Ist die SPD eine verfassungsfeindliche Partei?
Seite 1 von 2 Neuester Beitrag: 29.06.17 18:17 | ||||
Eröffnet am: | 28.06.17 20:54 | von: Rubensrembr. | Anzahl Beiträge: | 27 |
Neuester Beitrag: | 29.06.17 18:17 | von: mannilue | Leser gesamt: | 3.537 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 2 | |
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zungsgesetz verfassungswidrig ist. Dieser Ansicht sind weitere zahlreiche Juristen. Trotz-
dem will die SPD dieses Gesetz unbedingt durchsetzen. Da mit diesem Gesetz die Gewalten-
teilung ausgehebelt und die Meinungsäußerung beschränkt wird - also ganz zentrale Bestand- teile der Demokratie - erhebt sich die Frage,
ob sich die SPD noch auf dem Boden des Grundgesetzes bewegt.
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/...verfassungswidrig/
Wissenschaftlicher Dienst: “Netzwerkdurchsetzungsgesetz verfassungswidrig!”
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz wäre eine Grundrechtsbeeinträchtigung und ein Eingriff in die Meinungsfreiheit durch den Staat: Gröber ist noch kaum ein Gesetzentwurf beurteilt worden.
https://community.beck.de/2017/03/30/...ungsgesetz-europarechtswidrig
Netzwerkdurchsetzungsgesetz europarechtswidrig
von Prof. Dr. Thomas Hoeren, veröffentlicht am 30.03.2017
Rechtsgebiete: IT-Recht10|11177 Aufrufe
Derzeit liegt der EU-Kommission der Referentenentwurf des BMJV für ein Gesetz mit dem wohlklingenden Namen „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ zur Notifizierung vor (NetzDG-E). Neben zahlreichen verfassungsrechtlichen, insbesondere grundrechtlichen Fragestellungen, die das Gesetzesvorhaben aufwirft, offenbart der Entwurf vor allem, dass eine substantielle Auseinandersetzung mit den europarechtlichen Vorgaben im Bereich der „Dienste der Informationsgesellschaft“ nicht stattgefunden hat und wesentliche Aussagen der ECRL (RL 2000/31/EG), etwa zum Herkunftslandprinzip, verkannt wurden.
https://www.heise.de/tp/features/...ch-grundgesetzwidrig-3742512.html
Nun hat Steinhöfel das Ergebnis eines weiteren Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes veröffentlicht, in dem die Juristen des Bundestages die Vereinbarkeit der geplanten Vorschrift mit Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 Halbsatz 1 des deutschen Grundgesetzes geprüft haben - und verneinen.
[Update: Inzwischen ist das Gutachten auch auf dem Bundestags-Server einsehbar.]
https://www.youtube.com/watch?v=8-s6IX4SwXg
https://www.heise.de/tp/features/...ch-grundgesetzwidrig-3742512.html
Um wirklich verfassungsfeindlich zu sein bedarf es mehr eines Verstoßes gegen das Grundgesetz.
Das müßte schon eine richtige verfassungswidrige Gesinnung dahinterstehen.
Übrigens: Wer ist noch mal zuständig für das Feststellen von Verfassungsverstößen? Hm, vielleicht das BVerfG? Und, gibt es schon ein Urteil von denen? Nein? Was, es gibt noch kein Urteil von denen? Wie kann das denn sein? Wo doch Rubens das Gesetzesvorhaben schon als verfassungswidrig festgestellt hat.
PS: Das Ding wird doch, wie es aussieht, vor dem BVerfG landen (vermutlich auch in der geänderten Variante). Und dann wird es entscheiden. So oder so.
Sag ich: wer sich gedanklich gegen die Verfassung stellt ist verfassungsfeindlich
oder
sag ich: wer gegen die Verfassung handelt...ist verfasungsfeindlich .
Siehe dazu dann die Sammlung der Verfasungsbeschwerden:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/
sondern durch ihren Vorsitzenden Schulz bei Angela Merkel angesichts ihres präsidialen
Führungsstils einen Anschlag auf die Demokratie feststellen lässt, nachdem dieser gerade
durch die SPD stattgefunden hat.
Das könnte der bisherige Gipfel der Verlogenheit durch die SPD darstellen?
Dortmund (dpo) - Das war ein cleverer Schachzug! Durch einen Auftritt von Altbundeskanzler Gerhard Schröder auf dem SPD-Parteitag in Dortmund hat Kanzlerkandidat Martin Schulz einen wichtigen Schritt unternommen, um sich die wertvollen Stimmen von rund einer Million Leiharbeitern, 4,4 Millionen Hartz-IV-Empfängern, 2,5 Millionen Minijobbern sowie 5,7 Millionen von Altersarmut betroffenen Rentnern zu sichern.
"Wir haben uns in der Parteispitze überlegt: Wie können wir jene Wähler wieder für die SPD mobilisieren, die uns zuletzt gewählt haben, als Schröder Kandidat war, und sich dann plötzlich von uns abgewandt haben?", erklärt Fraktionschef Thomas Oppermann den Auftritt des Altkanzlers. "Da war klar: Das geht nur mit einer Prise Gerd-Nostalgie."
http://www.der-postillon.com/2017/06/danke-gerd.html?m=1
Kommt es nun zu einer Entscheidung des BVerfG oder EuGH mit seinen Vorgaben , ist der Gesetzgeber daran gebunden.
Er wird das Gesetz korrigieren , aber nur auf das Minimum zur Grenze zum Verfassungsbruch, also der Sicht der Rechtsprechung in minimalistischer verfassungskonformer Art nachkommen,
sich dann dafür , dass man nun die Rspr. und ihre Vorgaben rechtlich umsetze auch noch selbst loben, für einen Minimalkonsens mit unserer Verfassung, anstatt sich dafür zu schämen sich über die Grenzen zuerst hinwegzusetzen und dann Gesetze zu präsentieren , die nicht ganz offensichtlich verfassungskonform sind und die Wertmaßstäbe der Verfassung in einfachgesetzliche Regelungen effektiv umsetzen, sondern eine dann auch in Zukunft immer wieder angreifbare Rechtsgrundlage schaffen.
Solche Nachbesserungen am Rande des Verfassungsbruch nach Intervention des BVerfG sieht man immer wieder, z.B. in der Steuer - und Sozialgesetzgebung.
Der Gesetzgeber spielt manchmal halt mit dem Mittel des möglichen Verfassungsbruches und präsentiert nach Entscheidung des BVerfGs oder sehr starkem öffentlichen Druck dann oftmals
Gesetzeskrücken haarscharf an noch verfassungsgemäß , aber keine die Verfassung stärkende Gesetze.