IVG Immobilien=5,447 Milliarden € Schulden
SynLan I --> 1,35 Mrd
LBBW Kredit --> 0,1 Mrd
Wandelanleihe --> 0,4 Mrd
ergibt 1,85 Mrd. Dafür gibt es die ganze IVG.
Verkaufserlöse:
Sqaire --> 0,7 Mrd +
Pollux --> 0,1 Mrd
Institutional Founds --> 0,2 Mrd+
Silberturm --> 0,45
(Gurke --> 0,9 Mrd)
Caverns --> ???
Schon jetzt kommt man auf die 1,85 Mrd. Und was ist mit dem Rest? Also sind einige Gläubigergruppen mehr als 100% entschädigt oder besser gesagt bevorzugt!
Aber was ist mit der Steuerung des Insolvenzverfahren und Bilanzmanipulation?
"Auch wenn das Verfassungsgericht keine Begründung darlegt, ist mit dieser Entscheidung eine evtl. Verfassungswidrigkeit des ESUG vom Tisch."
Geht es bei der jetzigen Beschwerde ähnlich zu?
Das Verfahren der Sdk wird prüfen ob es erlaubt ist, das Aktionäre und Hybridhalter in einem Insolvenzverfahren gänzlich leer ausgehen dürfen. (Enteignung)
Aber es ist schon der Hammer das Gewinne von über 100% (vom nominal) erlaubt werden, nachdem ein Unternehmen angeblich Insolvenz sein soll.
Eine Einladung für alle Heuschrecken weltweit sich deutsches Vermögen unter den Nagel zu reissen. Und die Regierung jammert das die Sozialausgaben zu hoch sind, nachdem sie es erlaubt die Kleinsparer so auszunehmen.
Wir haben das schon mal hier gehabt:
http://glaeubigerkongress.com/wp-content/uploads/...ssen_DGK-2014.pdf
die präsentation ist vom Juni 2014. Hoffentlich bündeln die rechtsverdreher ihre kräfte und schlagen zurück!!!
Genussscheine sind ebenfalls nachrangig. Normalerweise jedenfalls.
Risiko bei IVG sehe ich in der Dauer des Verfahren vor dem Verfassungsgericht.
Es wird im großen Stil bereits verkauft was nur zu verkaufen ist. Frage ist wie sich die Haftung der Tochtergesellschaften darstellt, falls die Richter die gesamten Bonner Beschlüsse aufheben. Zur Erinnerung bei einer Regelinsolvenz wären Institutional Funds GmbH und Caverns GmbH solvent geblieben. Instiutional Funds soll jetzt komplett verkauft werden, so dass die Erwerber wohl keine Haftung mehr übernehmen könnten. Caverns GmbH haben neuerdings (gewollt?) dauernd Betriebsprobleme, was zu einem Wertverlust führen könnte??
Schlimm wäre es Recht zu bekommen aber keine Rechte mehr zu haben.
"Die Verfassungsbeschwerde
Jeder, der sich durch die öffentliche Gewalt in seinen Grundrechten verletzt fühlt, kann eine Verfassungsbeschwerde erheben. Sie kann sich gegen die Maßnahme einer Behörde, gegen das Urteil eines Gerichts oder gegen ein Gesetz richten.
Die Verfassungsbeschwerde bedarf der Annahme zur Entscheidung. Sie ist anzunehmen, wenn ihr grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt, wenn die geltend gemachte Grundrechtsverletzung besonderes Gewicht hat oder wenn der Beschwerdeführerin oder dem Beschwerdeführer durch die Versagung der Entscheidung zur Sache ein besonders schwerer Nachteil entsteht. Über diese Annahmevoraussetzungen hat das Bundesverfassungsgericht vor einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde selbst zu befinden.
Die Verfassungsbeschwerde ist in der Regel erst zulässig, nachdem die Beschwerdeführerin oder der Beschwerdeführer die sonst zuständigen Gerichte erfolglos angerufen hat. Verschiedene Einlegungsfristen sind zu beachten. Die Verfassungsbeschwerde muss schriftlich eingereicht und begründet werden. Es besteht kein Anwaltszwang. Das Verfahren ist kostenlos. In Missbrauchsfällen kann eine Gebühr bis 2.600,- Euro auferlegt werden.
