Petition gegen deutschfeindliche Äußerungen!
Seite 1 von 3 Neuester Beitrag: 19.03.08 14:42 | ||||
Eröffnet am: | 10.03.08 10:34 | von: Börsenfreak8. | Anzahl Beiträge: | 68 |
Neuester Beitrag: | 19.03.08 14:42 | von: Starfix | Leser gesamt: | 29.912 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 1 | |
Bewertet mit: | ||||
Seite: < | 2 | 3 > |
Eingereicht durch: Wählervereinigung BÜRGER IN WUT, von Jan Timke am Montag, 21. Januar 2008
Mit der Petition soll eine Ergänzung von § 130 StGB Abs. 1 StGB durch den Deutschen Bundestag erreicht werden. Es ist klarzustellen, daß auch das Deutsche Volk in seiner Gesamtheit Teil der Bevölkerung Deutschlands ist und damit in den Schutzbereich der Norm fällt. Unbeachtlich sind die Herkunft bzw. die Nationalität des Täters. Somit können sowohl ausländische als auch deutsche Staatsangehörige die Tat begehen.
Begründung:
In der aktuellen Debatte um Jugendkriminalität sind zahlreiche Fälle bekanntgeworden, bei denen Menschen deutscher Abstammung allein wegen ihrer ethnischen Herkunft beschimpft, böswillig verächtlich oder verleumdet worden sind. Pauschale Beleidigungen wie „Scheiß-Deutsche“, „Schweinefresser“ oder „deutsche Schlampen“ kommen im Alltag leider immer häufiger vor. Solche Äußerungen sind auch geeignet, zum Haß gegen Deutsche aufzustacheln bzw. Gewalt- und Willkürmaßnahmen zu provozieren, was den öffentlichen Frieden stört.
Anders als bei volksverhetzenden Äußerungen gegen Zuwanderer oder bestimmte Gruppen der Gesellschaft wie z.B. Menschen jüdischen Glaubens oder Homosexuelle können Polizei und Justiz selbst bei üblen Hasstiraden, die sich gegen Deutsche richten, nicht einschreiten. Denn nach herrschender Rechtsmeinung sind die Deutschen nicht als Teil der Bevölkerung i.S.v. § 130 StGB zu begreifen. Der Begriff „Bevölkerung“ umfaßt aber semantisch Deutsche und Ausländer in unserem Land. Somit sind die Deutschen ebenfalls ein Teil der gesamten Bevölkerung. Weil die Rechtsprechung diese an sich logische Schlußfolgerung aber nicht teilt, bedarf es einer Konkretisierung des § 130 Abs. 1 StGB durch den Gesetzgeber, also den Deutschen Bundestag.
Die pauschale Verunglimpfung von Deutschen ist ebenso eine Form des Rassismus wie das Schüren von Haß gegen Ausländer in unserem Land. Beide Phänomene sind nicht nur gesellschaftlich zu ächten, sondern auch strafrechtlich zu ahnden. Tätern gleich welcher Herkunft oder Nationalität muß klargemacht werden, daß deutschfeindliche Äußerungen, die den inneren Frieden stören, eine Bestrafung nach sich ziehen. Der Staat ist gefordert, hierfür die gesetzlichen Grundlagen durch eine entsprechende Ergänzung des § 130 Abs. 1 StGB zu schaffen, um zukünftig auch die Deutschen vor Anfeindungen dieser Art zu schützen.
http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/...on.asp?PetitionID=629
Sogar Bisplinghoff.
Ich freue mich, dass das Deutschtum von den Richtigen verteidigt wird.
Bisplinghoffer und -hoefferinnen: hoffen wir, dass diese Petition (!) durchgeht.
Es ist dabei völlig unerheblich, ob einem dieser Hass im eigenen Land oder im Ausland entgegenschlägt, für den Betroffenen macht das keinen Unterschied.
Es sollte in Deutschland in der Tat ein Gesetz geben, das rassistische Hetze gegen deutsche Menschen so rigoros bestraft wie es bereits mit der Hetze gegen Juden oder andere ausgewählte Gruppen geschieht.
