Hallo Geldbert
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 25.04.21 01:48 | ||||
Eröffnet am: | 15.07.19 19:51 | von: Muhakl | Anzahl Beiträge: | 4 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 01:48 | von: Tanjaoqoca | Leser gesamt: | 1.289 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 0 | |
Bewertet mit: | ||||
was deine Beiträge hier anbelangt
Von deiner Sorte sollte es mehr hier geben
Gruß
M.
vom User Multiculti wurde mit lediglich einem Tag Sperre sanktioniert.
Ich empfinde das als einen riesigen Skandal, das was er da geäußert hatte war ein Straftatsbestand
Im StGB ist die Beleidigung in § 185 gesetzlich verankert. In der Gesetzesnorm heißt es: Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.