GEZ Rückerstattung


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Neuester Beitrag: 29.07.02 17:14
Eröffnet am:29.07.02 16:40von: zu teuer kau.Anzahl Beiträge:9
Neuester Beitrag:29.07.02 17:14von: MadChartLeser gesamt:3.293
Forum:Börse Leser heute:3
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151 Postings, 8674 Tage zu teuer kauferGEZ Rückerstattung

 
  
    #1
1
29.07.02 16:40
auch auf die gefahr hin das es schon jeder weiß

Thema:  Rundfunk- und Fernsehgebühren GEZ


Betreff: Geld zurück von der GEZ

Rückerstattung von Rundfunk- und Fernsehgebühren
Die öffentlich-Rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik
Deutschland ARD und ZDF haben im Frühjahr einen Gewinn von über 1 Mrd. DM
erwirtschaftet. Dieses ist gemäß Bundesverfassungsgericht unzulässig.

Das Oberlandesgericht Augsburg hat am 10.01.1998 entschieden,daß an diesem
Gewinn der Gebührenzahler, der mit seinem Beitrag den Gewinn ermöglicht
hat,zu beteiligen ist. Es müssen nach Urteil jedem Antragsteller rückwirkend
für die Jahre 1997,1998 und 1999 je Quartal ein Betrag von DM 9,59
(insgesamt 115,08 DM) enspr. Euro 58,84) erstattet werden.

ACHTUNG!
Dieses Gerichtsurteil wurde vom Bundesgerichtshof am 08.04.1998 bestätigt!
Die Erstattung braucht allerdings nur auf Antrag vorgenommen zu werden. Der
Antrag ist schriftlich oder per Fax an die GEZ zu stellen.

GEZ
50856 Köln
Fax.: 0180-551 070 0






gruß teuer  

161 Postings, 8526 Tage thorusecht jetzt ?!

 
  
    #2
29.07.02 16:54
Ne warme Mahlzeit auf Kosten der GEZ :-)
Das erstemal das ich nicht dem GEZ Geld nachweinen würde ...  

16600 Postings, 8163 Tage MadChartDas ist 'n HOAX, Leute...

 
  
    #3
2
29.07.02 16:56

noch dazu ein ziemlich alter! Nachzulesen hier:

http://www.tu-berlin.de/www/software/hoax/geztxt.shtml



Gruesse


MadChart  

4112 Postings, 8844 Tage Rexinigibt es da einen musterbrief

 
  
    #4
29.07.02 16:58
und eine verlässliche quelle
grus rexini  

58 Postings, 8935 Tage giffydMadChart...

 
  
    #5
29.07.02 16:58
...mist, Du warst schneller!

Erstaunlich, dass immer noch Leute drauf reinfallen....
 

16763 Postings, 8491 Tage ThomastradamusEgal ob hoax oder nicht, Hauptsache die zahlen! ;) o.T.

 
  
    #6
29.07.02 16:58

248 Postings, 9328 Tage McBoeLeider ne "dicke" Ente um es mal Klartext

 
  
    #7
29.07.02 16:59
zu sagen. Schade eigentlich. Hätte ich doch sofort "eingesammelt".
Auch unter www.gez.de nachzulesen.

Schade eigentlich.  

156 Postings, 8879 Tage dr. vorsicht:-(

 
  
    #8
29.07.02 17:01
Es kursiert kettenbriefartig eine Falschmeldung, die GEZ (Gebühreneinzugszentrale der Rundfunkanstalten) würde rückwirkend Rundfunkgebühren zurück erstatten.
Der Bezug auf ein angebliches Urteil des OLG Augsburg ist falsch, es gibt gar kein Oberlandesgericht in Augsburg.
Der folgende Text ist in der kursierenden Falschmeldung enthalten. Es handelt sich um eine Fälschung, die nicht zur Erstattung von GEZ-Gebühren verwendet werden kann. Die GEZ erstattet keine Gebühren auf Grundlage dieses nichtexistenten Urteils, weder mit diesem Text noch mit einem anderen.

 

16600 Postings, 8163 Tage MadChart@Thomastradamus

 
  
    #9
29.07.02 17:14
:-)))

der war wirklich gut..... *lol*


Gruesse

MadChart  

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