#_! Herr Frenzel, ich will mein Geld zurück! _#
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 17.01.07 19:50 | ||||
Eröffnet am: | 10.11.06 10:03 | von: Anti Lemmin. | Anzahl Beiträge: | 24 |
Neuester Beitrag: | 17.01.07 19:50 | von: rottenmann | Leser gesamt: | 23.446 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 3 | |
Bewertet mit: | ||||
Sehr geehrter Herr Dr. Frenzel!
Als TUI-Aktionär fühle ich mich von Ihnen betrogen! Letzte Woche hatten Sie noch behauptet, es gäbe ein Plus bei den gebuchten Umsätzen von 4,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Die Zahl der Gäste sei um 9,2 Prozent gestiegen. Ich hatte daraufhin im bestem Glauben 800 Ihrer Aktien gekauft.
Nun kommen Sie mir mit "unerwartet schlechten" Zahlen: Der Umsatz in der Sparte Touristik ging um 2,4 Prozent zurück; der Konzerngewinn liegt bei nur 299 Millionen Euro. Und das, wo sie doch die vielen schönen Schiffe von Hapag-Lloyd gekauft hatten! Eine Goldgrube, meinten Sie, sei das, und haben selbst dem Hamburger Hafen eine Beteiligung angeboten.
Aber damit, Herr Dr. Frenzel, kommen Sie bei mir nicht durch! Ich habe die Aktien nämlich über meinen Online-Broker Consors gekauft. Und da gilt nun mal, da ich Verbraucher im Sinne von Paragraph 356 BGB bin, das Fernabsatzgesetz. Es erlaubt mir innerhalb von 14 Tagen die Rückgabe der gelieferte Ware ohne Angabe von Gründen. Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben.
Da ich die Aktien in der Zwischenzeit kaum benutzt habe, sehe ich mich in der glücklichen Lage, sie neuwertig im Auslieferungszustand (ohne Eselsohren etc.) an Sie zurückzugeben. Bitte erstatten Sie mir den Kaufpreis vom 5. November 2006 in Höhe von 17,69 Euro - insgesamt also 14152 Euro - auf mein Ihnen bekanntes Konto. Die zwischenzeitliche Verschlechterung der Ware (gefallener Kurs) geht zu Ihren Lasten, da sie beim Kauf der Ware diese Gefahr arglistig verschwiegen hatten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Anti Lemming
__________________________________________________
VIVA ARIVA
Es reicht, wenn man die Aktien nach dem Kauf geprüft hat und sie einem nicht oder nicht mehr gefallen.
TUI ist ja nicht Hersteller der Aktien, die werden von sonstwem gedruckt. Consors und die Deutsche Börse wiederum sind lediglich Makler oder Vermittler.
Am einfachsten ist, wenn man einfach den Kopf von Frenzel verlangt, in Aspik.
nun ja, je schlechter die Zahlen, desto grösser die Chance, dass er weggetreten wird. Dann geht es umso steiler nach oben.
Immerhin aber gilt es bei online abgeschlossenen Versicherungsverträgen, Kreditverträgen, Kontoeröffnungen u. a.
Quelle: http://www.finanztip.de/recht/sonstiges/fernabsatz-geldgeschaefte.htm
Verbraucherrechte bei Geldgeschäfte: Fernabsatz
Am 8. Dezember 2004 ist das Gesetz zur Änderung der Vorschriften über Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen in Kraft getreten. Damit ist die Umsetzung der Fernabsatzrichtlinie für Finanzdienstleistungen abgeschlossen. Nunmehr gelten die §§ 312b ff. BGB auch für Fernabsatzverträge, die Finanzdienstleistungen zum Gegenstand haben. So besteht auch bei einem Versicherungsvertrag, der online oder am Telefon geschlossen wird, ein Widerrufsrecht für den Verbraucher.
