GEZ Rückerstattung
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 29.07.02 17:14 | ||||
Eröffnet am: | 29.07.02 16:40 | von: zu teuer kau. | Anzahl Beiträge: | 9 |
Neuester Beitrag: | 29.07.02 17:14 | von: MadChart | Leser gesamt: | 3.293 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 3 | |
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Thema: Rundfunk- und Fernsehgebühren GEZ
Betreff: Geld zurück von der GEZ
Rückerstattung von Rundfunk- und Fernsehgebühren
Die öffentlich-Rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik
Deutschland ARD und ZDF haben im Frühjahr einen Gewinn von über 1 Mrd. DM
erwirtschaftet. Dieses ist gemäß Bundesverfassungsgericht unzulässig.
Das Oberlandesgericht Augsburg hat am 10.01.1998 entschieden,daß an diesem
Gewinn der Gebührenzahler, der mit seinem Beitrag den Gewinn ermöglicht
hat,zu beteiligen ist. Es müssen nach Urteil jedem Antragsteller rückwirkend
für die Jahre 1997,1998 und 1999 je Quartal ein Betrag von DM 9,59
(insgesamt 115,08 DM) enspr. Euro 58,84) erstattet werden.
ACHTUNG!
Dieses Gerichtsurteil wurde vom Bundesgerichtshof am 08.04.1998 bestätigt!
Die Erstattung braucht allerdings nur auf Antrag vorgenommen zu werden. Der
Antrag ist schriftlich oder per Fax an die GEZ zu stellen.
GEZ
50856 Köln
Fax.: 0180-551 070 0
gruß teuer
Das erstemal das ich nicht dem GEZ Geld nachweinen würde ...
noch dazu ein ziemlich alter! Nachzulesen hier:
http://www.tu-berlin.de/www/software/hoax/geztxt.shtml
Gruesse
MadChart
Auch unter www.gez.de nachzulesen.
Schade eigentlich.
Der Bezug auf ein angebliches Urteil des OLG Augsburg ist falsch, es gibt gar kein Oberlandesgericht in Augsburg.
Der folgende Text ist in der kursierenden Falschmeldung enthalten. Es handelt sich um eine Fälschung, die nicht zur Erstattung von GEZ-Gebühren verwendet werden kann. Die GEZ erstattet keine Gebühren auf Grundlage dieses nichtexistenten Urteils, weder mit diesem Text noch mit einem anderen.