Infomatec OLG München weist Schadensersatzklage ab
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Eröffnet am: | 14.05.02 20:57 | von: ZitttlauO | Anzahl Beiträge: | 4 |
Neuester Beitrag: | 01.10.02 12:42 | von: bauwi | Leser gesamt: | 4.946 |
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Abweisung einer Schadensersatzklage von Kleinaktionären durch das OLG München gegen den Vorstand der Infomatec AG Gerhard Harlos und den ehemaligen Vorstand Alexander Häfele
Das OLG München hat in einem heute verkündeten Urteil die Schadensersatzklage mehrerer Kleinaktionäre gegen den Vorstand der Infomatec AG Gerhard Harlos und den ehemaligen Vorstand Alexander Häfele wegen angeblich falscher Ad-hoc-Mitteilungen abgewiesen und die Revision gegen dieses Urteil nicht zugelassen (Aktenzeichen 30 U 1021/01). Damit liegt zum ersten Mal eine rechtskräftige Entscheidung vor, mit der die Schadensersatzklage von Kleinaktionären abgewiesen wurde.
In einem weiteren Verfahren hat das OLG München heute einen Beweisbeschluss verkündet. In diesem Verfahren war durch das LG Augsburg mit Urteil vom 24.09.2001 erstmals einem Kleinaktionär Schadensersatz in Höhe von ca. 90 TDM zugesprochen worden. Hier wird also erneut eine Beweisaufnahme erfolgen. Auch hier werden die Erfolgsaussichten der Berufung durch Harlos und Häfele als positiv eingeschätzt.
Eine Vielzahl von weiteren Klagen, die aufgrund der von der Staatsanwaltschaft Augsburg erhobenen Vorwürfe gegen die ehemaligen Firmengründer angestrengt wurden, sind fast aus-nahmslos bereits erstinstanzlich abgewiesen worden.
Berlin, Augsburg, den 14 Mai 2002
Frings & Dr. Pananis
Hannemann
Beierlein
Rechtsanwälte §
Gegen diese Drecksäcke ist ein Aal griffig.
So ein offensichtlicher Betrug und die Justiz schweigt, die schweigt nicht nur , die sprechen den sogar frei.
Investiert mal ruhig weiter im NM. Ich tue jetzt bestimmt 20 bis 30 Firmen Unrecht, denn die sind wirklich gut.
Nee , nee, das isr nichts mehr für mich und wird es nicht mehr werden.
Ich glaube es nicht , es kann wirklich jeder machen , was er will.
Gruß Zombi
Hier die aktuellen News:
11:01 01Oct2002
RTRS-Gericht weist erneut Klage gegen frühere Infomatec-Chefs ab
München, 01. Okt (Reuters) - Das Oberlandesgericht München (OLG) hat die Schadenersatzklage eines Aktionärs gegen ehemalige Vorstände des inzwischen insolventen Software-Unternehmens Infomatec abgewiesen.
Der Dortmunder Kleinaktionär hatte in erster Instanz Recht bekommen, wogegen die früheren Infomatec-Vorstände Gerhard Harlos und Alexander Häfele jedoch Berufung einlegten. Dieser Berufung sei statt gegeben worden, teilte das OLG am Dienstag in München mit. Es liege kein Schadensersatzanspruch vor. Eine Revision vor dem Bundesgerichtshof sei aber zugelassen, hieß es. Die Anwaltskanzlei, die insgesamt 200 Infomatec-Aktionäre vertritt, kündigte darauf an, Revision einzulegen. Der Dortmunder Kleinaktionär hatte gut 50.000 Euro (100.000 DM) verlangt.
Zahlreiche Anleger haben das einst am Neuen Markt gelistete Augsburger Unternehmen verklagt, weil sie dem Vorstand unseriöse Geschäftspraktiken vorwerfen. Der Kurs der Infomatec-Aktie war einst nach Pflichtmitteilungen des Unternehmens an der Börse über angebliche Großaufträge in die Höhe geschossen. Nach dem Bekanntwerden von finanziellen Schwierigkeiten verloren die Titel jedoch wieder massiv an Wert. Die Infomatec-Aktie war nach dem Börsengang 1998 zeitweilig auf 250 Euro gestiegen. Am Dienstag war das Papier gerade noch drei Cent wert.
Gegen Infomatec-Manager sind mehrere Schadenersatzklagen anhängig, die bisher allerdings alle abgewiesen wurden. Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat gegen Harlos und Häfele zudem Anklage unter anderem wegen Kursbetrugs erhoben, weil sie über angebliche Großaufträge und den Wert des Unternehmens falsche Angaben gemacht haben sollen. Beide ehemaligen Vorstände saßen mehrere Wochen in Untersuchungshaft.
MfG bauwi
Wer beobachtet den Prozess?