Kreditvertrag, Bankkontoeröffnung, Versicherungsabschluss ... über Internet
Die Kreditvergabe über Internet oder der Abschluss einer Versicherung im Internet sind typische Beispiele für mehr Anlegerschutz beim Vertrieb von Finanzdienstleistungen, die unter das "Fernabsatzgesetz für Finanzdienstleistungen" fallen. Die Vermittlung von Kredit, Versicherung oder einer Geldanlage per Telefon, Fax oder Internet ist für den Verbraucher jetzt weniger risikoreich. Anbieter von Versicherungen, Geldanlagen usw. sind verpflichtet, ihre Kunden vor dem Abschluss eines Vertrages umfassend zu informieren. Wer per Post oder Internet einen Vertrag über ein Geldgeschäft abschließt, hat jetzt analog zu den anderen Versandhandel- und Internetgeschäften ein Widerrufsrecht.
Der Verbraucher hat für den Zeitraum von 14 Tagen ein Widerrufsrecht und ein Rückgaberecht. Der Vertrag kann dann nicht mehr widerrufen werden, wenn er von beiden Seiten erfüllt ist und eine ausdrückliche Zustimmung vorliegt. Bei nicht vollständiger oder fehlerhafter Information durch den Anbieter kann der Verbraucher den Vertrag auch nach Ablauf der 14 Tage widerrufen.
Finanzdienstleistungen ohne Widerrufsrecht und Rückgaberecht
Wertpapiere, Zertikate, Aktien und andere Papiere, die am Markt gehandelt werden und deren Wert Schwankungen unterliegt, sind vom Widerrufsrecht für Finanzgeschäfte ausgenommen. Es spielt hierbei keine Rolle, ob der Vertrag per Internet, Telefon oder Post geschlossen wurde.
Kosten der Rücksendung
Die neuen Regelungen geben dem Verkäufer die Möglichkeit, dem Käufer die Kosten der Rücksendung vertraglich aufzuerlegen. Vor dem 8. Dezember 2004 musste der Käufer die Kosten für eine Rücksendung nur tragen, wenn der Wert der Bestellung bis zu 40,00 Euro betrug. Jetzt kann der Anbieter dem Kunden die Kosten für eine Rücksendung auch dann vertraglich auferlegen, wenn der Warenwert mehr als 40 EUR ausmacht. Voraussetzung ist natürlich, dass die gelieferte Ware auch der bestellten Ware entspricht. Wenn die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht, trägt wie bisher der Händler die Rücksendekosten. Anders als nach dem alten Recht kommt es für die Umlegung der Rücksendekosten nicht mehr auf den Bestellwert, sondern auf den Wert der zurückgesendeten Ware an.
Die kursierenden Gerüchte, wonach TUIs Teile deutlich mehr wert seien als die jetzige MK, sehe ich mit Skepsis. Die FTD übrigens auch. Sie warnt aber zugleich davor, "bereits am Boden liegende Opfer" zu shorten:
FTD - Das Kapital
04.09.2006
TUI eignet sich kaum für einen Leerverkauf
Eins sollte man eigentlich nie tun: bereits am Boden liegende Opfer auch noch treten. Seit Vorlage von TUIs Q2-Zahlen ist dieser ethische Grundsatz weitgehend passé. Auch unter den Analysten sind die Vorbehalte groß.
Von den 600 Werten des Stoxx befindet sich die Aktie an dreizehntletzter Stelle in der Wertschätzung der Analysten. Kein Wunder: Innerhalb der letzten zwölf Monate stieg zwar die Konsens-Umsatzschätzung - auch akquisitionsbedingt - um 20 Prozent, doch haben sich die Ergebnisprognosen je Aktie gedrittelt. Da wirkt die Marktreaktion noch milde. Die Aktie hat seit Anfang des Jahres weniger als ein Fünftel verloren und notiert heute über dem Bezugspreis der Kapitalerhöhung von 14,20 Euro im vergangenen September.