Das Bundesverfassungsgericht prüft nur die Einhaltung der Grundrechte. Die Beurteilung sonstiger Rechtsfragen und die Feststellung von Tatsachen obliegt allein den übrigen Gerichten. Sofern dabei keine Grundrechte verletzt wurden, ist das Bundesverfassungsgericht an diese Entscheidungen gebunden.
In der Zeit von 1951 bis 2005 sind beim Bundesverfassungsgericht 157.233 Anträge eingegangen. Darunter waren 151.424 Verfassungsbeschwerden. Sie wurden ganz überwiegend nicht zur Entscheidung angenommen. Nur 3.699 Verfassungsbeschwerden waren erfolgreich. Das sind 2,5%. Trotz dieser geringen Zahl ist die Verfassungsbeschwerde ein bedeutender Rechtsbehelf. Eine stattgebende Entscheidung kann Wirkungen haben, die weit über den Einzelfall hinausreichen.
Siehe auch: Merkblatt zur Verfassungsbeschwerde"
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/...hulpflicht-strafnorm-eltern/
"Die Richter in Karlsruhe hielten die erhobene Verfassungsbeschwerde für wenig erfolgversprechend, sie nahmen sie daher auch nicht zur Entscheidung an. Denn der in Rede stehende § 182 Abs. 1 HessSchulG sei sowohl formell als auch materiell verfassungsgemäß. Weil der Bundesgesetzgeber mit der Vorschrift des § 171 Strafgesetzbuch (StGB), welche die Fürsorgeverletzung unter Strafe stellt, von seiner konkurrierenden Zuständigkeit aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 Grundgesetz (GG) nicht abschließend Gebrauch gemacht habe, dürften die Länder ebenfalls Strafnormen erlassen. Der Wortlaut des § 171 StGB sei zu indifferent, als dass hieraus geschlossen werden könnte, dass der Bundesgesetzgeber mögliche landesgesetzliche Strafnormen hätte ausschließen wollen, so das BVerfG. "
"Mit dem Hypo-Sondergesetz werden Gläubiger zum Teil zu 100 Prozent geschnitten, andere Gläubiger hingegen gar nicht. Gläubiger von landesgarantierten Hypo-Nachranganleihen sollen 890 Mio. Euro gänzlich verlieren."
Kaufsumme nicht genannt. Aber 200 Bieter waren im Rennen. 700 MIO Pfund waren es letzte Woche. Knapp 950 Mio Euro.
Wird wohl die MRD Euro Marke geknackt worden sein.
Wird wohl auch etwas mehr gewesen sein....726 MIO Pfund sind 925 MIO Euro
Nur um 200 MIO verschätzt. Wieder alte Bekannte von Jone Lang LaSalle. Diese haben auch beim Insolvenzplan mitgetrickst!
Ich hoffe immer noch auf das Verfassungsgericht.
das gut. Wo macht man sonst in kürzerer Zeit mehr Cash. 3,3 Mio in 6 Monaten plus Honorar. Da kann der Prof nur staunen!
http://www.jurablogs.com/2014/11/17/...-zieht-positive-zwischenbilanz
Mal sehen ob auch Verfassungsrichter sich schmieren lassen? Ist noch nix eingegangen. Eine Entscheidung wird wohl erst 2015 oder eher 2016 fallen?
In dieser Rechtslage sollten Nachranganleihen eigentlich verboten werden, da zum Mißbrauch eingeladen wird.
Insolvenz sollte die Ausnahme sein und nicht der Regelfall.
Hoffen dass der 2 Senat im Fall der IVG mehr Eier hat. Eine unpopuläre Entscheidung sorgt für Aufsehen.
http://www.ivg.de/fileadmin/internet/daten/...bschluss_2013_10_31.pdf
und es gibt wieder eine Hauptversammlung. Da sind die Verbrecher alle auf einem Haufen. Mindestens ist die Konzentration der Verbreche höher...am 17.12.14 in Bonn um 10:00 Uhr
http://www.hv-info.de/hvtermine_detail.php4?firmaID=575