Hä? Bundfeswehr - Angriffsarmee?


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Neuester Beitrag: 03.11.04 10:25
Eröffnet am:03.11.04 08:18von: SchmusAnzahl Beiträge:4
Neuester Beitrag:03.11.04 10:25von: SchmusLeser gesamt:1.253
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501 Postings, 7485 Tage SchmusHä? Bundfeswehr - Angriffsarmee?

 
  
    #1
03.11.04 08:18
nun aber wieder von U.S.A. zurück nach D. (oder doch nicht so ganz?)


"Die Bundeswehr verliert Standorte - und konvertiert zur Angriffsarmee

Hatte man sich Friedenspolitik nicht jahrzehntelang genau so vorgestellt: Panzer werden verschrottet, die Armee wird verkleinert, die Abschaffung der Wehrpflicht scheint möglich, und Soldaten werden - auch - darin unterwiesen, brenzlige Situationen gewaltfrei zu entschärfen. Anders gesagt: Schwerter zu Pflugscharen. Oder? Von wegen.

Die beabsichtigten Standortschließungen sind die Folge eines langfristig angelegten, sicherheitspolitischen Kurses. Bislang hat keine Regierung gewagt, diesen Kurs präzise (und somit angreifbar) in einem Weißbuch zu definieren. Aber dennoch haben sich alle Bundestagsfraktionen seit dem Zusammenbruch des Ostblocks stillschweigend darauf verpflichten lassen. Die Richtung ist eindeutig: Das Prinzip der territorialen Verteidigung wird aufgegeben. Stattdessen soll die Bundeswehr so umgerüstet werden, dass sie zur Beteiligung an Angriffskriegen befähigt ist. Weltweit. Dieser Kurs ist verfassungswidrig. Das Grundgesetz erlaubt Aufbau und Unterhalt einer Armee nur zum Zweck der Landesverteidigung.

Eine Strukturreform der Bundeswehr wäre allerdings auch unumgänglich, wenn die Verfassung weiterhin beachtet würde. Panzerschlachten und Abwehrkämpfe, für die Hunderttausende von Soldaten gebraucht werden, gehören der Vergangenheit an. Daraus müssen Konsequenzen gezogen werden, ebenso wie früher aus rüstungstechnischen Entwicklungen. Schließlich werden heute auch keine Hellebarden mehr beschafft.

Es ist sinnvoll, die Teilstreitkräfte - Heer, Marine, Luftwaffe - besser zu koordinieren und deren Aufgaben klar voneinander abzugrenzen. Dieses Ziel zöge in jedem Falle die Schließung von Standorten nach sich. Alles Wehklagen über die ökonomischen Folgen in Einzelfällen ist zwar verständlich, aber dennoch unsinnig: Es ist nicht die Aufgabe der Bundeswehr, regionale Wirtschaftsförderung zu betreiben. Das können andere besser.

Das Problem sind nicht die Standortschließungen. Das Problem ist der Schwerpunkt, der gesetzt wird. Angriff statt Verteidigung und die Aushöhlung des Parlamentsvorbehaltes infolge der - parteiübergreifend gewünschten - militärischen Aufgabenteilung innerhalb von EU und Nato: Über einen so grundlegenden Paradigmenwechsel muss zumindest offen geredet werden. Wenigstens das dürfen Anhänger der alten, nichtmilitaristischen Bonner Republik fordern. Sie sollten es endlich tun."

BETTINA GAUS
brennpunkt SEITE 4

taz Nr. 7504 vom 3.11.2004, Seite 1, 82 Zeilen (Kommentar), BETTINA GAUS  

501 Postings, 7485 Tage Schmusach so hier: Art. 87a GG

 
  
    #2
03.11.04 08:30
(1) Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf. Ihre zahlenmäßige Stärke und die Grundzüge ihrer Organisation müssen sich aus dem Haushaltsplan ergeben.

(2) Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zuläßt.

(3) Die Streitkräfte haben im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle die Befugnis, zivile Objekte zu schützen und Aufgaben der Verkehrsregelung wahrzunehmen, soweit dies zur Erfüllung ihres Verteidigungsauftrages erforderlich ist. Außerdem kann den Streitkräften im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle der Schutz ziviler Objekte auch zur Unterstützung polizeilicher Maßnahmen übertragen werden; die Streitkräfte wirken dabei mit den zuständigen Behörden zusammen.

(4) Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung, wenn die Voraussetzungen des Artikels 91 Abs. 2 vorliegen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen. Der Einsatz von Streitkräften ist einzustellen, wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangen.  

25551 Postings, 8458 Tage DepothalbiererGG, was ist denn das überhaupt?

 
  
    #3
03.11.04 09:41
Braucht man das für irgendwas?

außerdem wer vermutet denn immer gleich Böses?
Es geht doch gar nicht um Auslandseinsätze!

Nein, aufgrund des Polizeibeamtenmangels sollen nur Soldaten zur Verkehrsregelung eingesetzt werden.
Das ist Alles.  

501 Postings, 7485 Tage Schmusdann bin ich ja

 
  
    #4
03.11.04 10:25
beruhigt!

S. (gedient in fremden Heeren)  

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