Haft soll Steuersünder abschrecken


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1943 Postings, 9011 Tage TraderHaft soll Steuersünder abschrecken

 
  
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26.11.02 09:31


Von Jan Keuchel, Handelsblatt

Hoher Gewinn, geringes Risiko – Steuerhinterziehung ist zum Volkssport geworden. Experten fordern nun die konsequente Verhängung selbst kurzer Haftstrafen als Basis für eine neue Abschreckungsstrategie.



DÜSSELDORF. Steuerfahnder treiben von Jahr zu Jahr steigende Summen ein, dennoch wandern Steuersünder immer seltener ins Gefängnis. Politiker und Polizeigewerkschaft fordern deshalb jetzt ein härteres Durchgreifen der Justiz. „Die Gerichte müssen den Strafrahmen auch voll ausschöpfen“, sagte Heinrich Aller (SPD), Finanzminister von Niedersachsen, dem Handelsblatt.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert eine neue Abschreckungsstrategie: „Unser System ist falsch. Gerade bei Steuerhinterziehung wäre es vernünftiger, kurzfristige Haftstrafen zu verhängen, anstatt Geldbußen aufzuerlegen“, sagte Konrad Freiberg, Chef der GdP, dem Handelsblatt. „Denn Geld haben die meisten Täter ja genug.“

Gefängnisstrafen haben Seltenheitswert. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts saßen Ende März 2001 in Deutschland gerade mal 344 Täter wegen Steuerdelikten hinter Gittern. Laut Statistik des Bundesfinanzministeriums und Recherchen von Wolfgang Joecks, Strafrechtler an der Universität Greifswald, geht der Umfang der Haftstrafen kontinuierlich zurück – obwohl die Steuerfahnder von Jahr zu Jahr mehr Geld eintreiben. So erhöhten sich die eingetriebenen Summen von 1995 bis 2000 von rund 670 Mill. Euro auf knapp 1,5 Mrd. Euro. Im Gegensatz dazu beliefen sich die verhängten Strafen bei Einkommen- und Umsatzsteuerdelikten 1998 noch auf insgesamt 1 492 Jahre, im Jahr 2000 waren es nur 1 328 Jahre.

Für Aller eine Fehlentwicklung: Zwar müsse das Steuerrecht transparenter gestaltet werden. „Der Bürger soll sicher sein, gerecht behandelt zu werden. Er muss aber auch sicher sein, dass bei Steuerdelikten, zumal bei Verbrechen, die volle Härte des Gesetzes angewandt wird“, sagte der SPD-Politiker. Fachleute sind sich weitgehend einig, dass neben einem hohen Entdeckungsrisiko vor allem die Gefahr abschreckend wirkt, tatsächlich im Gefängnis zu landen. „Gerade die Täter, die hohe Beträge hinterziehen können“, sagt ein Staatsanwalt, „sind äußerst haftempfindlich.“

Besonders ärgerlich reagieren Steuerfahnder deshalb auf Verfahren wie die von Ex-Tennisstar Boris Becker, der bei einem Hinterziehungsvolumen von 1, 7 Mill. Euro mit zwei Jahren auf Bewährung davonkam. Bewährungsstrafen bei hohen Hinterziehungsbeträgen, so die Fahnder, wirkten sich negativ aus. Sie würden zu oft als Freispruch verstanden.

Massive Kritik üben Fahnder zudem an den „Deals“ im Vorfeld der Gerichtsentscheidung. Immer häufiger komme es zu Absprachen zwischen Anwälten und Verfolgungsbehörden, die dann von den Gerichten abgesegnet werden: Bereits im Vorfeld werde häufig eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldstrafe erreicht. Seit Mitte der 90er-Jahre steigt die Summe der entsprechenden Geldstrafen stetig an.

Während Aller das Problem beim Namen nennt, hält man sich in Berlin zurück. Weder im Bundesfinanzministerium noch bei der Union will man Stellung nehmen. In anderen Bundesländern erntet Aller nur Zustimmung hinter vorgehaltener Hand. „Wir legen uns doch nicht offen mit der Justiz an“, sagte eine Ministeriumsmitarbeiterin.

HANDELSBLATT, Dienstag, 26. November 2002, 06:32 Uhr

Gruß
Trader  

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