Investment Clubs
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 05.09.00 10:34 | ||||
Eröffnet am: | 05.09.00 08:14 | von: fischi | Anzahl Beiträge: | 3 |
Neuester Beitrag: | 05.09.00 10:34 | von: deUhwastehn. | Leser gesamt: | 2.375 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 1 | |
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Hallo Leute,
könnt Ihr mir etwas über Investmentclubs verraten, habt Ihr evtl. schon erfahrungen gesammelt?
Wieviele Mitglieder können max. aufgenommen werden. Wie bekommt man eine Sondergenehmigung durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen bei größeren Clubs?
Vielen Dank für Eure Mithilfe!
Bis dann
fischi
könnt Ihr mir etwas über Investmentclubs verraten, habt Ihr evtl. schon erfahrungen gesammelt?
Wieviele Mitglieder können max. aufgenommen werden. Wie bekommt man eine Sondergenehmigung durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen bei größeren Clubs?
Vielen Dank für Eure Mithilfe!
Bis dann
fischi
Ich verstehe deine Frage nicht ganz, suchst du einen dem du dich anschließen kannst oder willst du selber einen gründen.
Wir haben dieses Jahr einen gegründet in Form einer GBR.
Er besteht aus 15 Mitgliedern von denen 4 als Gesellschaftsführer
gewählt worden sind. Jedes Mitglied hat einmalig einen Betrag eingezahlt
der erstmal bis zum 1.1.2002 gesperrt ist.Große Probleme gab es bei den Hausbanken nur 2 von 5 wollten uns aufnehmen.
Wir haben dieses Jahr einen gegründet in Form einer GBR.
Er besteht aus 15 Mitgliedern von denen 4 als Gesellschaftsführer
gewählt worden sind. Jedes Mitglied hat einmalig einen Betrag eingezahlt
der erstmal bis zum 1.1.2002 gesperrt ist.Große Probleme gab es bei den Hausbanken nur 2 von 5 wollten uns aufnehmen.
auch noch Klärungsbedarf. Beim lokalen Finanzamt vorher abklären, welche Anforderungen aus deren Sicht (es gibt lokal Spielraum) erfüllt sein müssen, damit es ein "Club" bleibt.
Aufpassen bei der Vertragsgestaltung: hier kann bei falschen Kriterien ein Gewerbe entstehen. Ohne Vertrag gilt das BGB, auch da sollte man vorher einmal reinschauen, was so eine GbR, besonders im Außenverhältnis, bedeutet.
Aufpassen bei der Vertragsgestaltung: hier kann bei falschen Kriterien ein Gewerbe entstehen. Ohne Vertrag gilt das BGB, auch da sollte man vorher einmal reinschauen, was so eine GbR, besonders im Außenverhältnis, bedeutet.