GLOBAL PVQ
Im Insolvenzverfahren betreffend die Global PVQ SE (ehemals Q-Cells SE) fand gestern, am 27. August 2015, im Rahmen einer Gläubigerversammlung der Schlusstermin statt.
Hierbei wurde der Ablauf der weiteren Verteilung von Verwertungserlösen festgelegt. Künftige Verwertungserlöse bzw. solche, die im Rahmen der in den kommenden Monaten vorgesehenen Verteilung noch nicht ausgeschüttet werden, sollen verteilt werden, sobald jeweils freier Cash in Höhe von EUR 40 Mio. erreicht ist. Hierzu wird Insolvenzverwalter Henning Schorisch jeweils eine weitere Zwischenrechnung legen, sobald - nach Berücksichtigung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen in den Rängen der §§ 54, 55 und 38 Insolvenzordnung - eine verteilungsfähige freie Masse für die Insolvenzgläubiger in Höhe von EUR 40 Mio. erreicht ist. Eine solche Zwischenrechnung als Grundlage einer weiteren Verteilung ist jedoch frühestens für den am 31.12.2016 endenden Zeitraum zu erstellen. ....
http://www.finanznachrichten.de/...eren-verteilung-festgelegt-016.htm
Hierbei wurde der Ablauf der weiteren Verteilung von Verwertungserlösen festgelegt. Künftige Verwertungserlöse bzw. solche, die im Rahmen der in den kommenden Monaten vorgesehenen Verteilung noch nicht ausgeschüttet werden, sollen verteilt werden, sobald jeweils freier Cash in Höhe von EUR 40 Mio. erreicht ist. Hierzu wird Insolvenzverwalter Henning Schorisch jeweils eine weitere Zwischenrechnung legen, sobald - nach Berücksichtigung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen in den Rängen der §§ 54, 55 und 38 Insolvenzordnung - eine verteilungsfähige freie Masse für die Insolvenzgläubiger in Höhe von EUR 40 Mio. erreicht ist. Eine solche Zwischenrechnung als Grundlage einer weiteren Verteilung ist jedoch frühestens für den am 31.12.2016 endenden Zeitraum zu erstellen. ....
http://www.finanznachrichten.de/...eren-verteilung-festgelegt-016.htm
...das "Hüpfen der toten Katze" ?
"2 IN 121/12 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Global PVQ SE vormals Q-Cells SE...ist die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt (§ 196 InsO) und besonderer Prüfungs- und Schlusstermin zur stichtagsbezogenen Schlussrechnung des Insolvenzverwalters (Berichtszeitraum 01.07.2012 bis 31.12.2014) bestimmt auf: Donnerstag, 27.08.2015."
"Verfügbar ist per 31.12.2014 ein Massebestand von 207.210.045,82 EUR abzüglich noch zu zahlender Verfahrenskosten nach § 54 InsO und sonstiger Masseverbindlich-keiten nach § 55 InsO. Festgestellt sind derzeit Insolvenzforderungen nach § 38 InsO von 1.575.409.477,77 EUR, davon entfallen auf Wandelschuldverschreibungsgläubiger 1.317.378.266,14 EUR. In dieser Summe sind Doppelanmeldungen von Wandelschuld-verschreibungsgläubiger und Gläubiger wegen der von der Schuldnerin ausgereichten Garantie für solche Wandelschuldverschreibungen von mindestens etwa 430.000.000,00 EUR enthalten."
Seit September 2015 wird bereits der Gläubigeraussschuss vergütet...das ist im Allgemeinen ein Zeichen für das nahende Ende eines Insolvenzverfahrens.
Quelle:insolvenzbekanntmachungen
Und es sieht - wie erwartet - nicht gut aus für die Aktionäre...meine Meinung.
"2 IN 121/12 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Global PVQ SE vormals Q-Cells SE...ist die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt (§ 196 InsO) und besonderer Prüfungs- und Schlusstermin zur stichtagsbezogenen Schlussrechnung des Insolvenzverwalters (Berichtszeitraum 01.07.2012 bis 31.12.2014) bestimmt auf: Donnerstag, 27.08.2015."
