Maier und Partner AG WKN A1MMCY die 1000% Rallye?
Seite 168 von 172 Neuester Beitrag: 21.06.22 11:14 | ||||
Eröffnet am: | 02.02.14 15:08 | von: genialo | Anzahl Beiträge: | 5.295 |
Neuester Beitrag: | 21.06.22 11:14 | von: HonestMeyer | Leser gesamt: | 778.547 |
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Oder erachten Sie die Eröffnungsbilanz als falsch ? Ich nicht. Habe ich noch nie erlebt.
Eigentlich gab es hier noch nichts, wenn man genauer hinschaut bzw. sich eingehend mit dem Wert befasst. So sehe ich das. Hier darf jeder seine Meinung kund tun. ;-)
Bin vielleicht etwas langsam im Nachvollziehen, was Sie meinen damit unterstellen zu wollen?
Das ist doch nur noch ein Gebashe ohne Sinn und Verstand.
Was haben Sie eigentlich mit Poppenbüttel und Hamburg ständig am Hut?
Hier kommentieren nur noch Nichtaktionäre, die dennoch vermeintliche Aktionärsrechte einfordern wollen in Verbindung mit ständigen Wiederholungen.
Wer in so eine Aktie investiert, zumindest die letzten Jahren, ist höchst spekulativ unterwegs.
Das ständige Jammern nach Bafin, Börse etc. ist doch nur noch ein Witz.
Meiner Meinung nach wurde eine Sanierung unter schwersten Bedingungen versucht, wie ich es auch auf der letzten HV Ende 2017 in Hamburg erfahren konnte.
Hat nun nicht funktioniert.
Der Insolvenzverwalter wird nun schauen, mit welchen Forderungen überhaupt zu rechnen sind und wird vermutlich das Verfahren gegen frühere Organe fortführen, wenn er sich ein Überblick verschafft hat.
Dann kommt vermutlich Geld in die Kasse für die Gläubiger und vielleicht noch etwas für die Aktionäre.
Alle Nichtaktionäre, die sich hier tummeln und eben diesen Umstand wegfallen lassen wollen, wie z.B. Masseunzulänglichkeit usw. wird doch bestätigt, dass es ihnen nicht um die Gesellschaft geht und vor allem nicht um die Aktionäre. Ansonsten könnte man ein wenig besser informiert sein und muss nicht irgendwelche alten Berichte wiederholen.
Warum sollte es uns um die verbliebenen Aktionäre gehen ? Sie schreiben doch selbst "ist höchst spekulativ unterwegs", d.h. die Aktionäre haben sich für diese Aktie entschieden und sind hoffentlich auch kritikfähig. Ich muss nicht in einer Aktie investiert sein, um hier zu diskutieren.
Und ich täte mich mal informieren, wie es um die Notierung der Aktie bestellt ist, falls der Druck auf Aufsicht und Börsengeschäftsleitung wg.der Vorfälle innerhalb der AG wächst...
Da brauche ich nichts googel. So viel InsO verstehe ich noch.
Geldstrafen und Bußgelder gehören zu den nachrangigen Insolvenzforderungen im Sinne von § 39 Abs. 1 Nr. 3 InsO. Die Gläubiger solcher Forderungen werden erst dann befriedigt, wenn alle Insolvenzforderungen im Sinne von § 38 InsO erfüllt sind. Der Gesetzgeber hat die Geldstrafen und Bußgelder deshalb als nachrangige Insolvenzforderungen eingeordnet, weil der Schuldner bestraft werden soll, nicht die übrigen Insolvenzgläubiger. Wären es Insolvenzforderungen, müssten die übrigen Insolvenzgläubiger sich die Masse mit den Gläubigern von Geldstrafen und Geldbußen teilen, im Ergebnis würde also nicht der Schuldner bezahlen, sondern die Insolvenzgläubiger.
Grundsätzlich gilt: Zahlungen auf Geldstrafen und Geldbußen sind anfechtbar. Dies ist seit der Entscheidung des BGH vom 14.10.2010 (NZI 2011, 189) höchstrichterlich entschieden. In jenem Fall war der Insolvenzschuldner zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft forderte den Schuldner unter Androhung von Zwangsmaßnahmen, insbesondere Ersatzhaft, auf, die Geldstrafe zu überweisen. Der Schuldner bezahlte und beantragte drei Tage später die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Der BGH verurteilte die Staatsanwaltschaft zur Rückzahlung. In einem anderen Fall hatte der Schuldner im Rahmen des Strafverfahrens angegeben, Sozialhilfe zu beziehen und Verbindlichkeiten von 15.000,- € zu haben. Er zahlte seine Geldstrafe in Raten. Der Verwalter focht die Zahlung an und der BGH gab ihm recht (BGH, Urteil v. 10.7.2014, IX ZR 280/13).
Ob für die Aktionäre noch etwas übrig bleibt weiß ich nicht.
Aber ohne profunde Informationen einfach als gesetzt das Gegenteil zu behaupten, macht keinen Sinn. Es kommt auch darauf an, ob die Bafin oder wer auch immer Bußgelder zur Tabelle überhaupt anmeldet. Kennen Sie hier eigentlich die Verwaltungspraxis in solchen Fällen?
Ich hoffe, dass für Aktionäre noch etwas übrig bleibt. Gläubiger bin ich leider nicht.
Aber ob alle Gläubiger, die festgestellt werden befriedigt werden, ist möglich, wenn die Festgestellten kleiner sind als die aus den Verfahren zufliessenden Beträge.
