Greenvironment nach dem Split
Seite 172 von 359 Neuester Beitrag: 24.04.21 23:16 | ||||
Eröffnet am: | 05.11.11 18:57 | von: Tux72 | Anzahl Beiträge: | 9.972 |
Neuester Beitrag: | 24.04.21 23:16 | von: Manuelalxnta | Leser gesamt: | 961.661 |
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wäre bei dir den ganzen Tag Fliegeralarm! … dann wäre aber die Dummheit ein Flieger und nicht „der Elfer“ …
oder wollt ihr das das hier noch weiter ins lächerliche abdriftet
riesigen Umsätzen verkaufen sie non-stopp die ausgegebenen neuen aktien über die börse...
mir ist egal wer wer ist, was ich weiss weiss ich. chapter von dir habe ich hier noch nicht einen brauchbaren post gelesen (das gilt für inkontinenz natürlich auch)...
wer hier in panik verkauft ist selbst schuld und wird sich in absehbarer zeit in den a... beißen.
du hast recht chater-11. direkt nicht aber indirekt vieleicht. nichts genaues weiss man.
meine meinung. gut das es auch andere meinungen gibt !
mfg
um 11:50 kauf jemand für 28,- Euro 100 Aktien -
der Kurs steigt auf 0,280€ = +10,24%!
Das heißt, die gesamte Marktkapitalsierung von Giv steigt
deshalb von aktuell 1,92 Mio. € auf 2,11 Mio. € = + 190.000 €
Ich versteh zwar nicht viel vom Kursmakeln aber eines
weiß ich sicher: was hier passiert, ist ganz schön krank.
Der Xetra Handel wird von der Silvia Quandt & Cie. AG unterstützt soweit ich weiss. Designated Sponsor ist die biw Bank für Investments und Wertpapiere AG.
Das wilde Tier ist wohl eher Frankfurt. Dort passieren die wahren Mätzchen.
meiner meinung nach dürfte aber bereits der vertrag mit capstone um ein vielfaches wertvoller sein. es sei denn dieser läuft bald aus.
dann kriegste vieleicht nur noch ne bratwurst für deine anteile.
aktuell eher die sache mit dem segmentwechsel. hat hierzu jemand verlässliche infos?
so wie ich das sehe ist aktuell der nennwert der knackpunkt. in 2011 war es 0,1 (daher auch der re-split) und nun ist die voraussetzung bei 1,0. einen neuen re-split kann es aber nur nach einem hv-beschluss geben?!
Gruss
hp
wenn ich als quereinsteiger mich hier arrangieren wollte, müsste ich ja auch mit den daten die mir aktuell und öffziell geboten werden vorlieb nehmen. und diese haben sich seit letzem mal in 10/2011 nicht geändert. meinste nicht das eine ke über die börse mit neuen aktien beantragt und genehmigt werden muss.
oder habe ich was verpasst ?
mfg
http://wck2.companieshouse.gov.uk/
von einer KE ueber die Boerse hab ich nichts geschrieben. Die KE wurde bei der letzten HV beschlossen und nur Aktien aus dem bereits genehmigten Kapital ausgegeben. Trotzdem aendert sich dadurch die anzahl der Aktien aus der du die MK berechnest.
Gruss
hp
Ausgangspunkt meiner nachfolgenden Recherche war der angekündigte Wechsel in den Entry Standard: www.irw-press.com/news_14988.html
Aufgrund einiger Ändernungen nach dem 14.2.2012 (Pressemeldung) haben sich die Bedingungen u. die Voraussetzungen für einen Wechsel geändert. Diese liefern u.U. auch eine Erklärung für die entstandene Verzögerung bei dem Vorhaben, sowie das Vorgehen seitens Greenvironment.
Folgendes habe ich dem "Rundschreiben Open Market Nr. 06/12" vom 8. Juni 2012 entnommen:
Die Neustrukturierung dient der Wahrung und Verbesserung der Transparenz, Qualität und Effizienz des Gesamtmarktes und damit der Sicherstellung einer nachhaltigen Kapitalaufnahme und Handelbarkeit. Der Vorstand der Deutsche Börse AG (DBAG) hat daher mit Billigung der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) mit Wirkung zum 1. Juli 2012 die Neufassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse (AGB DBAG NEU) beschlossen.
Im Open Market wird es zukünftig zwei alternative Segmente geben: den Open Market, Quotation Board (Quotation Board), und den Open Market, Entry
Standard (Entry Standard).
Im Entry Standard werden zum 1. Juli 2012 sowohl die Zugangsvoraussetzungen als auch die Einbeziehungsfolgepflichten verschärft. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anwendung der AGB DBAG NEU ist die Entscheidung über die Einbeziehung und nicht das Datum der Antragstellung.
1.) Eine Einbeziehung in den Entry Standard erfolgt ab dem 1. Juli 2012 nur, wenn ein prospektpflichtiges öffentliches Angebot erfolgt und damit ein Wertpapierprospekt vorliegt.
2.) Der Einbeziehungsantrag muss künftig vom Emittenten zusammen mit einem Handelsteilnehmer am Open Market der Frankfurter Wertpapierbörse, der entsprechend § 32 Abs. 2 Börsengesetz den Status eines Kreditinstitutes bzw. eines Finanzdienstleistungsinstituts mit einem haftenden Eigenkapital im Gegenwert von 730.000 € aufweisen muss („Mitantragssteller“), gestellt werden. Der Emittent wird Vertragspartner der DBAG und ist für die Erfüllung der Folgepflichten verantwortlich.
