Franziska und das Wassergefühl...


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Neuester Beitrag: 19.08.04 12:49
Eröffnet am:19.08.04 09:35von: springbrunne.Anzahl Beiträge:25
Neuester Beitrag:19.08.04 12:49von: Major TomLeser gesamt:3.390
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177 Postings, 7439 Tage springbrunnen2004Franziska und das Wassergefühl...

 
  
    #1
1
19.08.04 09:35
Heute Morgen bin ich fast unter den Tisch gefallen und hab mich am Müsli verschluckt.
Die liebe Franziska von A. hat wirklich den Zuschauern versucht zu erklären, warum sie bei den Olymp. Spielen versagt hat. Das "Wassergefühl" hatte sie schon die ganze Zeit nicht......... brüllll, gelächter.....................

ein Witz... die Deutschen Sportler sollten alle zum Psychiater...  

50950 Postings, 7674 Tage SAKUDer Unterschied...

 
  
    #2
19.08.04 09:37
zwischen den USA und D:

Die USA haben zwei Sportpsychologen dabei...

Wir haben zwei Pfarrer dabei...  

93 Postings, 7408 Tage Karl IXGeht der Schwarze-Sterne-Zirkus schon wieder los?

 
  
    #3
19.08.04 09:57
Viele Leute beginnen den Tag mit einem heißen, schwarzen Kaffee,
einige Arivaner müssen aber wohl erst jemand einen Schwarzen Stern reinwürgen

Muß das sein?

K  

503 Postings, 7933 Tage BioBauerRecht so, was soll der Schwarzsternscheiß?

 
  
    #4
19.08.04 10:09
springbrunnen2 hat doch recht! Die deutschen Superschwimmstars sollten mal lieber mehr trainieren und weniger Ausreden suchen. "Ich konnte das Wasser nicht richtig greifen..." oder "die Wellen und der Wind haben mich zu sehr gestört"! Ja ich glaub´s ja nicht. Statt lila Schokoriegel zu verkaufen wären die besser ein paar Bahnen mehr geschwommen. Der 19 jährige Phelps trainiert jeden Tag, das ganze Jahr. Daran mal ein Beispiel nehmen Frau Milka!

Am besten hätte sie sich bei den Kampfschwimmern beim Bund vorbereitet. Bei Wind und Wetter durch die Nordsee, das wäre ein Training gewesen. Oder war die Tatsache, dass in Athen im Freien geschwommen wird, doch zu überraschend für uns Deutsche gekommen? Na, dann. Kann ja mal passieren, dass die Griechen das Hallendach nicht fertig bekommen haben....................................

BB  

177 Postings, 7439 Tage springbrunnen2004Objektiv gesehen weiss ich wirklich nicht

 
  
    #5
19.08.04 10:15
was daran "schwarzwürdig" ist... aber ich werde natürlich bei Ariva Beschwerde einreichen. Das war wohl wieder der Metamoderator Chrismitz, der sich ein wenig vernachlässigt fühlt... lächerlich.  

16834 Postings, 8771 Tage chrismitzTomindustryll, wenn du schon bei Ariva

 
  
    #6
19.08.04 10:27
Beschwerde einreichst, dann frag auch gleich, ob es sein kann, dass ich dir den Stern gegeben habe!
Für diesen Spruch solltest du gleich nochmal 3 Schwarze bekommen!

Fang nicht schon wieder an zu stänkern, sonst bist du schneller wieder weg, also du bis drei zählen kannst!  

177 Postings, 7439 Tage springbrunnen2004Hmmm, immer diese Vermutungen...

 
  
    #7
19.08.04 10:29
sehr lustig:)  

5698 Postings, 8174 Tage bilanzAchtung fertig los!

 
  
    #8
19.08.04 10:30
Jetzt gehts los.

Ohne mich!  

16834 Postings, 8771 Tage chrismitzIm Gegensatz zu dir Tomindustryll, weiß ich

 
  
    #9
19.08.04 10:32
was ich erzähle!

Halt dich jetzt zurück!

