Guten Morgen liebe Sorgen seid.....
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 06.03.01 10:30 | ||||
Eröffnet am: | 02.03.01 08:30 | von: xvtco | Anzahl Beiträge: | 11 |
Neuester Beitrag: | 06.03.01 10:30 | von: 1Mio.€ | Leser gesamt: | 2.056 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 1 | |
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Bei Gigabell hast Du ja wahre Wunder erlebt.Muss man aber auch dazu sagen,dass Gigabell der erste Pleitekandidat war also der Firstmover!Und damit hatten sie die Nase vorne!
Ich glaube 2-3€ könnten schon drin sein wenn eine Positive Meldung kommt(Der Geldgeber zahlt doch usw)
Verkaufen bei steigendem Kurs ! Einfach die Aktie mit z.b. 3€ Limit zum Verkauf reinstellen.
Verkaufen bei fallendem Kurs ! Einfach die Aktie mit z.B. 0,50€ Stop Loss Limit zum Verkauf reinstellen.Dann kriegst siel los zum nächsten Kurs der nach den 0,50€ folgt z.B.0,45€ !
Aber bei SL immer aufpassen! Warum kannst Du hier in diversen Threats nachlesen.
Wünsche Dir viel Glück und nächstes mal ein besseres Händchen Gruss Mio.
Allerdings darf das normalerweise nicht passieren.
Würde die Sache auch mal prüfen lassen.
Ich kann jedem Empfehlen der an der Börse spekuliert eine gute Rechtschutzversicherung zu haben für die oben erwähnten Fälle!.
Welcher Text?Kannst ihn mal reinstellen?Würde mich interssieren.
Gruss Mio.
Schadenersatzurteil nach versäumter Aktienorder
Sparkassen und Banken müssen die Aktienaufträge eines Kunden auftragsgemäß ausführen. Andernfalls können Kunden Schadenersatz von den Geldinstituten fordern.
Das geht aus einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG) hervor. Im zugrunde liegenden Fall verurteilte das Gericht die "Comdirect Bank" in Quickborn zu einer Strafe im Wert von knapp 30.000 DM.
Der Bankkunde hatte an einem Freitag im Januar 1998 eine Verkaufsorder erteilt, die vom Geldinstitut erst am darauf folgenden Montag ausgeführt worden war. Zwar war der Aktienwert gestiegen, doch der Kunde wollte wegen neuer Börseninformationen nicht mehr verkaufen. Die Bank weigerte sich, die Aktien wieder ins Depot einzubuchen.
Vor den gerichtlichen Instanzen hatte die Bank argumentiert, der Aktionär habe letztlich keinen finanziellen Schaden erlitten. Der Kläger hingegen hatte den Verlust seiner Dispositionsbefugnis geltend gemacht. Ein OLG-Zivilsenat gab dem Kläger Recht. Eine tagesgültige Order müsse zwingend eingehalten werden. Das gelte unabhängig von der Kursentwicklung. Das OLG hob damit das Urteil des Landgerichts Itzehoe auf, sagte OLG-Sprecher Rolf Alpes am Dienstag. Gegen das Urteil ist die Revision beim Bundesgerichtshof möglich (Az.:5 U 227/98).
© dpa
Gruß
Nobody II
Wünsche Dir viel ERfolg bei Deiner Klage!
Würde bei denen sofort mein Konto kündigen und wechseln!
Gruss Mio.