Klagen gegen Zatarra und deren Helfer
Seite 1 von 2 Neuester Beitrag: 07.02.19 17:17 | ||||
Eröffnet am: | 10.03.16 19:27 | von: Zatarra Jäge. | Anzahl Beiträge: | 31 |
Neuester Beitrag: | 07.02.19 17:17 | von: Canopus | Leser gesamt: | 52.147 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 17 | |
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In diesem Forum sollten rechtliche Schritte diskutiert und ggf. Gemeinsam diese auch durchgeführt werden.
Bitte um rege Beiträge, wie ein Schadensersatz eingeklagt werden kann!
Wer hat schon Strafanzeigen gegen Zatarra oder die Medien gestellt?
"Wer hat schon Strafanzeigen gegen Zatarra oder die Medien gestellt?"
Glaubt denn hier irgendjemand daran, dass Kleinanleger mit juristischen Mitteln gegen eine Research-Firma, die es nicht gibt und der ausschließlich nur vorgeworfen werden kann, ohne Nennung des Autors (das ist nicht strafbar) Vorwürfe gemacht zu haben. Wahrscheinlich unbegründet.
Im Grunde machen wir das hier doch ganz genauso. Nur in viel kleinerem Stil und nicht so öffentlichkeitswirksam. Ohne Nennung des Autors (statt Zatarra heißen wir dann eben Fred oder Wasserbüffel oder Jäger) Aussagen, Behauptungen, aber auch Vorwürfe machen.
Nehmt doch diese Sache so wie sie ist, versucht euch mit euren Engagements zu positionieren, dass ihr trotzdem profitiert, macht eine Weile eine Pause, bis sich WDI wieder normalisiert hat, davon geht ihr doch aus, oder? Wenn, wie ihr glaubt, der Kurs in 8 Wochen wieder auf 50 steht oder noch höher, weil die Analysten es so "ankündigen", welchen Schaden wollt ihr dann beim Gericht oder sonstwo einklagen? Lustige Vorstellung der Möglichkeiten der Justiz.
Vielleicht könnte man aber noch den Verlust einiger Nerven beklagen, denn davon haben viele hier sehr viel verloren. Ist so an der Börse.
Aus diesem Grund sollten ALLE Beteiligten gegen solche Praktiken was unternehmen.
Das wenigste ist es bei der BAFIN anzuzeigen - was auch bereits von mir geschehen ist, denn
Manipulationen, die nachweislich auf den Börsen- oder Marktpreis eingewirkt haben, sind Straftaten, die mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet werden können (§ 38 Abs. 2 WpHG).
Hier lagen meiner Meinung bewußte Falschaussagen vor, mit dem Zweck, Kursmanipulation zu betreiben.
Ich bin mir sicher, dass Wirecard hier auch alles versuchen wird, weitere Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wegen Rufschädigung, Geschäftsschädigung....
Das große Problem dabei ist, dass man nur Anzeige gegen unbekannt stellen kann, denn Zatara ist unbekannt, bzw. wer dahntersteckt nicht ersichtlich. Ansatzpunkt ist ggr. der Analyst Der Finacial Times, der die Meldung beim ersten Mal verbreitet hat, denn der hängt "vielleicht" mit drin, denn es schaut irgendwie komisch aus, dass er einen Bericht verbreitet, der von einem unbekannten "Researchhaus" kommt, der ein seltsames Impressum hat, der Haftungsauschluss sehr ungewöhnliche ist....
Aber ich denke nicht, dass Klagen gegen Zatara (von Kleinanlegern) erfolg haben werden....
Da ist Wirecard und Bafin dran.....
Ich versuche das beste draus zu machen: Nachkaufen und so von dem Kursrutsch zu partizipieren.....
hast du die "Studie" schon mal gelesen?
Sinngemäß- Allein der Haftungsauschluss: auch wenn wir falsche behauptungen aufgestellt haben, weisen wir darauf hin, dass wir dafür nciht haften wollen.....
Eine absolute Verarsche ist das... und dann kommen Leute mit einem Posting: habt ihr euch eigentlich schon mal mit den Punkten beschäftigt....
- viele Kleinanleger werden auch zum GROSS-Anleger (siehe VW in USA)
und hier gibt es allein im Forum etliche mit mehreren tausend Aktien...
Zitat von teutonica
Vermute das sich Zatarra juristisch formal nicht strafbar gemacht hat. Dafür spricht die rechtliche Einleitung in der "Studie".Zatarra: „Indem Sie diese Studie herunterladen, stimmen Sie ausdrücklich dem Disclaimer zu, inklusive der Risiken von Finanzverlusten, Betrug und Falschdarstellung.“ (-: Na ja. so etwas steht natürlich in keiner richtigen Studie. Eigentlich ist damit alles gesagt. Im Prinzip handelt es sich also nur um eine Meinungsäußerung wie von jeden hier im Thread. Genauso gut könnte man sich da auch "Robin Jäger" nennen.
http://www.ariva.de/forum/Wirecard-AG-Mobile-Payment-und-Risikomanagement-535234?page=9#jumppos230
Seiner Meinung bin ich auch.
