Go Cobalt
Aber alles nur meine nichtssagende Meinung!
Veräußerungsverluste kann man mit späteren Gewinnen steuerlich verrechnen! Die wertlose Ausbuchung bedeutet allerdings einen wirtschaftlichen Totalverlust!
Sollte auch ein Lemming mal bedenken!
EBI, der Schutzengel der CA und CH Geschädigten!
Moderation
Zeitpunkt: 16.04.19 14:26
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Go your own way!
Nur meine Meinung!