"Verfügbar ist per 31.12.2014 ein Massebestand von 207.210.045,82 EUR abzüglich noch zu zahlender Verfahrenskosten nach § 54 InsO und sonstiger Masseverbindlich-keiten nach § 55 InsO. Festgestellt sind derzeit Insolvenzforderungen nach § 38 InsO von 1.575.409.477,77 EUR, davon entfallen auf Wandelschuldverschreibungsgläubiger 1.317.378.266,14 EUR. In dieser Summe sind Doppelanmeldungen von Wandelschuld-verschreibungsgläubiger und Gläubiger wegen der von der Schuldnerin ausgereichten Garantie für solche Wandelschuldverschreibungen von mindestens etwa 430.000.000,00 EUR enthalten."
Seit September 2015 wird bereits der Gläubigeraussschuss vergütet...das ist im Allgemeinen ein Zeichen für das nahende Ende eines Insolvenzverfahrens.
Quelle:insolvenzbekanntmachungen
Und es sieht - wie erwartet - nicht gut aus für die Aktionäre...meine Meinung.
...wieder raus. Denn mit Beendigung der Abwicklung dürfte hier meiner Meinung nach das Licht ausgehen. Die Rechnung geht schon für die Gläubiger irgendwie nicht auf. Oder? ;-)
ihr steigt jetzt ein und die actie steigt auf 1 euro??!
dann könnt ihr locker millionär werden!!!
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Zeitpunkt: 25.04.16 08:39
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Kommentar: Anlegen einer Doppel-ID - Doppel-ID: Melimeli87
Zeitpunkt: 25.04.16 08:39
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...der am Ende des Insolvenzverfahrens vermutlich zum Albtraum für diejenigen wird, die vorher nicht mehr verkaufen können.
Über 100 Millionen Aktien ? Die Ernüchterung dürfte kommen, sobald im Zock für einige ihre Verkaufskurse erreicht sind. Dann gehts wieder in die andere Richtung...
Oder vorher schon, falls der Insolvenzverwalter entscheidet, die Aktie aus dem Verkehr zu ziehen. Der 6-Monatsdurchschnitt läge derzeit unter dem aktuellen Kurs, oder ? Man sollte ALLE Risiken in Erwägung ziehen bei dieser Aktie... ;-)
Über 100 Millionen Aktien ? Die Ernüchterung dürfte kommen, sobald im Zock für einige ihre Verkaufskurse erreicht sind. Dann gehts wieder in die andere Richtung...
Oder vorher schon, falls der Insolvenzverwalter entscheidet, die Aktie aus dem Verkehr zu ziehen. Der 6-Monatsdurchschnitt läge derzeit unter dem aktuellen Kurs, oder ? Man sollte ALLE Risiken in Erwägung ziehen bei dieser Aktie... ;-)
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Zeitpunkt: 25.04.16 08:36
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Kommentar: Doppel-ID von profphoenix
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Zeitpunkt: 25.04.16 08:36
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2 IN 121/12 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Global PVQ SE vormals Q-Cells SE, Sonnenallee 17-21, 06766 Bitterfeld-Wolfen OT Thalheim (AG Stendal, HRB 8150), vertr. d.: Frank Pollmer, Groitzscher Straße 9, 01665 Klipphausen OT Burkhardswalde, (Vorstand), ist Termin für die besondere Gläubigerversammlung bestimmt auf Mittwoch, 29.11.2017 um 10.00 Uhr im Landgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Str. 29, Saal 118 mit folgenden Tagesordnungspunkten (TOP):
1. Bericht des Verwalters über den Stand des Insolvenzverfahrens und die Schlussrechnung
per 31.12.2016 nebst Verteilung
2. Erörterung und Abstimmung über den Abschluss eines Vergleiches mit der Hemlock
Semiconductor Operations LLC wegen der quotenwirksamen Berücksichtigung einer
Insolvenzforderung aus einem take-or-pay Vertrag, erfasst als laufende Nummer
2.572 der Tabelle, nebst Auswirkungen auf die Quote.