 

503 Postings, 7933 Tage BioBauerVoll die Drohungen! Stasi-Methoden bei Ariva? o. T.

 
  
    #10
19.08.04 10:36

5698 Postings, 8174 Tage bilanzDer ist doch gesperrt!

 
  
    #11
19.08.04 10:36
ich weiss nicht was die Leute haben?
Tomindustryll ist doch schon längst gesperrt bei
Ariva.

Warum wird da ein User plötzlich mit diesem Namen angesprochen?

Ich habe immer wieder Kontakt mit Tomindustryll im realen Leben und weiss von nichts anderem. Er sagte mir auch, dass er nicht mehr zu Ariva zurück gehen will, dass ihm das alles verleidet sei.







 

93 Postings, 7408 Tage Karl IXIch glaube Happy End braucht noch jemand zum Skat

 
  
    #12
19.08.04 10:38
Möchtest du ihm nicht gern etwas Gesellschaft leisten Chrismitz????

K.  

177 Postings, 7439 Tage springbrunnen2004Oh, Drohungen von wem??? Chrismitz, wer ist das???

 
  
    #13
19.08.04 10:45

93 Postings, 7408 Tage Karl IXÄhemm boardadmin, da entgleist wieder wer

 
  
    #14
19.08.04 11:02

5698 Postings, 8174 Tage bilanzArtikel 5 Grundgesetz Aktuell

 
  
    #15
19.08.04 11:08

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.  
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.  

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.  
 

Grundgesetz
der Bundesrepublik Deutschland (Volltext)  
 

16834 Postings, 8771 Tage chrismitzGenau so ist es bilanz! Und wenn ein Mod meint,

 
  
    #16
19.08.04 11:11
dass das 1. Posting beleidigend ist, dann hat er das Recht dazu, dieses mitzuteilen! Sehr gut erkannt bilanz!

Keine Macht den Dummlaberer!

Gruß  

177 Postings, 7439 Tage springbrunnen2004Gelächter, gebt mir doch noch zwei schwarze,

 
  
    #17
2
19.08.04 11:15
dann bin ich gesperrt! Macht mir nichts. Das ist mir eh zu lächerlich hier.

Die, die eine reale Meinung haben werden weggeeckelt, die linken Schwachköpfe an board werden hochgehalten... Gott sei Dank unterstelle ich diesem Personenkreis eine geistige Schwäche zu, und ferner, sind es höchstwahrscheinlich Versager im "normalen" Leben.

Ich bin erfolgreich, deshalb so long... leckt mich "ihr linken arschlöcher"!!!  

5698 Postings, 8174 Tage bilanzchrismitz

 
  
    #18
19.08.04 11:30
Von diesem Grundgesetz hat Poster Numer 1 im Eingangsthread Gebrauch gemacht. Er hat nach dem Grundgesetz überhaupt nicht dagegen verstossen, so weit ich das mit meinen juristischen Kenntnissen beurteilen kann.
Hier muss ich blindfish befragen, er ist Jurist, ihm werde ich jetzt eine Boardmail zukommen lassen.

Ich sage es nocheinmal, wie auch schon, ein Moderator muss korrekt sein, diese zwei schwarzen Sterne in Posting Eins sind nicht korrekt.

Die zwei Anderen die nachfolgten, sind überfüssig, weil der User Springbrunnen durch die vorangegangenen Sterne provoziert wurde.

Das ist meine Meinung dazu.

bilanz



 

42940 Postings, 8624 Tage Dr.UdoBroemmeWas wäre wenn

 
  
    #19
1
19.08.04 11:35
ich schreiben würde "bilanz sollte zum Psychiater"? Würdest du dich nicht doch ein ganz klein wenig beleidigt fühlen?
Und wer so böse provoziert wird, darf natürlich alle Regeln des Anstands vergessen und Beleidigungen ohne Ende posten.
Eine sehr seltsames Rechts- bzw. Unrechtsgefühl, das du da hast.
<img
Truth is stranger than fiction, because fiction has to make sense
 

16834 Postings, 8771 Tage chrismitzbilanz, am besten ist, wenn

 
  
    #20
19.08.04 11:36
du dich dem anderen User anschließt, dann könnt ihr eine Sammelklage starten! *g*

Ich fasse es nicht! Willst du jetzt ernsthaft prüfen lassen, ob die Sternchen rechtlich gesehen i.O. sind??? *looooooooooooooool*

Korrekt? Naja, ich stelle mir dich gerade vor, wenn einer zu dir sagt, du sollst zum Psychater gehen...oder ne, ich laß es lieber...