Im Fall von Aktien und Aktien vertretenden Zertifikaten muss der Mitantragssteller bestätigen, dass der antragstellende Emittent ein operatives Geschäft betreibt, über positives Eigenkapital verfügt sowie Vorkehrungen getroffen hat hinsichtlich eines internen Risikomanagementsystems, eines Systems zur Erfüllung seiner Publizitäts- und Berichtspflichten, einer Betreuung von Aktionären, Investoren und Analysten und interner Compliance-Bestimmungen. Darüber hinaus muss der Mitantragsteller eine Erklärung über das Vorliegen einer hinreichenden Sachkunde oder Erfahrung des Vorstands und des Aufsichtsrates des Emittenten zur Ausübung ihrer jeweiligen Funktion abgeben. Mit seiner Antragstellung steht der Mitantragsteller für die Vollständigkeit und Richtigkeit der im Antrag gemachten Angaben und für die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ein.
3.) Der Emittent muss für eine Einbeziehung von Aktien oder Aktien vertretenden Zertifikaten zudem mindestens zwei Jahre als Unternehmen bestanden haben und über ein eingezahltes Grundkapital in Höhe von 750.000 € verfügen. Der (rechnerische) Nennwert der Aktien muss 1 € je Aktie betragen und die Aktien müssen einen Mindeststreubesitz von zehn Prozent aufweisen. Die Einbeziehung setzt darüber hinaus voraus, dass mindestens 10 Prozent der einzubeziehenden Aktien oder Aktien vertretenden Zertifikate des Emittenten im Publikum gestreut sind.
Die im Streubesitz befindlichen Aktien oder Aktien vertretenden Zertifikate des Emittenten müssen zudem von mindestens 30 Aktionären oder Inhabern gehalten werden.
Sämtliche derzeit im Open Market, First Quotation, und Open Market, Second Quotation, einbezogene Wertpapiere gelten ab dem 1. Juli 2012 als in das Quotation Board (§§ 10 bis 15 AGB DBAG NEU) einbezogen.
Im Quotation Board werden ab dem 1. Oktober 2012 ausschließlich Wertpapiere auf Antrag eines Spezialisten, der auch Handelsteilnehmer ist, einbezogen. Zudem ist Voraussetzung für einen Handel von Aktien oder Aktien vertretenden Zertifikaten im Quotation Board, dass die einbezogenen Wertpapiere oder im Fall von Aktien vertretenden Zertifikaten alternativ die zugrunde liegenden Aktien fortwährend eine Notierung an einem anderen von der DBAG anerkannten inoder ausländischen börsenmäßigen Handelsplatz haben. Der Spezialist als Antragsteller wird verpflichtet, Kapitalmaßnahmen und andere relevante Informationen über den Emittenten und das Wertpapier, wie insbesondere den Wegfall eines börsenmäßigen Handelsplatzes fortwährend der DBAG unverzüglich mitzuteilen. Bei Verstößen kann die DBAG die Einbeziehung des Wertpapiers in den Open Market außerordentlich kündigen oder Vertragsstrafen gegen den Spezialisten als Antragsteller verhängen.
Um den Handelsteilnehmern eine angemessene Übergangsfrist für die Implementierung der neuen Regelungen zu gewähren, können bis zum 1. Oktober 2012 auf Antrag jedes Handelsteilnehmers – und nicht nur auf Antrag der Spezialisten – Einbeziehungen von Wertpapieren in das Quotation Board erfolgen. Ebenso wird die DBAG bis zum 30. September 2012 die Einbeziehung von Aktien und Aktien vertretenden Zertifikaten nicht kündigen, sofern weder diese, noch die zugrunde liegenden Aktien nicht fortwährend an einem anderen anerkannten börsenmäßigen Handelsplatz notiert sind.
Am 1. Oktober 2012 wird die DBAG die Einbeziehung sämtlicher Wertpapiere mit Ausnahme der Fonds im Quotation Board zum 15. Dezember 2012 kündigen. Der Spezialist, der die Wertpapiere am 1. Oktober 2012 betreut, und einen Antrag auf Einbeziehung in das Quotation Board bis zum 30. November 2012 stellt und bei Aktien und Aktien vertretenden Zertifikaten oder den zugrundeliegenden Aktien zudem den Nachweis über einen börsenmäßigen Handelsplatz erbringt, wird bei der Antragstellung und der Einbeziehung der Wertpapiere bevorrechtigt behandelt (sog. „Grandfathering des Spezialisten“). Entgelte für diesbezügliche Einbeziehungen werden nicht erhoben.
dabei ist:
-"Um den Anlegern jedoch die Möglichkeit zu geben, ihre Aktien noch über die Börse zu veräußern, wird die Einstellung des Segments voraussichtlich im dritten Quartal 2012 erfolgen." Diese Aussage hat in dieser Form keinen Bestand mehr!
-Giv müsste also bis Ende Juni wechseln, damit sie nicht o.a. Bedigungen erfüllen müssen. Bis dahin gilt nämlich z.B: "Mindestnennbetrag in
Höhe von EURO 0,1 oder einen auf Basis des Euro-Referenzkurses der EZB umgerechnet EURO 0,1 entsprechenden Mindestnennbetrag in einer anderen Währung". Dieses Kiterium ist nämlich der springende Punkt. Nach dem 1. Juli müsste man einen weiteren re-split durchführen um auf einen Nennwert von 1 zu kommen (neuer HV-Beschluss).
zum 1. Juli 2012 kann man hier einsehen: xetra.com/INTERNET/XETRA/x4_member.nsf/0/33458D6ABFDAC365C1257895004A5CFE/$FILE/OpenMarket02_2011d.pdf/OpenMarket02_2011d.pdf