Theoretisch müsste man jetzt eine Webseite mit einer Studie erstellen, wie unseriös Zatarra ist, und das in allen möglichen Sprachen
Hier ist das Problem bzw. die Probleme
1.) Anspruch gegen Zatarra selbst ist sinnlos, denn nur leere Hülle
2.) Hintermänner haben ggf Vermögen, die sind aber derzeit noch unbekannt
3.) Haftungsauschluss m.E. unwirksam, aber mögliches Hinderniss; wenn ich Zatara wäre würde ich mich darauf berufen, dass man ja explizit darauf hingewiesen hat, dass es falsche Anschuldigungen sein können und dass man Verkäufe getätigt hat. (D.h. dem Geschädigten war ja die Situation selbst bekannt.
4.) Welcher Schaden ist dir entstanden? Z.B. falls der Kurs wieder auf das Ausgangsniveau steigt, dann hast du keinen Schaden wenn du die Aktien noch hast.. Hast du die Aktie wegen den falschen Anschuldigungen verkauft, und einen Schaden erlitten, dann musst du das nachweisen...
5.) Nachweis der Kausilität schwierig, denn es kann ja auch andere Gründe für den Verkauf gegeben haben, z.B. andere Leerverkäufer, die so oder so verkauft haben....
Der Nachweis des Schadens ist für Wirecard leichter zu erbringen. Und macht auch mehr Sinn. GGf. kannst du dich an eine US-Kanzlei wenden, denn die suchen schon immer Teilnehmer an Sammelklagen, die dann am Erfolg beteiligt werden. Wenn die "anspringen" hast du ne Chance, aber die werden ggf. nicht tätig werden, weil der Schädiger/Hintermann nicht bekannt ist.....
Erst wenn die Hintermänner bekannt werden, gibt es eine Chance, bis dahin nicht....
Also das beste daraus machen und noch mal nachlegen.
Heute werden noch mal 200 Aktien nachgelegt, wenn das Geld da ist....
Man würde eine solche Klausel nicht erwarten da sie sehr abwägig ist und daher ggf. nicht wirksam....
Das würde sie ggf. vor Schadensersatzansprüche der Downloader schützen (denn nur die haben die Bedingungen akzeptiert), jedoch nicht gegen den Vorwurf der Markmanipulation und den Schaden den sie (willentlich) anderen zugefügt haben....
So wäre ja jedem Betrug Tür und Tor geöffnet.....
Die Aufmerksamkeit am Markt schnellte danach hoch und die Aktie brach bei hohen Umsätzen ein.
Im "weiten" Internet hätte das sonst keiner gelesen....
Somit ist der "Ross und Reiter" bekannt!
11.03.16 09:33
Robert Sasse
Lieber Leser,
ist das noch Börse
... (automatisch gekürzt) ...
http://www.aktien-check.de/kolumnen/...rrsinn_nimmt_kein_Ende-7073779
Zeitpunkt: 11.03.16 10:46
Aktion: Kürzung des Beitrages
Kommentar: Urheberrechtsverletzung, ggf. Link-Einfügen nutzen
Fraglich ist doch da, ob sie es gewußt haben, was dahinter steckt oder ob sie daran beteiligt waren. Dass sie daran beteiligt waren, dass glaube ich nicht... GGf. war der Redakteur beteiligt, aber das müßte erst nachgewiesen werden und ob da wirklich was zu holen ist, dass denke ich nicht....
Scheiß Situation
Dieses (angebliche) Fake-Geschichte ist also Geschichte und eigentlich nicht mehr relevant. Der Kurs wäre auch so gesunken, nur haben sich offenbar die Fundamentals schneller durchgesetzt.
Einfach die FT zu verurteilen und für schuldig zu befinden klingt... um´s mal sachte auszudrücken... etwas naiv. Und sowas ist immer schnell mal geschrieben. Ich denke nicht, daß der FT Blogger jeden Artikel mit dem Vorstand abzuklären hat. Die Jungs haben auch eine gewisse Eigenverantwortung für die Beiträge, die sie verfassen. Mittlerweile ist die FT auch tätig geworden und hat den, im Übrigen nicht eigens verfassten Bericht (!), entfernt. Also bitte, auf was willst du sie denn verklagen, mit welchem Geld und auf welchen Schaden?
Als aller erstes würde ich mal empfehlen, das bietet sich hier auf Ariva an, eine geschlossene Gruppe zu gründen. Hier lesen zu viel Augen mit. Und dort könnte man weiter über (sinnvolle) Maßnahmen diskutieren.
"Schuldig ist vor allem die "Financial Times", denn die hatte in ihrem Internet-
Blog FTAlphaville den Zatarra-Bericht aufgegriffen. "
Dann die Antwort:
"Die Financial Times hat sich nur schuldig gemacht, wenn sie einen Fehler
gemacht hat"
So. Und jetzt, liebe Thread-Beteiligten und Sammelkläger, beginnt der eigentliche juristische Teil: Welche Aufgaben hat ein Medium wie die FT? Hätte FT den Bericht nicht "aufgreifen" dürfen? Warum nicht? Welche rechtlichen Bedenken wären diesbezüglich zu äußern? Wo in welchen Gesetzen findet man dazu die entsprechenden Regeln? Welche Gesetze welches Landes sind überhaupt maßgebend? W... ......? .......
dann klär mich doch bitte mal auf
....genau das war die Frage die ich gestellt habe.
Hat die FT einen Fehler (egal welcher Art) gemacht?
Nur dann kann grds. ein Anspruch bestehen....
Natürlich sind viele weitere Punkte zu beachten....
Und allein diese Anspruchsvorraussetzung scheint mir zu fehlen...
was regt Ihr Euch so auf?
34,42