Kein Widerspruch ?


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Neuester Beitrag: 15.04.19 19:14
Eröffnet am:15.04.19 19:05von: gogolAnzahl Beiträge:3
Neuester Beitrag:15.04.19 19:14von: gogolLeser gesamt:698
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14542 Postings, 6466 Tage gogolKein Widerspruch ?

 
  
    #1
15.04.19 19:05
......Menschen mit gerichtlich bestellter Betreuung dürfen auf Antrag bereits an der Europawahl am 26. Mai teilnehmen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht.........

??
Als Aufgabenkreise kommen in Betracht
: •Vermögenssorge (alle Vorgänge im Zusammenhang mit dem Vermögen, beispielsweise Geldgeschäfte
) •Vertretung in persönlichen Angelegenheiten (Grundversorgung, Pflege)•Wohnungsangelegenheiten (Regelung von Mietangelegenheiten, Wohnungsauflösung bei Aufnahme in ein Pflege-heim und Ähnliches)
•Gesundheitsfürsorge (Veranlassung von und Zustimmung zu ärztlicher Behandlung, zum Beispiel Operationen, Medikamentengabe)
•Aufenthaltsbestimmung (Entscheidung über Umzug in ein Pflegeheim oder Behandlung in einem Krankenhaus oder Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung gegen den Willen der bzw. des Betroffenen)
•Postangelegenheiten (Öffnen und Verwalten der Post

4150 Postings, 4929 Tage wonghoGogol darf nun auch wählen, wie schön.

 
  
    #2
2
15.04.19 19:10

14542 Postings, 6466 Tage gogolaber nicht in Deutschland

 
  
    #3
15.04.19 19:14
Gogol kein gueltiges DEUTSCHES Dokument

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