Das Gericht weist darauf hin, dass der gerichtlich zu protokollierende Vergleichstext auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dessau-Roßlau und im GIS des Insolvenzverwalters für alle Verfahrensbeteiligten einsehbar ist.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 02.11.2017
Quelle: www.insolvenzbekanntmachungen.de
1. Bericht des Verwalters über den Stand des Insolvenzverfahrens und die Schlussrechnung
per 31.12.2016 nebst Verteilung
2. Erörterung und Abstimmung über den Abschluss eines Vergleiches mit der Hemlock
Semiconductor Operations LLC wegen der quotenwirksamen Berücksichtigung einer
Insolvenzforderung aus einem take-or-pay Vertrag, erfasst als laufende Nummer
2.572 der Tabelle, nebst Auswirkungen auf die Quote.
Das Gericht weist darauf hin, dass der gerichtlich zu protokollierende Vergleichstext auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dessau-Roßlau und im GIS des Insolvenzverwalters für alle Verfahrensbeteiligten einsehbar ist.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 02.11.2017
Quelle: www.insolvenzbekanntmachungen.de
Auszug aus Deinem Posting #1354 vom 14.04.2016
"Verfügbar ist per 31.12.2014 ein Massebestand von 207.210.045,82 EUR abzüglich noch zu zahlender Verfahrenskosten nach § 54 InsO und sonstiger Masseverbindlich-keiten nach § 55 InsO. Festgestellt sind derzeit Insolvenzforderungen nach § 38 InsO von 1.575.409.477,77 EUR, davon entfallen auf Wandelschuldverschreibungsgläubiger 1.317.378.266,14 EUR. In dieser Summe sind Doppelanmeldungen von Wandelschuld-verschreibungsgläubiger und Gläubiger wegen der von der Schuldnerin ausgereichten Garantie für solche Wandelschuldverschreibungen von mindestens etwa 430.000.000,00 EUR enthalten."
Wie ist denn das hier gemeint mit der Doppelanmeldung ?
Und wenn die Einigung nun am 29.11.2017 im Fall Hemlock ( Top 2 ) gelingt/erfolgt dann kann doch die Quote noch viel besser werden ?
"Verfügbar ist per 31.12.2014 ein Massebestand von 207.210.045,82 EUR abzüglich noch zu zahlender Verfahrenskosten nach § 54 InsO und sonstiger Masseverbindlich-keiten nach § 55 InsO. Festgestellt sind derzeit Insolvenzforderungen nach § 38 InsO von 1.575.409.477,77 EUR, davon entfallen auf Wandelschuldverschreibungsgläubiger 1.317.378.266,14 EUR. In dieser Summe sind Doppelanmeldungen von Wandelschuld-verschreibungsgläubiger und Gläubiger wegen der von der Schuldnerin ausgereichten Garantie für solche Wandelschuldverschreibungen von mindestens etwa 430.000.000,00 EUR enthalten."
Wie ist denn das hier gemeint mit der Doppelanmeldung ?
Und wenn die Einigung nun am 29.11.2017 im Fall Hemlock ( Top 2 ) gelingt/erfolgt dann kann doch die Quote noch viel besser werden ?
aber ob Du mir helfen kannst ?
In dieser Summe sind Doppelanmeldungen von Wandelschuld-verschreibungsgläubiger und Gläubiger wegen der von der Schuldnerin ausgereichten Garantie für solche Wandelschuldverschreibungen von mindestens etwa 430.000.000,00 EUR enthalten."
Aus Deinem Posting #1354
In dieser Summe sind Doppelanmeldungen von Wandelschuld-verschreibungsgläubiger und Gläubiger wegen der von der Schuldnerin ausgereichten Garantie für solche Wandelschuldverschreibungen von mindestens etwa 430.000.000,00 EUR enthalten."
Aus Deinem Posting #1354
https://www.mz-web.de/bitterfeld/...rklagt-borussia-dortmund-25691850
interessant weil die Kammer zu 75% für Global PVQ plädiert im Vorschlag für Vergleich.
Kann man schon als Fingerzeig deuten....
Wenn dem so wäre, dann wieder ein paar Groschen für die Masse...
interessant weil die Kammer zu 75% für Global PVQ plädiert im Vorschlag für Vergleich.
