PopUps beim Verlassen einer Website rechtswidrig
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 15.04.03 10:03 | ||||
Eröffnet am: | 15.04.03 08:28 | von: Rexini | Anzahl Beiträge: | 5 |
Neuester Beitrag: | 15.04.03 10:03 | von: Rexini | Leser gesamt: | 868 |
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Das Landgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 2a O 186/02) hat es entschieden: PopUp-Fenster, welche beim Verlassen einer Website aufgehen, sind sittenwidrig.
Die meist von Erotik- und Glücksspielanbietern verwendete Werbetechnik wird als wettbewerbsrechtlich unzulässig eingestuft.
Das Gericht setzte die unerwünschte (und manchmal sehr nervige) Werbung mit Spam-Emails gleich. In beiden Fällen wird der Benutzer gezwungen, Angebote zur Kenntnis zu nehmen, ohne dies ausdrücklich zu wünschen.
Quelle: www.heise.de
Sehr gut. Die Dinger werden immer lästiger.
mich nervt das auch tierisch, allerdings...
läßt sich das wohl nicht umsetzen, wenn man auf nicht-deutschen seiten surft
MfG Teppich (immer schön draufbleiben)
Gruß
Happy End