Italien: Legitimation von einmaliger Folter !
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 12.05.04 23:45 | ||||
Eröffnet am: | 12.05.04 17:50 | von: weme | Anzahl Beiträge: | 3 |
Neuester Beitrag: | 12.05.04 23:45 | von: Digedag | Leser gesamt: | 3.630 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 1 | |
Bewertet mit: | ||||
Ein von der Lega Nord eingebrachter Gesetzesentwurf, der einmalige Gewaltanwendung in Verhören erlauben würde, ist in der ersten Lesung vom italienischen Parlament angenommen worden. 201 Abgeordnete stimmten zu, 176 dagegen, und zwei enthielten sich.
Somit könnte in Zukunft eine 'einmalige oder nicht wiederholte Gewaltanwendung oder -androhung oder eine 'leichte' Folter' erlaubt sein und nicht bestraft werden.
Dies ist insofern interessant, da wiederholt die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen die Polizisten gefordert wird, die 2001 in Genua Demonstranten misshandelten. Da dies eine einmalige Aktion war, könnten diese nicht mehr bestraft werden.
Quelle: heise.de
Somit könnte in Zukunft eine 'einmalige oder nicht wiederholte Gewaltanwendung oder -androhung oder eine 'leichte' Folter' erlaubt sein und nicht bestraft werden.
Dies ist insofern interessant, da wiederholt die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen die Polizisten gefordert wird, die 2001 in Genua Demonstranten misshandelten. Da dies eine einmalige Aktion war, könnten diese nicht mehr bestraft werden.
Quelle: heise.de
Wenns gleich richtig zur Sache geht, dann ist das allemal nur eine einmalige Angelegenheit und somit vom Gesetz gedeckt.
Also, wenn demnächst gefoltert werden soll, dann nicht zimperlich sein. Wer nacharbeiten muss, hat den schwarzen Peter der Mehrmaligkeit ...
Und nicht vergessen: Nur ein toter Indiraber ist ein guter Indiraber.
Also, wenn demnächst gefoltert werden soll, dann nicht zimperlich sein. Wer nacharbeiten muss, hat den schwarzen Peter der Mehrmaligkeit ...
Und nicht vergessen: Nur ein toter Indiraber ist ein guter Indiraber.