LEONI.... von der Drahtwerkstatt zum Global Player
Mich hat der Versuch, dabei zu bleiben, auch genug gekostet. Auch wenn ich nun den letzten Akt nicht miterleben musste.
...von der Drahtwerkstatt zum Global Player... es hätte... sollte aber nicht :(
LG & Good Luck
Hauptsache die Vorstände / Aufsichtsräte haben sich die Taschen vollgemacht.
Hoffe der Bund verweigert den Kapitalschnitt. Aber bei Kaufhof hat der Staat ja auch schon
mehrere hundert Millionen abgeschrieben.
Und wir schauen mit Ofenrohr ins Gebirge.
Investment war für meine Kinder, ich könnte brechen
Ich fahre dann nach Kitzingen und hole mir eines der vielen Mitarbeiter Autos
Na Glückwunsch, der Vorstand und die Manager haben ja ihre Schäfchen im trockenen.
Eine Pandemie mit dadurch verursachten Lieferkettenproblemen später sind wir von der Wirklichkeit eingeholt worden.
Was für ein Trauerspiel.
Da hat sich das Management aber mal sauber verzockt.
Der einzige Trost ist der, dass auch der Ex-CEO Probst richtig Miese gemacht hat. Er hat(te) eine große Anzahl an Leoni-Aktien.
Kamper trifft nur ein kleiner Teil der Schuld, die Hauptfehler haben Probst und sein Schützling und Nachfolger Belle' gemacht.
Aber der richtige für dieses Amt war Kamper trotzdem nicht.
Ich lach mich schief :-)
was sagt denn die BaFin dazu ? oder ist die noch mit WC beschäftigt
Ein Verkauf ist definitiv besser, da die Verluste dort von Jahr zu Jahr übertragen werden und du über Jahre Aktiengewinne dagegen rechnen kannst.
Null
(Meine Meinung)
Erst einmal die HV abwarten; und dann sehen wir weiter.
Verkaufen können wir dann immer noch.
Evtl. taucht ja ein weißer Ritter auf?
Lg.
Ging früher ohne Verkauf nicht
neue Rechtslage
Das FG Rheinland-Pfalz (Urteil v. 12.12.2018, 2 K 1952/16) dagegen bewertete die Ausbuchung der wertlosen Aktien aus dem Depot des Aktionärs als ausbleibende Rückzahlung. Damit bezog es sich auf § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG, nach dem die Einlösung, Rückzahlung oder verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft als Veräußerung anzusehen sind. Außerdem verwies das Gericht auf die neuere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH)
Glückwunsch an Herrn Pierer - der hat alles richtig gemacht. Schon zum relativ abgestürzten Kurs die 20 % gekauft und wohl gleich abgeschrieben mit der erwarteten Entwicklung. Nun bekommt er ohne Übernahmeangebot etc. für eine relativ kleine Summe diesen MEGA-Konzern. Und in ein paar Jahren kann er vllt. wieder ein IPO machen und ist unter dem Strich um einige Milliarden Euro reicher.
§ 20 Abs. 2 Satz 2 EStG,