Der Konzern hat nun auf seine unterdurchschnittliche operative Entwicklung reagiert und zwei neue Vorstände benannt, die Zusammenlegung der beiden Billigfliegermarken beschlossen sowie weitere Sparmaßnahmen angekündigt. Überrascht hat TUI damit niemanden, diese Schritte wurden erwartet.
Doch erstens hat TUI schon mehrere Restrukturierungsprogramme hinter sich und schneidet trotzdem schlechter als der Wettbewerb ab. So errechnet Morgan Stanley aus den gewohnt schlecht vergleichbaren Quartalszahlen, dass es operativ noch mieser läuft als vermutet. Zweitens haben beide Geschäftsbereiche strukturelle Probleme. Die Schifffahrt kurzfristig, da die Frachtraten bereits unter Druck sind und die Kapazitäten weiter aggressiv aufgebaut werden. 60 Prozent der bestehenden Flotte werden derzeit bei Werften zusätzlich in Auftrag gegeben. Die Tourismussparte hingegen leidet unter der schwindenden Attraktivität der Pauschalangebote, geringer Visibilität, bei gleichzeitig dürftigen Margen.
TUIs einziger Trost ist, dass das Geschäftsprofil auch für Heuschrecken unappetitlich ist. Auch vom spanischen Großaktionär Riu, der gleichzeitig Geschäftspartner ist, muss TUI nicht befürchten, zu einer Aufspaltung seines Zwei-Säulen-Modells gezwungen zu werden. Es sollte allerdings in TUIs eigenem Interesse liegen, dann wenigstens die Holdingkosten von über 100 Mio. Euro zu senken.
So unattraktiv die Aktie also auch aussieht, für einen Leerverkauf eignet sie sich nicht. Der rein hypothetische operative Hebel in beiden Sparten ist zu groß. Schon eine einprozentige Erhöhung der Frachtraten ändert laut Deutscher Bank das Kursziel um 1,70 Euro.
TUI-Aktie bleibt auf Talfahrt - Analysten sehen Konzernverlust
Fr Nov 10, 2006 3:23 MEZ16
Hannover (Reuters) - Die Aktien des TUI-Konzerns haben nach ungünstigen Bewertungen durch Branchenexperten ihre Talfahrt fortgesetzt.
Die Papiere verbilligten sich am Freitag um weitere 1,9 Prozent, nachdem sie bereits am Donnerstag 5,6 Prozent an Wert verloren hatten. Zuvor hatte Equinet die Aktie auf "Verkaufen" herabgestuft und Morgan Stanley seine Prognose für das Unternehmen drastisch gesenkt. Die Ratingagentur Moody's hatte bereits am Donnerstag den Unternehmensanleihen eine niedrigere Bonität bescheinigt.
Die Analysten von Morgan Stanley rechnen nun bei TUI im Gesamtjahr 2006 mit einem Verlust von zwei Cent je Aktie. Ursprünglich waren sie von einem Gewinn von 42 Cent je Aktie ausgegangen.
[Und da sage mal einer, die Analysten seien zu pessimistisch... - A.L.]
Eine Dividendenkürzung halten sie ebenfalls für möglich. TUI habe sich bei einer Telefonkonferenz nicht festlegen wollen, ob es bei der Dividende bleibe, bemängelten die Analysten.
Bei der Vorlage der Zwischenbilanz hatte TUI angekündigt, die Schiffahrt werde in diesem Jahr eine Verlust einfahren. Für den Konzern gab TUI bislang keinen konkreten Ausblick. Der Konzern erwartet lediglich ein "nennenswertes Umsatzwachstum" und einen Rückgang beim operativen Ergebnis.
Hatte bislang nur Gewinne! Man kann sich ja sich ja auch auf die Dividende freuen!!
MfG Janssen
Moderation
Zeitpunkt: 18.01.07 09:19
Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für immer
Kommentar: Doppel-ID und Beleidigungen
Zeitpunkt: 18.01.07 09:19
Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für immer
Kommentar: Doppel-ID und Beleidigungen