entstandenen
Handelsaktivitäten wurden inzwischen
rückabgewickelt und die Amitelo Aktie wird seit
Montag, dem 06.10.2008 wieder gehandelt.
Der Schaden für das Unternehmen durch die
Rückabwicklung des Reverse-Split, der die
AMITELO Aktie grundsätzlich für größere Investoren
interessanter machen sollte, ist dabei
noch nicht zu beziffern.
Unlängst wurde das im Handelsregister eingetragene
Aktienkapital der Gesellschaft im Rahmen
einer Kapitalerhöhung von zuvor
1.800.000 Schweizer Franken (CHF), eingeteilt
in 90 Mio. Inhaberaktien zu je 0,02 CHF, um
1.400.000 CHF auf 3.200.000 CHF, eingeteilt
in 160 Mio. Inhaberaktien zu 0,02 CHF, erhöht
und öffentlich beurkundet. Die Gesellschaft
wird über die künftige Strategie kurzfristig berichten.
Quelle: http://www.amitelo.ag/Unternehmensnachrichten
ich selber habe nur glück gehabt und am zweiten tag bei dem kursanstieg verkauft, sonst hätte ich mit einem anwalt am hals vor gerichte sitzen müssen.
ich habe diese vorgehensweise in der form niemals erlebt, dass aktiengeschäfte rückabgewickelt wurden. ich denke, das ist einmalig und ich bin gespannt, ob wir demnächst doch nicht nochmal eine rückabwicklung bekommen, das wäre der hammer...für mich wäre die situation so wie jetzt besser, deshalb ärgere ich mich nicht so darüber. aber richtig ist es keineswegs, genauso wie bei eine überweisung. mit der eigenhändigen überweisung ist das geschäft abgeschlossen und kann nicht rückgängig gemacht werden. das ist auch richtig, sonst können situationen eintretten, die nicht mehr kontrollierbar sind. ein beispiel: ich kaufe mir ein auto, überweise, fahre 1 monat, danach sage ich einfach. das auto gefällt mir nicht, ich gebe es zurück und bitte die bank gleich die überweisung rückgängig zu machen. das ist irre. ich denke, hier wird eine prozesslawine losgehen, und als schuldige she ich allein die banken.
Wenn schon den Autokauf als Beispiel, dann interpretiere das wenigstens sachlich richtig! Du kaufst ein Auto - überweist dem Händler den Kaufpreis, weil du ihm vertraust - im Voraus -, er liefert dir ein Auto, das ihm gar nicht gehört (noch richtiger wäre die Vorstellung, er liefert dir gar kein Auto, sondern nur eine virtuelle 3D-Darstellung des KFZ). Im Zweifel könntest du also höchstens gegen den Autohändler klagen - wohlkaum aber gegen die Bank.
Und bis du mit deiner Klage gegen Amitelo durchgekommen bist, hat sich die Bude längst in Luft aufgelöst!
Moderation
Zeitpunkt: 23.10.08 12:11
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Kommentar: Beleidigung - Beleidigungen haben hier nichts verloren.
Zeitpunkt: 23.10.08 12:11
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Kommentar: Beleidigung - Beleidigungen haben hier nichts verloren.
Moderation
Zeitpunkt: 01.03.11 16:02
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Kommentar: Regelverstoß - Beleidigung im vorletzten Satz laut Anwalt
Zeitpunkt: 01.03.11 16:02
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Kommentar: Regelverstoß - Beleidigung im vorletzten Satz laut Anwalt
es kann so kommen, ich denke aber, dass viele noch drin sind...und hoffen...amitelo ist aber beschlossene sache jetzt...schade!!! Eine schöne Aktie wird uns fehlen...
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Headline aus der Wirtschaftswoche:
Dubiose Geschäftemacher machen Kasse mit Schweizer Aktien
Quelle: http://www.wiwo.de/finanzen/...hen-kasse-mit-schweizer-aktien-373951/