Grundbesitz Global Ausschüttung Verständnisfrage..


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Neuester Beitrag: 25.04.21 09:49
Eröffnet am:08.07.11 14:19von: krauty77Anzahl Beiträge:9
Neuester Beitrag:25.04.21 09:49von: DoreengjgaaLeser gesamt:9.381
Forum:Börse Leser heute:3
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4877 Postings, 6884 Tage krauty77Grundbesitz Global Ausschüttung Verständnisfrage..

 
  
    #1
08.07.11 14:19
Moin,

eine kleine Verständnisfrage.
Lt. Information der RREEF werden am 13. Juli 1,10 Euro pro Anteil an Besitzer des grundbesitz global RC ausgeschüttet.

Meine Oma möchte gerne einen kleineren Betrag überwiesen haben.
Sie hat eine Nichtveranlagungsbescheinigung.
Ist es problematisch kurz vor Ausschüttung, Anteile zu verkaufen?
Hat das negative Auswirkung auf die kommende Ausschüttung?
Der Kurs enthält doch den Zwischengewinn oder?
Ich meine, dass es ein Nullsummenspiel ist.
Vielleicht irre ich mich aber auch.

Bitte um fundierten Input.
Vielen Dank.
vg  

5422 Postings, 5679 Tage anjabdeine Oma also ;-)

 
  
    #2
08.07.11 14:25

4877 Postings, 6884 Tage krauty77jo .. habe ich ihr damals verkauft...

 
  
    #3
08.07.11 14:44
Leute mit Kenntnisse hier?  

4877 Postings, 6884 Tage krauty77niemand? kann ich irgendwie nicht glauben

 
  
    #4
08.07.11 15:53

302 Postings, 6417 Tage Harry HamburgKrauty

 
  
    #5
1
08.07.11 16:05

Ich kann es schon glauben das die wenigsten über Fonds ahnung haben.

Glaube das du mit den Nullsummenspiel recht hast, der einzigste Unterschied duerfte die Zurechnung sein, vor der Ausschüttung duerfte ist es ein Kursgewinn sein, dahinter eine art Zinsertrag.

 

1532 Postings, 6937 Tage hoettirichtig harry

 
  
    #6
1
08.07.11 16:15
zwischengewinn fällt an und da vor ausschüttung der zwischengewinn schon im kurs (also fondsinventar) enthalten ist, dürfte dieser vor ausschüttung höher sein.

letztendlich ist es tatsächlich ein nullsummenspiel, da mit einführung der abgeltungssteuer beides im selben pott ist.

sollte deine oma das teil VOR der abgeltungssteuer erworben haben, wäre es von vorteil da der kursgewinn steuerfrei wäre...

warum will sie denn einen "kleineren betrag überwiesen haben", wenn sie ohnehin eine nv-bescheinigung hat???  

4877 Postings, 6884 Tage krauty77Durch die NV Bescheinigung...

 
  
    #7
08.07.11 16:30
dürfte doch vom angefallenen Zwischengewinn keine KESt/Abgeltungsteuer abgezogen werden oder?  

1532 Postings, 6937 Tage hoettija eben

 
  
    #8
08.07.11 16:35
bei nv-bescheinigung sind sämtliche erträge, völlig wurscht wie hoch, steuerfrei...

daher ja eben die frage: wieso da was gestalten?  

4877 Postings, 6884 Tage krauty77nene ... habe mich blöd ausgedrückt...

 
  
    #9
08.07.11 16:46
gibt etwas Streß momentan. Sie hat die andere Hälfte im SEB Immoinvest. Der ist ja gesperrt und hat gerade ausgeschüttet und sofort wieder angelegt.
Oma kapiert das einfach nicht.
Will jetzt keine weitere Diskussion und wollte daher vom grundbesitz global einen bestimmten Betrag verkaufen und auf ihr Girokonto überweisen lassen.
Zufälligerweise ist der Ausschüttungstag keine 7 Tage mehr hin.
Ich will ihr das Geld schnell zukommen lassen.
Es scheint ja, dass es steuerlich durch die NV Bescheinigung kein Problem darstellt, kurz vor der Ausschüttung zu verkaufen.
Ich hoffe, ihr versteht mich nun. Die älteren Leute sind manchmal schwierig.  

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