Lebenslanger Führerschein- Entzug für Raser
Seite 1 von 3 Neuester Beitrag: 14.07.16 14:56 | ||||
Eröffnet am: | 30.05.16 09:35 | von: Martin.Cr. | Anzahl Beiträge: | 56 |
Neuester Beitrag: | 14.07.16 14:56 | von: Tischtennisp. | Leser gesamt: | 7.442 |
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http://www.ariva.de/forum/suche.m?search_all=gurki&go=1
und jetz isser schon ewig nicht gesichtet worden. Cap Blaubär steckt garantiert in einem tiefen Keller in der hintersten Ecke im Gurki-Fass :-/
Wenn ihr hier nickt, wisst ihr auch, weshalb der Vorschlag ( # 1 ) Quatsch ist. Rechtsprechung bedient nun mal keine Vor-Urteile.
die zeit der entbehrungen und des entzugs ist vorbei.
freuet euch.
und ich verspreche, dass ich NIE wieder jemanden einen checker nenne. das ist nämlich als provokation empfunden worden.
danach hab ich dann geschrieben, dass derjenige KEIN checker ist und hab mich entschuldigt. das war aber auch nicht richtig und auch ne provokation.
na ja, manch einer hier ist empfindlicher als nok hinterm ohr.
Viele Fahrzeuge sind übermotorisiert, auf den Autobahnen wird häufig gerast. Mit Tempo 140 ist man da fast ein "Verkehrshindernis". Dann kommen noch die Motorräder hinzu. Völlig hirnlos übermotorisiert.
Das ist, wie wenn man jedem Autofahrer hier einen Formel 1 Wagen gibt und ihm sagt, er solle nicht schneller als 30 fahren.......
Da werden die Toten bedauert, aber Tempolomits sind aus wirtschaftspolitischen Gründen nicht gewollt, damit Daimler, Porsche und BMW weiter ihre PS Boliden an die reiche Klientel verkaufen können.
p.s. fahre selbst ein Sportcoupe, aber so gut wie nie schneller als 140 auf der AB.
ein Chefarzt, der zu einem wichtigen OP-Termin rast und einen Menschen verletzt, strafrechtlich anders zu behandeln sein müsste als ein Jugendlicher, der bei einem Straßenrennen selbiges tut.
So einfach kann man es nicht machen, denn jeder Verkehrsteilnehmer ist in der Pflicht andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.
Für Ausnahmefälle wie dem OP-Notfall gibt es Blaulichter, welche den anderen Verkehrsteilnehmern signalisieren, dass da Jemand außerhalb der Limits fahren darf, demzufolge wissen die anderen Verkehrsteilnehmer auch damit umzugehen.
Und selbst mit Blaulicht darf der Notarzt, Chefarzt oder Fahrer des Krankenwagens nicht einfach mit 100km/h durch die Innenstadt fahren, sondern muss auch hier auf die anderen Verkehrsteilnehmer Rücksicht nehmen. Denn im Falle dass hierbei ein Unfall verursacht wird, kann auch ein Notarzt belangt werden, wenn er seiner Verantwortung nicht nachgekommen und überhöhte Risiken eingegangen ist.
Btw. spielt es zudem sowieso keine Rolle wie schnell ein Rettungswagen fahren darf, denn die mit Abstand größte Zeit verliert er, weil irgendwelche Deppen auf der Autobahn keine Rettungsgasse freilassen und unbedingt gaffen müssen.