Gruß  

5698 Postings, 8174 Tage bilanz@doc broemme

 
  
    #21
1
19.08.04 11:48
Du hast recht, das mit dem Psychiater ist daneben gegriffen. Nur in diesem Board werden Sachen geschrieben, da ist dies hier in Posting 1 wirklich nur eine Peanuts.Ich zitiere ein Posting:"Bevor Eure Gurkentruppe Frankreich schlägt, wird der Papst bei der Osterandacht auf dem Petersplatz einen Türken in den Arsch ficken".  Wenn es sein muss, stelle ich es in den Thread. Von Immobilienhai.Dieses Posting wurde weder gelöscht noch wurde es mit Schwarz bewertet.Es verstösst sowohl gegen das Gundgesetz in Deutschland, als auch gegen die schweizerische Bundesverfassung und ist überdies im höchsten Sinne rassistisch und würde in der Schweiz strafrechtlich verfolgt. Nun musst Du selber entscheiden, mit was für Ellen hier gemessen wird.Gruss bilanz  

42940 Postings, 8624 Tage Dr.UdoBroemmeLieber bilanz,

 
  
    #22
19.08.04 11:58
auch wenn es hir schon zig-mal stand: Bewertungen werden nicht von einer Zentralinstanz sondern von einzelnen, ständig wechselnden Moderatoren vergeben. Es ist also Zufall, welche Postings diese gerade lesen und für bewertungswürdig halten.
Es macht also auch null Sinn hier rumzujammern, dass  das sehr böse Posting viel besser weggekommen ist, als das nicht ganz so böse Posting, das zwar auch böse war, aber eben nicht sooo böse, wie das ganz, ganz böse Posting.

Alles klar?

<img
Truth is stranger than fiction, because fiction has to make sense
 

5698 Postings, 8174 Tage bilanzMein Thread vom 16. August 2004

 
  
    #23
19.08.04 12:00
Dies bezieht sich auf die primitivsten und rassistischen Aeusserungen, die in diesem spezielllen Fall von User Immobilienhai hier im Board gemacht wurden.
Ich denke, dass die Rechstsprechung in Deutschland nicht wesentlich anders ist als in der Schweiz.
 
Aus dem Bundesgericht
Öffentlich ist, was nicht strikt privat ist
Ausweitung der Strafbarkeit rassistischer Äusserungen

Das Erzählen eines rassistischen Witzes am Stammtisch kann strafbar sein. Dies folgt aus einem Entscheid des Bundesgerichtes, welches den Begriff der Öffentlichkeit neu fasst. Demnach sind alle Äusserungen als öffentlich anzusehen, die nicht im Familien- und Freundeskreis oder in einem durch persönliche Beziehung oder besonderes Vertrauen geprägten Umfeld erfolgen.

Das Bundesgericht weitet die Anwendung des Rassismus-Artikels erheblich aus: Künftig gilt eine verunglimpfende Bemerkung bereits dann als öffentlich und damit strafbar, wenn sie nicht in engem privatem Rahmen erfolgt ist. Und das ist nur der Fall, wenn die fraglichen Äusserungen «im Familien- und Freundeskreis oder sonst in einem durch persönliche Beziehungen oder besonderes Vertrauen geprägten Umfeld erfolgen».