Kann man schon als Fingerzeig deuten....
Wenn dem so wäre, dann wieder ein paar Groschen für die Masse...
Nicht das erste Gerichtsverfahren unter dem aktuellen Insolvenzverwalter von Q-Cells
Davon losgelöst hat der Q-Cells-Insolvenzverwalter stetig weiter gearbeitet. Zum Gerichtsverfahren gegen den BVB gibt es keinen Kommentar. Nur ein paar dünne Sätze zum Insolvenzverfahren: „Der Zeitpunkt der Aufhebung ist derzeit nicht absehbar“, teilt ein Sprecher mit. Eine aktuelle Höhe der Insolvenzforderungen nennt er nicht. Laut dem Amtsgericht Dessau-Roßlau lag der Betrag Ende 2014 bei über einer Milliarde Euro.
Der BVB ist nicht der erste Betroffene, der von den Insolvenzverwaltern vor Gericht gezogen wird. Auch ein früherer Firmenberater wurde verklagt, auch eine Bank und eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Ex-Managern von Q-Cells drohte ebenfalls Ärger. (mz)
– Quelle: https://www.mz-web.de/25691850 ©2017
Davon losgelöst hat der Q-Cells-Insolvenzverwalter stetig weiter gearbeitet. Zum Gerichtsverfahren gegen den BVB gibt es keinen Kommentar. Nur ein paar dünne Sätze zum Insolvenzverfahren: „Der Zeitpunkt der Aufhebung ist derzeit nicht absehbar“, teilt ein Sprecher mit. Eine aktuelle Höhe der Insolvenzforderungen nennt er nicht. Laut dem Amtsgericht Dessau-Roßlau lag der Betrag Ende 2014 bei über einer Milliarde Euro.
Der BVB ist nicht der erste Betroffene, der von den Insolvenzverwaltern vor Gericht gezogen wird. Auch ein früherer Firmenberater wurde verklagt, auch eine Bank und eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Ex-Managern von Q-Cells drohte ebenfalls Ärger. (mz)
– Quelle: https://www.mz-web.de/25691850 ©2017
Firma
Information
Bezeichnung
Global PVQ SE, Bitterfeld-Wolfen
Insolvenzen
www.insolvenz
bekanntmachungen.de
Entscheidungen im Verfahren
Datum: 23.11.2017
Sprache: Deutsch
.
2 IN 121/12 : In dem Insolvenzverfahren Global PVQ SE vormals Q-Cells SE, Sonnenallee 17-21, 06766 Bitterfeld-Wolfen OT Thalheim (AG Stendal, HRB 8150), vertr. d.: Frank Pollmer, Groitzscher Straße 9, 01665 Klipphausen OT Burkhardswalde, (Vorstand), wird der Beschluss des Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom 18.09.2017 dahin berichtigt, dass Insolvenzforderungen nach § 38 InsO inklusive Rückstellungen für bisher nicht nachgewiesene Wandelschuldverschreibungen, aufschiebend bedingt festgestellte Forderungen im Sinne des § 191 InsO und zurückbehaltenen Quoten wegen Feststellungsrechtsstreiten von insgesamt 1.353.943.489,75 EUR zu berücksichtigen sind Ansonsten verbleibt es bei dem Beschluss vom 18.09.2017.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 23.11.2017
bisher Info`s zu TOP2 nicht so bekannt wie z.B. bei der Solarworld AG. Da ging es ja richtig zur Sache und auch in vielen Beiträgen zu lesen gewesen.
hier der Tagesordungspunkt2 für den kommenden Mittwoch:
2. Erörterung und Abstimmung über den Abschluss eines Vergleiches mit der Hemlock
Semiconductor Operations LLC wegen der quotenwirksamen Berücksichtigung einer
Insolvenzforderung aus einem take-or-pay Vertrag, erfasst als laufende Nummer
2.572 der Tabelle, nebst Auswirkungen auf die Quote.
