Kaution: Wie lange hat der Vermieter Zeit?


Seite 1 von 1
Neuester Beitrag: 11.07.18 07:07
Eröffnet am:04.07.18 17:28von: herbherbAnzahl Beiträge:7
Neuester Beitrag:11.07.18 07:07von: gogolLeser gesamt:2.789
Forum:Talk Leser heute:3
Bewertet mit:


 

13 Postings, 2336 Tage herbherbKaution: Wie lange hat der Vermieter Zeit?

 
  
    #1
04.07.18 17:28
Hey Zusammen. Ich warte jetzt schon seit 3 Monaten auf meine Kaution. Mein ehemaliger Vermieter reagiert auf keine Anfragen und nichts und langsam werde ich ein bisschen nervös... Wie lange darf so etwas dauern?  

360 Postings, 2572 Tage Klaus2018Hi

 
  
    #2
04.07.18 21:44

29 Postings, 3022 Tage Mist3rWartefrist Kaution

 
  
    #3
1
10.07.18 16:09

Hi Zusammen,

als allererstes ignorieren wir mal den äußerst unqualifizierten Beitrag von Klaus oder hoffen halt, dass er ein Versehen war. 

Nun zu deiner Frage: Der Vermieter hat nicht ewig Zeit, dir die Kaution zu überweisen, aber etwas gedulden muss man sich im Zweifelsfall (selbst wenn die Wohnung anstandslos im perfekten Zustand übergeben wurde), ich zitiere:

"(Es) gebührt dem Vermieter eine Nachfrist zur Überlegung und Überprüfung sämtlicher Ansprüche gegen den Mieter zu. Dies schließt die komplette Abrechnung mit ein. Gesetzlich ist diese Nachfrist nicht geregelt, üblich wurden richterlich bis zu sechs Monate als gerechtfertigt angesehen."*

Also erstmal bleibt dir nichts anderes übrig als dich in Geduld üben...


*Quelle: https://www.hausverwalterscout.de/...ige-rger-um-die-Mietkaution-1462

 

179550 Postings, 8455 Tage GrinchRaaaaaaaaaallüüüüüüüüümmmmmeeeeellll

 
  
    #4
10.07.18 16:10

36496 Postings, 7110 Tage JutoHallo

 
  
    #5
4
10.07.18 16:41
Bin vermieter
Und bin momentan total blank.
Alles in steinhoff reingebuttert.
Jetzt hab ich da son ex mieter,
Der noch kaution bekommt.
Meint er.
Wie kann ich das umgehen,
Sodass ich kein stress kriege?
 

14012 Postings, 9033 Tage Timchenüblich sind 6 Monate

 
  
    #6
10.07.18 20:16
wenn es aber um geringe Forderungen geht, dann darf nicht die gesamte
Kaution zurückbehalten werden, sondern nur der zu erwartende Betrag.

14542 Postings, 6707 Tage gogolnach Ende aller offenen ,,Rechnungen "

 
  
    #7
11.07.18 07:07
gehe davon aus, aktuelle Nebenkosten ". Er muss dann aber einen ersten Teil schon zurueckzahlen

   Antwort einfügen - nach oben