"Wenn das Gold redet, dann schweigt die Welt!"
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Eine Frau aus Deutschland ist in Österreich wegen wiederholten Bruchs ihrer Quarantäne zu 10.800 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Die Anklage fordert jedoch weiter eine Haftstrafe auf Bewährung und meldete nach dem Urteil am Landgericht Innsbruck Berufung an, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft in Wien sagte. Die 54-Jährige, die in Schwaz im Bundesland Tirol lebt, war im April positiv auf das Coronavirus getestet worden und hatte einen Bescheid über ihre Heimquarantäne bekommen. In den Tagen darauf ging sie jedoch einkaufen, benutzte den Fahrstuhl im Haus - die Polizei nahm die Frau schließlich fest und brachte sie ins Gefängnis. Das Landgericht Innsbruck verurteilte die 54-Jährige wegen der fahrlässigen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten. Nach österreichischem Recht sind dafür bis zu drei Jahre Haft möglich.
2.) 3.600 und neun Monaten Haft auf Bewährung für die fahrlässige Tötung von einem Kind
Eine Lehrerin ist in Düsseldorf zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden, weil sie bei einem Verkehrsunfall eine neunjährige Schülerin ihrer Schule getötet hat. Sie haben nur auf Rechts-vor-links geachtet, sonst hätten sie das Kind gesehen, sagte der Richter des Amtsgerichts am Mittwoch und sprach die Frau wegen fahrlässiger Tötung schuldig. Die Spurenlage spricht zudem dafür, dass sie ungebremst über das Kind hinweg gefahren sind. Die seit dem Unfall dienstunfähige Lehrerin muss zudem 3600 Euro zahlen.
Wenn diese Coronakriese ein gutes hat, dann das, das die Gestörten plötzlich ans Tageslicht kommen!
Was ich aber dabei gelernt habe ist, nichts ist sicher, alles ist Auslegungssache! Ich glaube nicht, das solche Typen, die sich rechtlich sicher fühlen, damit durchkommen würden! Egal was irgendwelche Pseudoanwälte auf diversen Verschwörungsseiten da von sich geben! Alles Wichtigtuer die im Ernstfall den Schwanz einziehen!
"Die in der Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 19. Juni 2020 angeordnete Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (sog. Maskenpflicht) in öffentlichen und gewerblichen Einrichtungen ist rechtmäßig. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz."
Der Antragsteller, ein Mann aus dem Landkreis Mayen-Koblenz, wandte sich mit einem Eilantrag gegen die in der Neunten ebenso wie in der aktuellen Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz angeordnete Verpflichtung, in den in der Verordnung genannten öffentlichen und gewerblichen Einrichtungen, d.h. insbesondere beim Einkaufen eine Mund-Nasen-Bedeckung zur tragen. Das Verwaltungsgericht Mainz lehnte den Eilantrag ab. Das Oberverwaltungsgericht wies seine Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zurück.
Die Corona-Pandemie begründe eine ernstzunehmende Gefahrensituation, die staatliches Einschreiten nicht nur rechtfertige, sondern mit Blick auf die Schutzpflicht des Staates aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG weiterhin gebiete.
https://www.etl-rechtsanwaelte.de/aktuelles/...dungen-zum-coronavirus
Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hält die Maskenpflicht während einer Klausur an der Uni Köln für rechtmäßig (VG Köln, Beschl. v. 17.07.2020 - 6 L 1246/20). In der Pressemitteilung des Gerichts v. 22.07.2020 heißt es:
"Ein Jurastudent der Universität zu Köln hat keinen Anspruch auf eine Befreiung von der Verpflichtung, während einer Klausur eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom 17.07.2020 entschieden und einen Eilantrag gegen die Maskenpflicht abgelehnt."
Für die zum Abschluss des Sommersemesters 2020 erforderlichen Präsenzprüfungen traf das Rektorat der Universität Köln im Juni verschiedene Hygiene- und Infektionsschutzregelungen, um Infektionen der Prüflinge mit COVID-19 zu vermeiden. Hierzu gehört auch die Verpflichtung, während der Prüfung am Sitzplatz eine behelfsmäßige Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
https://www.etl-rechtsanwaelte.de/aktuelles/...dungen-zum-coronavirus
Keiner will deine Abgase einatmen. Da musst du schon eine Maske hinterm Auspuff aufhängen.
Daran erkennt man, dass es hier überhaupt nicht darum geht, ob man jemandem ungefragt schadet oder nicht. Sonst würden alle sofort aufhören Verbrenner zu fahren.
Im Übrigen glaube ich, das Charly die Satiere dabei gar nicht verstanden hat!