Spezialfall der Öffentlichkeit
Laut dem mündlich, aber nicht öffentlich beratenen und damit nicht unbedingt einstimmig gefällten Grundsatzurteil des Kassationshofs in Strafsachen sind Bemerkungen, die Menschen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion verletzen, «in einem Rechtsstaat inakzeptabel und an sich schon strafwürdig». Strafbar sind sie indes gemäss dem Willen des Gesetzgebers und dem Wortlaut des Gesetzes nur, wenn die Äusserungen öffentlich erfolgen. Von Öffentlichkeit wurde bisher gesprochen, wenn eine Bemerkung von unbestimmt vielen Personen oder von einem grösseren, nicht durch persönliche Beziehungen zusammenhängenden Personenkreis wahrgenommen werden kann (vgl. BGE 126 IV 176). Dabei nimmt die Rechtslehre an, dass das Strafgesetzbuch (StGB) von einem einheitlichen Begriff der Öffentlichkeit ausgeht. Dafür gibt es indes für das Bundesgericht keine zwingenden Gründe, weshalb nun der Begriff der Öffentlichkeit einseitig und allein für den Straftatbestand der Rassendiskriminierung ausgeweitet wird (Art. 261bis StGB).

Diese Bestimmung soll mit Rücksicht auf das Rechtsgut der Menschenwürde - die Meinungsäusserungsfreiheit bleibt unerwähnt - ausgelegt werden: «So gesehen kann als öffentlich im Sinne von Art. 261bis StGB alles gelten, was nicht privat ist.» Die quantitative Betrachtung, auf der die bisherige Rechtsprechung fusst, vermag das Bundesgericht nicht länger zu überzeugen. «Es gelten vielmehr inskünftig ungeachtet der Zahl der Adressaten alle Äusserungen und Verhaltensweisen als öffentlich, die nicht im privaten Rahmen erfolgen.»

Offene Stammtischrunde
Konkret zu beurteilen war vom Bundesgericht ein Vortrag über die Entstehung der SS und der Waffen-SS, der in einer abgelegenen Waldhütte vor knapp 50 Personen aus der Skinhead-Szene gehalten wurde, die nur gegen Vorweisung einer schriftlichen Einladung eingelassen worden waren. Das Urteil aus Lausanne geht nun aber in seiner Begründung weit über solche Veranstaltungen hinaus und muss auch auf offene Stammtischrunden Anwendung finden, wenn dort eine rassistische Äusserung fällt. Das steht in Widerspruch zu anders lautenden Versprechungen vor der Abstimmung über den Rassismus-Artikel, laut denen beispielsweise fremdenfeindliche Witze am Wirtshaustisch nicht als öffentlich gelten und straflos bleiben sollten.

Urteil 6S.318/2003 vom 27. 5. 04 - BGE-Publikation.

NZZ 16.08.04

 

16834 Postings, 8771 Tage chrismitzbilanz, lese nochmal die Postings von Doc,

 
  
    #24
19.08.04 12:06
denke kurz bzw. lang nach u. überlege dann mal, was du schreibst bzw. geschrieben
hast!

Nur ein Tip, keine Anweisung (bevor du wieder durchdrehst! *g*)!

Gruß  

4428 Postings, 7999 Tage Major TomDas mögliche Problem sind die Forenrichtlinien,

 
  
    #25
19.08.04 12:49
(einerseits) die im Vergleich zu anderen Foren evtl. noch zu "liebenswürdig" sind und nicht konsequent genug im Sinne des Forenbetreibers umgesetzt werden:

***

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Und andererseits, bei allem gebührenden Respekt ;-) die Moderatoren, da diese sich als "ständig wechselnde Moderatoren" in der Anonymität bewegen und gerade im Talkboard eben nicht/nicht konstant genug "in Vertretung des Betreibers dieses Forums" handeln/bewerten, sondern in Vertretung ihrer eigenen subjektiven - insofern allzu menschlichen - Neigung gegenüber den Usern und den Beiträgen.

ARIVA würde m. E. gewinnen, wenn die Moderatoren als solche erkennbar wären, eher dauerhaft als ständig wechselnd, heraus aus der Anonymität, hinein in eine Vertretung des Betreibers, aber hier beginnt das eigentliche Problem: Welche User wären denn tatsächlich geeignet, eine weitgehend objektive Anwendung der Forenrichtlinien - im Sinne des Betreibers - durchzuführen, das alles noch für "Gottes Lohn" und verbunden mit dem entsprechenden Zeitaufwand?

???


PS Nur mal laut gedacht und ihr macht ja sowieso, was ihr wollt. Macht doch, was ihr wollt! ;-)))  

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