Mal schauen was da raus kommen wird. Und wie es insgesamt so weiter geht.......
hier der Tagesordungspunkt2 für den kommenden Mittwoch:
2. Erörterung und Abstimmung über den Abschluss eines Vergleiches mit der Hemlock
Semiconductor Operations LLC wegen der quotenwirksamen Berücksichtigung einer
Insolvenzforderung aus einem take-or-pay Vertrag, erfasst als laufende Nummer
2.572 der Tabelle, nebst Auswirkungen auf die Quote.
Mal schauen was da raus kommen wird. Und wie es insgesamt so weiter geht.......
wie es tbhomy nun einmal ist, nicht mehr mit diskutieren möchte.
Vor Kurzem hat er noch mit seinen Beiträgen #1354 ( " das Hüpfen der toten Katze" )
#1356 ( " wenn das Licht ausgeht" )
# 1359 ( " über einen Albtraum" )
unter anderem sehr engagiert referiert.
Mit seinem ausgeprägten Wissen bereichert er jedes Forum. Schade.
Vor Kurzem hat er noch mit seinen Beiträgen #1354 ( " das Hüpfen der toten Katze" )
#1356 ( " wenn das Licht ausgeht" )
# 1359 ( " über einen Albtraum" )
unter anderem sehr engagiert referiert.
Mit seinem ausgeprägten Wissen bereichert er jedes Forum. Schade.
die bedürfen kompetente Aufarbeitung. Es wäre wünschenswert, wenn Du Deine Erfahrungen und ausgeprägtes Wissen hier einbringen könntest.
Die Frage in #1365 nach den Doppelanmeldungen steht noch im Raum,
aus #1354: entfallen auf Wandelschuldverschreibungsgläubiger 1.317.378.266,14 EUR
Frage : können diese eventuell gewandelt werden ? Und diese verringern sich um den Wert der Doppelanmeldungen von mindestens 430.000.000 € ?
laut Mitteilung vom 23.11.2017 vom AG Dessau-Roßlau
Dessau-Roßlau vom 18.09.2017 dahin berichtigt, dass Insolvenzforderungen nach § 38 InsO inklusive Rückstellungen für bisher nicht nachgewiesene Wandelschuldverschreibungen, aufschiebend bedingt festgestellte Forderungen im Sinne des § 191 InsO und zurückbehaltenen Quoten wegen Feststellungsrechtsstreiten von insgesamt 1.353.943.489,75 EUR zu berücksichtigen sind Ansonsten verbleibt es bei dem Beschluss vom 18.09.2017.
Wenn man nun diese Forderung gegenüberstellt der Forderung aus den Wandelschuldverschreibungen aus Deinem Beitrag #1364 also in Höhe von 1.317.378.266,14 €
dann ergibt daß eine Differenz von ca. 36,5 Mill €.
Aber eine " tote Katze kann nicht hüpfen ", nein das ist nicht möglich.
Die Frage in #1365 nach den Doppelanmeldungen steht noch im Raum,
aus #1354: entfallen auf Wandelschuldverschreibungsgläubiger 1.317.378.266,14 EUR
Frage : können diese eventuell gewandelt werden ? Und diese verringern sich um den Wert der Doppelanmeldungen von mindestens 430.000.000 € ?
laut Mitteilung vom 23.11.2017 vom AG Dessau-Roßlau
Dessau-Roßlau vom 18.09.2017 dahin berichtigt, dass Insolvenzforderungen nach § 38 InsO inklusive Rückstellungen für bisher nicht nachgewiesene Wandelschuldverschreibungen, aufschiebend bedingt festgestellte Forderungen im Sinne des § 191 InsO und zurückbehaltenen Quoten wegen Feststellungsrechtsstreiten von insgesamt 1.353.943.489,75 EUR zu berücksichtigen sind Ansonsten verbleibt es bei dem Beschluss vom 18.09.2017.
Wenn man nun diese Forderung gegenüberstellt der Forderung aus den Wandelschuldverschreibungen aus Deinem Beitrag #1364 also in Höhe von 1.317.378.266,14 €
dann ergibt daß eine Differenz von ca. 36,5 Mill €.
Aber eine " tote Katze kann nicht hüpfen ", nein das ist nicht möglich.
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