Hallo Aktienwurm


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Neuester Beitrag: 18.07.01 11:25
Eröffnet am:18.07.01 11:25von: meister ederAnzahl Beiträge:1
Neuester Beitrag:18.07.01 11:25von: meister ederLeser gesamt:471
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17 Postings, 8437 Tage meister ederHallo Aktienwurm

 
  
    #1
18.07.01 11:25
Ich habe mir eben den gesamten Thread durchgelesenund finde es sehr nett, dass Dir viele Leuteihre gutgemeinten Ratschläge geben.
Als Arbeitgeber gebe ich Dir aberden dringenden Rat unbedingt heute noch Gewerkschaftsmitglied zu werden, wenn Du die kündigung für ungerechtfertigt hälst.
Bei Arbeitsgerichtsprozessen habe ich immer die größten Schwierigkeiten, wenn
Arbeitnehmer, sich durch Ihre Gewerkschaft vertreten lassen.
1. Weil die absolute Profi-Anwälte haben
2. Weil die meisten Richter / Schlichter positiv voreingenommen sind, wenn ein Gewerkschaftsmitglied vor Gericht geht.

Im übrigen hast Du vom ertsen Tag der Mitgliedschaft an vollen Rechtschutzanspruch.

Erklär mir noch zwei Dinge:
1.Wieso bist du jetzt nicht bei der Arbeit ?  ( Hausverbot ??)
2.wieso musst Du die kündigung abholen, wenn Du nicht mehr am Arbeitplatz bist?
(Wenn die Schriftform erforderlich ist, ird sieüblicherweise per Post zugestellt. Ich vermute, das man Dieeine Empfangsbestätigung abnötigen will. Unterschreibe sie nur, wenn Du sie in vollem Umfang vertanden hast und keine Einwilligung beinhaltet.)  

viel Glück

m. eder  

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