Ich habe mich selbstverständlich an dieser Aktion beteiligt.
Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Hierzu die CDU :
Unterdessen plant der baden-württembergische Bundesratsminister Wolfgang Reinhart (CDU) eine Gesetzesinitiative, nach der Äußerungen wie „Scheiß Deutscher“ als Volksverhetzung gewertet werden sollen. Gegenüber der Bild-Zeitung sagte Reinhart, momentan könne nur der bestraft werden, der „zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt“. Wenn sich dagegen Haßtiraden „gegen alle Deutschen“ richteten, könne man strafrechtlich nichts unternehmen.
Witzig unsere Gesetze,oder ? ........
Rein rechtlich gesehen liegt also nur ein Straftatbestand der Volksverhetzung vor wenn ich einen teil der Bvölkerung beleidige ( z.B. einzelne Gruppen wie Homosexuelle, Türken oder andere ) , beleidige ich aber das ganze Volk (z.B. Scheiß deutscher ) stellt das keinen Straftatbestand der Volksverhetzung dar .
Hierzu Frau Köhler (CDU) :
Die Extremismusexpertin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Kristina Köhler (CDU), hat auf den zunehmenden Rassismus von Ausländern gegen Deutsche hingewiesen.
In der Fernsehsendung Studio Friedmann des Nachrichtensenders N24 nannte sie als Beispiel hierfür unter anderem die Beschimpfungen, denen deutsche Frauen häufig ausgesetzt seien.
Bereits in der vergangenen Woche hatte Köhler kritisiert, daß „deutschfeindliche Gewalt junger Migranten“ oftmals einfach nur als „Jugendgewalt“ bewertet werde. Teilweise sei dies aber purer Rassismus. Immer wieder fielen Ausdrücke wie "Scheiß Deutscher", "Deutsche Hure", "Schweinefleisch-Fresser" und "Scheiß Christ".
Sacht eine Bedienung (vom alten Schlag) in der Kneipe zu einem auch schon in die Jahre gekommenen Genußtrinker 'Karle - willst noch ein Zwetschgenwässerle', darauf Karle etwas raubauzig mit verschmitztem Lächeln so halb zu seinen Zechkumpanen und zur Bedienung: Klar doch, - aber bitte ohne Haare ... - Gelächter ...
Oder eine andere Sequenz aus dem alltäglichen Leben:
Ein schon angeheiterter Stammkunde einer Sportlergaststätte (auch schon im Pensionsalter, was wohl einen bestimmten Erfahrungsschatz bedeutet) zur Bedienung (gröbere Gesellen würden von einer alten Schabracke sprechen können): Du - wenn man bei dir unten rum hantiert, fühlt sich das auch so an wie wenn man einem alten Gaul ums Maul rum fährt?
Usw.
Das ist Leben Freunde. Die Antworten der Vollblutwirtsleute vom alten Schlag waren kein Geplärr oder gar Anzeigen. Die hattens in sich :D
Weil man da ganz oben warscheinlich immer noch meint, das Deutsche Volk stünde in irgend einer Schuld, und es wäre ja jetzt eine Unglaublichkeit, wenn man anspruch darauf hätte, als Deutscher nicht beschimpft zu werden.
Dieses Gesetz würde einfach nur gut sein.
Wieviele Beispiele hat denn selbst die letzte Zeit gebracht? Was ist denn mit dem Beispiel des älteren Herren, der in der U Bahn zusammengetreten wurde? Wie wurde er beschimpft? .................. Richtig!
Warum also sollte man sich nicht ein Stück mehr "unantastbar" machen?
@grinch
las gott aus dem spiel, der hat damit nichts zu tun!!!!!!!!!!
Zumal unser GG nicht das schlechteste ist, oder was meinst du?!
Echt krass, oder ?
das sollte ja eig. auch nach der wiedervereinigung auch so passieren, aber pustekuchen!
ich habe eher an ein demokratischeres system gedacht, indem es ab und zu auch mal ne volksabstimmung gibt und die "demokratie" nicht nur auf dem papier existiert!