IKB heist der heiseste Hot-Stock-Zock....
Seite 63 von 67 Neuester Beitrag: 25.04.21 02:58 | ||||
Eröffnet am: | 13.10.10 11:22 | von: brokeroderpo. | Anzahl Beiträge: | 2.662 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 02:58 | von: Stephaniehjjj. | Leser gesamt: | 325.957 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 129 | |
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Bei einem Verlust von derzeit 80% werde ich halten, bis zum bitteren Schluß. Auf die paar Kröten kommt es jetzt auch nicht mehr an. Was die hier abziehen ist unglaublich. Es handelt sich um eine Bank, die zwischenzeitlich wieder Gewinn erwirtschaftet.
Meine Börsen App hat ohne zu fragen die IKB aus meiner Watchlist gelöscht :P
Wie ich von meinem Broker erfahren habe, kann man natürlich darauf warten, dass IKB ein letztmaliges Abfindungsangebot anbietet. Problem ist nur, dass IKB auch das Recht hat, ihre restlichen Aktien von meinem Depot zwangseinzutreiben ohne das man dagegen etwas tun kann. Das ist möglich, wenn der Hauptinvestor bereits 96% der Gesamtaktienzahl besitzt. Ich erhalte dann eine Gutschrift auf meinem Depotkonto, allerdings wird mein Gesamtverlust mit IKB dann im Rahmen diese Weges nicht mehr meinem "Verlusttopf für Aktien" angerechnet! Das ist eine ware Hiobs-Botschaft meiner Depotbank und so etwas habe ich an der Börse bislang auch noch nie erlebt. Hat jemand eine rechtliche Information dazu und kann mir bestätigen, dass die IKB das so legitimerweise durchführen darf?
Ich habe am 13.04.2016 auch ein Schreiben von meiner Depotbank erhalten, um die IKB-Aktien für 15 Cent verkaufen zu können. Die Weisnungsfrist dafür ist am 26.04.2016 um 18 Uhr abgelaufen und ich habe es nicht gemacht. Bis einschließlich 28.09.2016 können noch Verkaufaufträge bei meiner Depotbank erteilt werden.
wenn LS damit auf 96% aufgestockt hat, werden die restlichen 4% also praktisch enteignet unter den Augen der kontrollierenden Börsenaufsicht und vom Vater Staat auch noch steuerlich enteignet?
´s wär doch ein bisschen viel...
Wer soll denn unter diesen Umständen noch handeln? Dann sind die Aktien faktisch wertlos! Nicht mal die 20 ct!
Dein Broker soll doch bitte mit Quellenangaben aufklären...
Posting #1556 zur IKB-Situation:
Squeeze-out – Wikipedia
Hier kann jeder nachlesen, was auf uns Kleinaktionäre zukommen wird. Wäre schön, wenn sich damit jemand juristisch auskennt und uns hier erklären kann, ob die IKB wirklich so durchsetzen kann. Vielen Dank!
Quelle: BankM Squeeze-out und Delisting
Bei börsennotierten Unternehmen mit einem nur noch sehr geringem Anteil an Minderheitsaktionären steht der mit der Pflege des Aktionariats verbundene Verwaltungsaufwand oftmals nur in einem sehr ungünstigen Verhältnis mit dem entsprechenden Nutzen. Unternehmerische Entscheidungen können durch die Minderheitsaktionäre verzögert oder durch möglicherweise unbegründete Anfechtungsklagen sogar blockiert werden, obwohl der Hauptaktionär mit seiner Beteiligung den Großteil des wirtschaftlichen Risikos des Unternehmens trägt.
Hier hat der Gesetzgeber ein Mittel geschaffen, das diesem Umstand Rechnung trägt: Ein Hauptaktionär mit mind. 95% mittelbarer oder unmittelbarer Kapitalbeteiligung kann von den Minderheitsaktionären die vollständige Übertragung ihrer Aktien an ihn verlangen und sie sozusagen "rausdrücken" (Squeeze-out). Als Entschädigung für diese legale Enteignungsmöglichkeit ist eine angemessene Barabfindung zu zahlen, deren Höhe sich über einen nach Umsatz gewichteten Durchschnittskurs innerhalb von drei Monaten vor Bekanntgabe des Aktionärsverlangens berechnet.
Der Squeeze-out bezeichnet somit ein formales Ausschlussverfahren zur Übertragung von Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär gegen eine angemessene Barabfindung. Rechtsgrundlagen sind der § 327a ff. AktG oder §§ 39a ff. des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG).
zum ersten kann mMn nur IKB selbst die - d.h. alle Aktien vom Markt nehmen, wie ist da schon noch ein Thema, sie müsste erst mal 95% selbst halten und
zum anderen müssen die restlichen 5 % auch bezahlt werden und der dann faktische Verlust bei den meisten ist doch dann auch steuerlich ein Verlust, oder nicht? Ganz zu schweigen zu der Erklärung von IKB, wie sie diesen Rückkauf in ihrer Bilanz erklären will.
Dass Lone Star zu dieser Aktion insgesamt wohl in der Lage wäre, glaub ich schon, aber IKB selbst?
Vielleicht weiß jemand dazu mehr...
Und zum Wert der Aktie: LS selbst hat eine Kapitalerhöhung zu 2,56 € mitgemacht, schon etwas her, aber in beachtlicher Höhe!
Wenn die Barzwangsabfindung nach der 95%-Regelung des Hauptinvestors (Lone Star) oder des Emittenten (IKB) unter deinem Einkaufswert der Aktie liegt, erhält du lediglich eine Gutschrift auf deinem Depot ohne dass es überhaupt zu einem Verkauf der IKB- Aktie auf deinem Depot kommt. Der dann entstehende Verlust wird deinem Verlusttopf für Aktien infolgedessen auch nicht angerechnet, um andere Aktiengewinne damit verrechnen zu können. Ich unterstelle IKB eine Marktmanipulation, da m.M. der Aktienkurs bewußt nach unten gedrückt wurde, um einen sehr niedrigen 3- Monats-Durchnittswert der IKB-Aktie zu erreichen und die Kleinaktionäre maximal billig zu enteignen. Wie kann man sich effektiv dagegen wehren?
Frage, die ich noch nicht beantworten kann, da es für mich bezüglich IKB`s Delisting Premiere ist. Vielleicht einfach mal beim eigenen Broker nachfragen. Die wickeln ja letztendlich alles für uns ab. Das Problem ist nach wie vor nur, ob es überhaupt zu einem Abfindungsangebot kommt. Denn im folgenden Link (schon seit 25/02/2016 bekannt) muss IKB angeblich gar nichts mehr mit dem Kleinanleger regeln. Ich finde es seitens der IKB absolut armselig, den Aktienhandel komplett einzustellen, obwohl sie aktuell auf einem sehr guten Weg ist. Was hat die IKB denn an Geldern auf Kosten des Steuerzahlers bereits verzockt? Für mich ist das hier echt nicht akzeptabel, aber wohl leider legitim.
Mittelstandsbank verschwindet von der Börse - 25.02.16 - News - ARIVA.DE
Würde gerne Eure Meinung dazu hören.
#1570.