Anwaltszwang ??
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 25.04.21 10:12 | ||||
Eröffnet am: | 18.09.20 18:18 | von: gogol | Anzahl Beiträge: | 4 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 10:12 | von: Karolinaqdma | Leser gesamt: | 1.456 |
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Klage gegen Handwerker / oder Handwerker verklagt mich.
Streitwert 1000€
wie beim Arbeitsgericht in der ersten Instanz, man kann einen Anwalt nehmen oder nicht aber jeder zahlt seinen Anwalt selber, egal ob man gewinnt oder verliert !
Vor dem Amtsgericht besteht in so einem Fall kein Anwaltszwang.
https://de.wikipedia.org/wiki/...prozess#Vertretung_vor_Amtsgerichten
Gibt es im Urteil eine Quote bezüglich der Klage, wird sie wohl auch für die Anwaltskosten gelten.
Ist also anders als beim Arbeitsprozess.
https://de.wikipedia.org/wiki/Kostengrundentscheidung#Zivilprozess
da die Amtsgerichte bestimmt auch ueberlastet sind , geht es wohl in die Schlichtung bei der Handelskammer
Streitwert zu gering
also Danke