Steinhoff Informationsforum
provide financial
assistance as
contemplated in
section 45 of the
Companies Act"
Es war die letzten Tage zu beobachten, dass immer wieder mit kleinen Ordergrößen der Kurs gedrückt wurde und gleichzeitig die von Kleinanlegern geworfenen Aktien aufgekauft wurden. Das kann ich jetzt nicht mehr erkennen und daher hat für mich dieser Leerverkäufer im Moment zumindest fertig.
Damit ist der Verpflichtung zur Zustimmung für Zahlungen an verbundene Gesellschaften seitens des SIHL Direktoriums, hier für Zahlungen an die SIHPL, genüge getan.
Stichwort SIHPL CPU bzw. momentan in Form der s155 Settlement Note.
Ein Schritt innerhalb Step 3 !!!
Cash Sweeps und S155 SN nach SED ;-)
Die Wahl David Paukers war eine Bedingung zur Unterstützung des Settlements durch die FC.
Sobald das ARP auf der HV genehmigt ist, gibt es den günstigen Zinssatz.
Die Mindereinnahmen durch Zinsen müssen die Geldgeber ja irgendwie ausgleichen.
Nun hat man dem Abstimmungspunkt extra öffentlich eingebracht.
Es geht um die Zahlungen zur Begleichung eines Darlehens der SIHL an die SIHPL, welches als hochliquide eingestuft wurde.
SIHPL begleicht daraus seine Settlement Zahlungen und seine Tranchen aus der SIHPL CPU bzw. über den Umweg aus der S155 Settlement Note.
Da die Settlementzahlungen nur die CC der SIHPL betreffen, MPC der SIHPL werden durch SIHNV beglichen, stehen die ersten Cashbeiträge für die auf 1,5813 Mrd € begrenzte Schuldentilgungspflicht der SIHPL innerhalb des 21/22-er Finco 1 Darlehens durch die Direktorenzustimmung nun zur Verfügung.
Das ist auch ein Teil Step 3 nach Pepco IPO und Tilgung plus MF Divi.
Wenn es nur stimmen würde. Aber Geltungssucht ist ein starker Antrieb.
Schau mer mal :-)
Vertehe ich das Richtig!
Man könnte diesen Betrag zur Tilgung verwenden? Somit wären dadurch die Schulden um 1,5813 Milliarden Euro weniger?
So verstehe ich das.
es ist wichtig, dass zuerst die schuldenhöhe etwas reduziert wird, weil mit tieferer gesamthöhe der schulden tiefere zinsen für die neuen kredite, mit welchen die alten abgelöst werden, ausgehandelt werden kann.
Die Gläubiger werden wohl von Geldgebern zu Investoren?
Ich glaube weiter an Steinhoff !
Meine Meinung, keine Handelsempfehlung!
Für die Rückzahlung der Lux Finco 1 A 1 (21/22-er) Line stehen
1. die SIHPL mir 1,5813 Mrd € aus der SIHPL CPU in der Pflicht und für die weiteren Beträge
2. die SIHNV 21/22 CPU mit 1,7 Mrd €.
1. und 2. sind nach oben begrenzte (capped) Beträge.
Zahlungen aus 1. stehen vor Zahlungen aus 2.
SIHPL hat vorrangig die Settlementzahlungen zu leisten, diese betreffen aber nur die SIHPL CC und nachfolgend die Zahlungsverpflichtungen aus der SIHPL CPU zu gewährleisten (Step 3).
Nun wurde die SIHPL CPU als nichtig erklärt, aber ersatzweise wurde die S155 Settlement Note zu NULL Zins ab SED geschaffen.
Daraus kann SIHPL seine Verpflichtungen zahlen.
Zur Begleichung der S155 SN wiederum sind die ursprünglich für die SIHPL CPU gesicherten Darlehen der SIHL und der SAHPL an die SIHPL vorgesehen.
Beide Darlehen sind als hochliquide definiert.
In der SIHL 2021 Bilanz stecken Cash-und Cash Equivalente über 28,870 Mrd ZAR.
Wieviel davon sofort verfügbares Cash und wieviel davon noch zu Cash zu wandelnde Equivalente sind, kann ich jetzt auf Anhieb nicht sagen.
Die Rückzahlungen der o.g. Darlehen soll ja auch über vierteljährliche Cash Sweeps erfolgen, aus denen dann die SIHPL ihre Cashrückzahlungen erhält.
Die südafrikanische Teilgruppe der SIHL muss zu jeder Zeit über ein Barguthaben von mindestens 50 Millionen Euro verfügen, zuzüglich einer Barreserve für die folgenden vier SIHL-Vorzugsdividenden und die SIHPL muss ein Barguthaben von 5 Mio € zurückhalten.
D.h. alles andere aus den 28,870 Mrd ZAR kann in die
1. Settlementzahlungen an die CC der SIHPL und
2. als CPU Zahlungen an die Finanzgläubiger der SIHPL erfolgen.
Die Zustimmung des SIHL Direktoriums gem. s45 zwecks Unterstützungszahlungen an die SIHPL ist ja vorhin gemeldet worden.
Moderation
Zeitpunkt: 24.02.22 12:40
Aktion: Löschung des Anhangs
Kommentar: Urheberrecht: Bild ohne Einverständnis des Urhebers veröffentlicht
Zeitpunkt: 24.02.22 12:40
Aktion: Löschung des Anhangs
Kommentar: Urheberrecht: Bild ohne Einverständnis des Urhebers veröffentlicht
Moderation
Zeitpunkt: 24.02.22 12:40
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Urheberrechtsverletzung, vollständige Quellenangabe fehlt
Zeitpunkt: 24.02.22 12:40
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Urheberrechtsverletzung, vollständige Quellenangabe fehlt
Termingelder werden als Zahlungsmitteläquivalente ausgewiesen, wenn sie eine Laufzeit von drei Monaten oder weniger ab dem Datum des Erwerbs haben und innerhalb von 24 Stunden ohne Zinsverlust rückzahlbar sind.
Barmittel mit Verfügungsbeschränkung
Die Gruppe verfügt über Barmittel mit Verfügungsbeschränkung in Höhe von 652 Millionen R (2020: 75 Millionen R), die von verschiedenen Tochtergesellschaften innerhalb der Gruppe gehalten werden. Der Großteil der Barmittel mit Verfügungsbeschränkung bezieht sich auf Darlehensrückzahlungen von Ibex Retail Investments (einer europäischen Tochtergesellschaft), die zum Berichtszeitpunkt noch nicht von FinSurv freigegeben wurden.
Barmittel unter Abtretung
In Erwartung der Umsetzung des Vorschlags zur Beilegung des Rechtsstreits über den SED hat die Gruppe eine Barsicherheitsabtretung zugunsten des SRF in Höhe von 6,2 Mrd. R bereitgestellt."
https://www.steinhoffinternational.com/downloads/...520-%25202021.pdf