Ebay- Problem, was es alles gibt !
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 18.04.03 14:29 | ||||
Eröffnet am: | 17.04.03 21:13 | von: Loepi | Anzahl Beiträge: | 20 |
Neuester Beitrag: | 18.04.03 14:29 | von: blindfish | Leser gesamt: | 2.465 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 5 | |
Bewertet mit: | ||||
habe gestern einen PC bei Ebay ersteigert, einen von 9
gingen alle schnell weg um 239€, die Auktion wurde ordnungsgemäß
beendet nachdem der letzte gekauft hatte.
http://cgi.ebay.de/ws/...ViewItem&category=30289&item=3413710142&rd=1
Artikelnummer 3413710142
Heute morgen bekam ich auch eine Auftragsbestätigung der Lieferfirma
zugemailt.
Heute nachmittag bekam ich folgende Mail der Anbieterfirma:(ich kopiers mal rein)
Sehr geehrter Ebay-Kunde,
vielen Dank für Ihr Kaufinteresse an unseren Angeboten. Leider ist uns
bei dem Artikel Ihres Interesse ein Fehler unterlaufen, aufgrund dessen
das Angebot nicht korrekt und unverhältnismässig war. Bei diesem Angebot
ist für den genannten Preis kein TFT-Display und kein MultimediaSet
enthalten.
Gerne möchten wir Ihnen diesen Artikel dennoch anbieten.
Folgende Preise sind korrekt für dieses Angebot:
PC-System: 239,00 Euro
15" TFT Display: 299,00 Euro
MultimediaSet: 29,00 Euro
-------------------------------------------
Gesamtpreis: 567,00 Euro
SONDERRABATT: 59,00 Euro
-------------------------------------------
Ihr Preis für dieses Angebot: 508,00 Euro zzgl. Versand.
Alternativ das Angebot mit einem 17" Monitor:
PC-System: 239,00 Euro
17" Monitor: 129,00 Euro
MultimediaSet: 29,00 Euro
-------------------------------------------
Gesamtpreis: 397,00 Euro
SONDERRABATT: 17,00 Euro
-------------------------------------------
Ihr Preis für dieses Angebot: 380,00 Euro zzgl. Versand.
Tja, nichtmal bei Sofortkaufangeboten kann man
sicher sein ein Schnäppchen zu machen.
Hinzukommen sollen noch 25 € für Computerlieferung
und andere Teile separat nochmal extra Geld.
Würdet Ihr auf einer Lieferung zum Auktionspreis bestehen?
M.f.G. aus dem Schwabenland
Löpi
ich würde denen 'ne unmißverständliche aber höfliche mail schreiben, in der steht, das
ein rechtverbindlicher kaufvertrag zustande gekommen ist und ich auf lieferung bestehe,
andernfalls würde ich mir weitere rechtliche schritte vorbehalten.
zwischen angebotseinstellung und auktionsende hatte der verkäufer ausreichend zeit das angebot zu streichen oder zu korrigieren...
ich erinnere mich an einen pkw-verkauf bei ebay, bei dem ein neuwagen (ganz neu) zum halben neupreis an einen studenten ging. der verkäufer weigerte sich zu liefern. es gab eine gerichtsverhandlung und er mußte liefern. das gericht begründete das urteil damit, daß er bewußt den startpreis zu niedrig angegeben hatte und damit rechnen mußte zu einem niedrigen preis zu verkaufen...
das urteil kann mann bestimmt irgendwo aufstöbern und als untermauerung mit angeben, sowas wirkt wunder...

MfG Teppich (immer schön draufbleiben)
http://www.chip.de/news/c_news_8818487.html
da gings um fast 60.000 mark, da wirds für 300 euro wohl auch gelten.
MfG Teppich (immer schön draufbleiben)
gute Erfahrungen gemacht.
Halt uns mal auf dem Laufenden!
Bowmore
gruss db
Klasse, da hast du ein richtiges Schnäppchen gemacht.
Für den TFT gebe ich dir 100€!
Ich würde darauf hinweisen, dass sein Angebot nach BGB verbindlich ist. Das Ebay die Möglichkeit bietet Auktionen zurückzuziehen. Dies hat er nicht wahrgenommen. Damit hat er fahrlässig gehandelt. Diese Fahrlässigkeit hat er nun selbst zu verantworten.
Gruß
Nobody II
Sollte mich wundern, wenn er liefern müßte.
Aber schreib mal bitte, wie die Sache ausgeht. Ich hatte selbst mal ´ne Auktion per Sofort-Kauf für 1,- EUR erworben und konnte da wegen Irrtums des Verkäufers keine Lieferung erzwingen. Der Auktionswert betrug dabei ca. 300,- EUR.
gruß, Fatalist242
bekommt er eine bestätigung per mail, in der nochmals alles drinsteht.
ist schon auffällig, daß er's erst bei lieferung bemerkt...
ich sehs wie SchwarzerLord, die versuchen es, bei vielen klappts!

MfG Teppich (immer schön draufbleiben)
hä, och noch uff muckken.
oda wat?
grins denen würde ich geben.
hey voll duechziehen diese sache,
und beobachten ob se solche bauerfängereien nochmal anbieten.
und erneut zuschlagen,
über einen freund oder so,
vielleicht mache ich dann auch mit,
bluten üssen solche deppen.
Das Problem für die Firma ist allerdings, dass die Kaufleute sind und damit haben die sowieso Pech. Da man die notwendige Sorgfalt verletzt hat und somit eh schon schlechte Karten hat.
Gruß
Nobody II
Damit habt ihr zumindestens bei einer verlorenen Klage die Kosten geteilt. Denke aber die werden nachgeben.
GRUSS DB24.de
gruß, Fatalist242
Die Anfechtbarkeit gilt auch bei Privatpersonen. Bei Kaufleuten kommen zu den Pflichten des BGB noch erhöhte Anforderungen bezüglich der Sorgfalt hinzu (frühzeitige Prüfung von gekaufter Ware um Garantieansprüche zu erhalten).
Bei Privatpersonen sind grundsätzlich die Regelungen des BGB geltend.
Gruß
Nobody II
2. Mit rechtl. Schritten drohen (wenn Rechtssschutzversicherung)
3. abwarten
meiner meinung nach hat es sich hier um ein angebot des verkäufers gehandelt, nicht um die aufforderung zur abgabe eines angebots. evt. könnte man über die anfechtung wegen irrtums nachdenken (siehe bei nobody), aber klar im vorteil ist, wer das eingangsposting genau liest! denn der verkäufer hat bereits eine AUFTRAGSBESTÄTIGUNG versandt. wenn er es also nicht schafft, seinen "fehler" während der auktion zu erkennen und zu korrigieren, dann doch wenigstens, bevor er irgendwas mailt!
meine einschätzung: maile ihm, dass der vertrag gültig zustandegekommen ist und du auf die lieferung zum ersteigerten preis bestehst (kannst das ja freundlich formulieren). musst auch nicht gleich im ersten schreiben den anwalt erwähnen, sondern kannst das für den fall aufheben, dass er das anders sieht. dann wäre ein zweites, "konkreteres" schreiben fällig. wenn es probleme gibt, maile mir!
gruss, blindfish :-)) (blind-fish@gmx.de