Fritz Nols AG
Seite 10 von 13 Neuester Beitrag: 01.08.22 20:08 | ||||
Eröffnet am: | 24.11.14 22:22 | von: eincap | Anzahl Beiträge: | 324 |
Neuester Beitrag: | 01.08.22 20:08 | von: HonestMeyer | Leser gesamt: | 109.748 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 5 | |
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Unterbewertet wäre dieser Wert nur, falls jemals neue Vermögenswerte aufgetan werden, die eine höhere Bewertung rechtfertigen. Das haben so einige andere Leute mit ihren leeren Mänteln in 2019/20 auch schon vergeblich versucht. Man muss einfach abwarten, was passiert: Hop oder Top.
Fritz Nols AG – Insolvent – ein Unternehmen, welches wir über die letzten Jahre aus Meldungen der BaFin kannten
https://www.diebewertung.de/...jahre-aus-medlungen-der-bafin-kannten/
Bei dieser AG war schon seit Jahren etwas nicht in Ordnung. Ich erinnere nur einmal an Herrn F.Scheunert. Oder an die Querelen mit Herrn H.Klein, dem Hin und Her im Vorstand etc.
WO sind die ganzen Jahresberichte ? Es fehlten angeblich immer wieder irgendwelche Unterlagne zur Bilanzierung.
Diese Aktie ist in meinen Augen unseriös. Auch jetzt noch. So sehe ich eben, was ich sehe. Und da belüge ich mich nich tselbst, weil ich ALLES nachlesen kann. JEDER kann das, nur DU scheinbar nicht?
1)
Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen Fritz Nols AG
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 3. August 2020 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der Fritz Nols AG festgesetzt.
Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Fritz Nols AG hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2018 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.
Die Gesellschaft kann gegen die Ordnungsgeldentscheidung Beschwerde einlegen.
2)
Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen Fritz Nols AG
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 3. August 2020 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der Fritz Nols AG festgesetzt.
Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Fritz Nols AG hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2018 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.
Die Gesellschaft kann gegen die Ordnungsgeldentscheidung Beschwerde einlegen.
https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/BoersenMaerkte/...DA85D499A.2_cid383
Da sich auch herauskristallisierte, dass aktuell eine umgehende Liquiditätszufuhr durch potentielle Investoren und die größten Aktionäre nicht mehr zu erwarten ist, hat sich der Vorstand in der Pflicht gesehen, innerhalb der gesetzlichen 21 Tage Frist einen Insolvenzantrag zu stellen. Diese Entscheidung wird auch durch den Aufsichtsratsvorsitzenden unterstützt.
Die Möglichkeiten eines Insolvenzplanverfahrens werden gegenwärtig geprüft.
Ohne Insolvenzplan gehen hier bald die Lichter aus. SO sieht die Realität aus !
Moderation
Zeitpunkt: 29.11.20 12:00
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Verdacht auf Spam-Nutzer
Zeitpunkt: 29.11.20 12:00
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Verdacht auf Spam-Nutzer
https://deutscher-aktien-informations-dienst.de/...rag-des-vorstands/
Siehe #236. Realistisch denken ist hier die Empfehlung.
somit könnte der Kurs explodieren!
Falls das alles geschieht sind Kurse über 1 EUR denkbar.
Abwarten und Tee trinken!
Ich hoffe hierbei erst die 1 EUR Marke! Sobald es erreicht wird -sind Kurse 3-5 EUR denkbar!