Qualität der Journalisten sinkt weiter, wenn man in der Überschrift und im Einleitungssatz zwei verschiedene Rechtsbegriffe synonym verwendet.
Potz, der Richter wird das schon richtig einordnen können, die Erwerbsgrundlage soll dem Täter im Bereich kleinerer Vergehen nicht genommen werden.
Im Detail aber ein schwieriges Feld; Beispiel Geldstrafen, es ist nicht sichergestellt, dass sie den Verurteilten treffen und nicht von Dritten bezahlt werden, ebenso wird Vermögen bei der Auferlegung grds. nicht berücksichtigt, Zahlt der Verurteilte aber selbst und hat unterhaltspflichtige Familienmitglieder, trifft die Strafe aber auch unmittelbar Unschuldige.
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