Hulbee AG A0Q8BR - wie geht's weiter?
Seite 4 von 4 Neuester Beitrag: 12.04.12 11:18 | ||||
Eröffnet am: | 09.03.11 10:36 | von: tuxre | Anzahl Beiträge: | 89 |
Neuester Beitrag: | 12.04.12 11:18 | von: EKM77 | Leser gesamt: | 23.749 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 2 | |
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Heutige Nachfrage bei der Fa Hulbee: ein Geschäftsbericht darf erst veröffentlich werden werden, wenn die BaFIn Zulassung erfolgt ist.
Quelle
www.shab.ch
Nach Schweizerischem OR muss man 20 Tage vorher den Aktionären die Bilanz und den GB
zur Verfügung stellen.
Geld / Brief | 0,002 : 0,402 |
Stück | 6,00 Mio. : 29.900 |
Spread abs/rel. | 0,400 / 99,50% |
Allerdings dürfte diese Anzeige nicht unbedingt korrekt sein!
Ich hätte mal ne Frage...vielleicht habe ich auch ein Denkfehler..aber nun gut. Also:
Wieso wurde eigentlich die gesamte Aktienanzahl bei dem Aktiensplitt von 1:16 nicht dementsprechend reduziert? Soll heißen, bei "Ariva.de" sind ca. 168 Mio Aktien für die Hulbee AG angegeben. Hätte man jetzt nicht 168/16 = 10,5 Mio rechnen müssen? Denn angenommen man hatte vor dem Aktiensplitt einen Einstandskurs von 0,59 € und man geht davon aus, dass die Hulbee AG auch einen Buchwert pro Aktie von 0,59 € hatte, würde daraus ein EK von 99,12 Mio € resultieren. Nach dem Split hat der arme Kerl mit dem Einstandskurs von 0,59 € einen Einstandskurs von 9,44 € (0,59 *16). Das heißt doch nicht anderes als, wenn die gesamte Aktienanzahl von 168 Mio unverändert bliebe bräuchte die Hulbee AG um den Buchwert pro Aktie von 9,44 (=0,59 vor Aktiensplitt)
zu erreichen ein EK von 1.585,92 Mio € (9,44*168 Mio). Das wäre doch Schwachsinn, oder? Für eine Antwort wäre ich echt dankbar.
Man muss ihn nur beim Unternehmen anfordern.
Steht jedem Aktionär laut Schweizerischem Recht zu.
Sonst hilft ausch das nich Schweizerische Handelsregister weiter.