Moderation
Zeitpunkt: 27.04.21 11:48
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Kommentar: Provokation
Zeitpunkt: 27.04.21 11:48
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Es ist eine Frechheit, wie M+P mit den Aktionären umgegangen ist. Fehlende Transparenz und Adhocs zu wichtigen Themen sprechen Bände.
Da muss man als Aktionär das ganze Internet durchsuchen, um heraus zu finden, das Bafinstrafen ausgesprochen wurden. Und das die KE gar nicht angenommen wurde. Und in der Adhoc zur KE spricht man auch noch von Erfolg. Über ein Jahr auf der Homepage die KE als durchgeführt anzeigen. Und dann die Netcoinverarsche, einmal als große Sache gemeldet, Homepage umgestaltet und dann nix mehr. Nicht mal Info das nix daraus geworden ist.
Wer mir sagen möchte, dass in den letzten Jahren die M+P wie eine ordentliche AG geführt wurde, der tut mir leid, der leidet an absoluten Realitätsverlust.
Wie meine Oma immer gesagt hat, Dreck muss man entfernen, sonst wuchert er ohne Ende..
Den Rest macht nun der Insolvenzverwalter. So ähnlich wie dicht, oder?
Oder meinen Sie, dass das Insolvenzverfahren auch nicht durchgeführt werden soll?
M+P war seit Jahren ein Sanierungsfall, welche zusätzlich durch lange Verfahren belastet wurde.
So seh ich das. Es waren Ansätze erkennbar, hat aber nicht gereicht.
Ihre Ausdrucksweise ist recht merkwürdig.
Sanieren kann man nur eine Geschäftstätigkeit.
Das Ding hätte man schon vor Jahren entfernen müssen...
Schlimm für die Aktionäre, aber überfällig für alle ehrlich agierenden AG's
Sanieren kann man auch einen Börsenmantel.
Ein Bilanz besteht auch ohne Geschäftstätigkeit.
Sind Sie Aktionär oder regen Sie sich für Dritte auf?
Diese Episode hat erst ein Ende, wenn die Insolvenz abgewickelt ist.
Ihre Ausdrucksweise ist immer noch recht merkwürdig.
Und das mit dem neuen Geschäftsfeld Coronatests...groß verkündet und durch Toplitz gepusht. Und dann, nix mehr. Auch keine Nachricht was damit geworden ist. Und da sprechen manche von einer ordnungsgemäßen AG. Lachhaft.
Am Beispiel M+P sieht man, welche überflüssige Behörde die BaFin ist. Da spricht man über Jahre rechtskräftige Strafen aus, sieht das eine AG seine Informationspflichten weder den Finanzbehörden noch den Aktionären nachkommt und tut nichts. Keine einschneidenden Sanktionen, Handelsaussetzungen usw..
Da muss ein Aktionär dann einen Antrag auf Insolvenz stellen, dass sich da mal was bewegt.
Die Geschwüre am Börsenmarkt gehören endlich mal von einer ordentlich geführten verantwortungsvollen Behörde lokalisiert und entfernt. Wer seiner Pflicht nicht nachkommt, gehört sofort vom Kurszettel genommen...
Wer ins Zwielicht gerät, wie Wirecard z.b., gehört auf Herz und Nieren geprüft. Von eigenen Leuten der Behörde und nicht erst wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Ohhh sorry, war uns nicht bewusst. Das muss aufhören, Aktionäre geben ihr Geld Unternehmen um zu wirtschaften. Wenn falsch damit umgegangen wird, gehört gehandelt.
Als Erfolg werden 65000 Euro verkündet. Und über ein Jahr steht das auf der Homepage. Und dann erfährt man das es gar nicht eingetragen wurde. Das ist ein Niveau einer dritte Welt AG...denen gingen die Aktionäre am ... vorbei.
Ich denke da sind einige Mitteilungspflichten in den letzten Jahren verletzt worden. Mitgeteilt wurden eigentlich nur Sachen, die Hoffnung auf eine Kurssteigerung machten. Alles negative wurde ausgespart und die BaFin schaute zu...
Quelle?
Der Aktionär ist der Geschäftspartner von Roppelt.
In den JA schauen.
Da wurden von Gesellschaft auf privat in hohem Maße umgeschichtet.
Dieser Aktionär ist das Wort nicht Wert.
Moderation
Zeitpunkt: 27.04.21 12:02
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Kommentar: Provokation
Zeitpunkt: 27.04.21 12:02
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Überschuldung: "Sachverhalt, in dem das Vermögen die Schulden nicht mehr deckt (§ 19 InsO)."
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/ueberschuldung-48558
https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__19.html
Weitere Anmeldungen von Forderungen nach dem Datum der Insolvenzeröffnung führen wohin ? Wer weiss es ? Natürlich zu höheren Verbindlichkeiten als eh schon in der Überschuldungsbilanz bzw. der Insolvenztabelle zur Eröffnung des Verfahrens standen. Richtig.
D.h., dass der Grad der Überschuldung mit jeder neuen Anzeige einer Forderung wächst. Und da es sehr sehr unwahrscheinlich ist. dass jemand im Keller der AG noch einen Goldschatz findet, der zur Vermögensmasse gehört, ist es sonnenklar, weil einfach logisch, dass die Aktionäre nichts aus dem Vermögen der AG erhalten. Überschuldung.
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